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Schutz vor Kalter Progression – Mitarbeiter steuerfrei mit Mobilität belohnen

Kalte Progression
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Für die überwiegende Anzahl der Menschen gibt es nur eine Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu bestreiten: den Verkauf der eigenen Arbeitskraft. Den Wert ihrer Leistung definieren die meisten Menschen daher naturgemäß nach dem, was in Euro auf dem Lohnzettel steht.

Wenn ein Unternehmer also einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung gewährt, kann das eine geeignete Belohnung für gute Leistung sein und motivierend wirken. Wenn’s blöd läuft, kann eine Gehaltserhöhung aber auch das genaue Gegenteil bewirken.

Kalte Progression

Das Frust-Instrument, das die Steuer für Unternehmer und Arbeitnehmer vorhält, heißt Kalte Progression. Die greift immer dann, wenn durch die Gehaltserhöhung der Steuersatz steigt. In der Praxis sieht das dann so aus, dass eine Gehaltserhöhung von der Steuer beinahe aufgefressen wird.

Ein vereinfachendes Rechenbeispiel: Ein Einkommen von 10.000 Euro wird mit einem Satz von 20 Prozent besteuert – macht 2.000 Euro. Durch eine Gehaltserhöhung von 200 Euro steigt der Steuersatz auf 21 Prozent – macht 2.142 Euro (statt 2.040 Euro bei einem Steuersatz von 20 Prozent). Von einer Gehaltserhöhung von 200 Euro bleiben dem Arbeitnehmer als 58 Euro. So eine Gehaltserhöhung kostet nur mehr Geld, bringt aber nichts ein.

Erwischt den Arbeitnehmer die kalte Progression, fühlt er sich oft mehr bestraft als motiviert.

Steuerfrei belohnen und motivieren

Als Unternehmer kann man seine Mitarbeiter auch steuerfrei belohnen und motivieren – nicht mit Bargeld, aber garantiert geldwert. Das Zauberwort lautet „Steuerfreie Sachbezüge“. Solche Sachbezüge sind bis zu 44 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei. Ob ein Gutschein fürs Fitness-Studio oder eine Flasche Champagner – egal.

Einzige Bedingung: Es darf kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Geldauszahlung des Sachbezugs bestehen.

UPDATE!

Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Damit diese genutzt werden kann, müssen jedoch verschärfte Voraussetzungen beachtet werden.

Mehr Infos hier: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen

Mobilität als steuerfreies Gehaltsplus

Ein Bedürfnis aller Menschen ist Mobilität. Kraftstoff ist zu einem teuren Gut geworden. Mit Benzingutscheinen können Unternehmer ihren Mitarbeitern Mobilität als steuerfreies Gehaltsplus auszahlen – zum Beispiel mit dem Angebot von aral-supercard.de.

Es gibt kaum einen Autofahrer, der nicht über die hohen Kraftstoffpreise jammert. Ein Tankgutschein entfaltet daher beim Empfänger einen gefühlt höheren Wert, als sein reiner Preis – ein weiteres Motivations-Plus.

Weiterer Vorteil dieser Karte ist, dass Aral in Deutschland über das dichteste Tankstellennetz verfügt und daher immer in der Nähe ist. Ist der Weg zur Akzeptanz-Stelle nämlich weit, verringert das den Wert des Gutscheins.

Die Aral-Supercard lässt sich mit gestaffelten Fix-Beträgen bestellen (darunter auch 44 Euro) oder mit einem frei wählbaren Guthaben bis zu 200 Euro. Dazu gibt es sie in den Hierarchien „Tanken“, „Tanken & Einkaufen“ und „Waschen“.

Noch wichtig für die steuerliche Praxis: Die 44 Euro im Monat sind kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Das bedeutet, dass ein Sachbezug schon ab 44,01 Euro voll steuer- und abgabenpflichtig wird.

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