Existenzgründung
Schreibe einen Kommentar

Aktuelles Basiswissen für Handwerker

Handwerker

Seit dem Mittelalter verwendet der Volksmund das geflügelte Wort „Handwerk hat goldenen Boden“. Dies wird oftmals interpretiert als die gesicherte Existenz eines Handwerkers, der mit seinen Fertigkeiten in seinem lokalen Umfeld stets gebraucht wird und damit seinen Unterhalt leicht verdienen kann.

Aktuelle Analyse der Situation des deutschen Handwerks

Heute ist das Handwerk äußerst facettenreich und beherbergt viele Berufe in sehr unterschiedlichen Berufsfeldern wie im Bau-, Textil-, Lebensmittel-, Elektro-, Metall-, Gesundheits- oder Reinigungsgewerbe. Seit der mittelalterlichen Teilung in Gilden, Zünfte und der jahrhundertelangen Überlieferung der Fertigkeiten hat sich viel getan. Die Handwerksberufe haben ihre Tradition beibehalten, doch sich an die Anforderungen unserer Zeit angepasst, sich weiterentwickelt.

Hier ließen sich viele Beispiele finden. So ist aus dem Müller, der seit jeher für Brot und Backwaren Mehl herstellte ein Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Futterwirtschaft geworden. Heute analysiert er die Gegebenheiten und Bestandteile des eintreffenden Getreides in einem Labor, die Fertigungsprozesse laufen maschinell und computergesteuert ab. So kann er neben den herkömmlichen Backprodukten den Grundstock für Babynahrung, Fertiggerichte, Soßen oder Futtermittel herstellen.

Was kommt auf Handwerker zu, die selbstständig agieren wollen?

Chancen in vielen Bereichen durch moderne Entwicklungen

Arbeitsmittel

Als Handwerker ist man auf seine praktischen Fähigkeiten angewiesen. Dabei ist es wichtig, seine Werkzeuge oder Instrumente – ganz gleich in welcher Branche man tätig ist – perfekt zu beherrschen.

War es früher dabei umständlich, sich von rar gesäten Fachhändlern die unabdingbaren Werkzeuge zu beschaffen, ist dies in der heutigen Zeit auch online möglich. So ist in verschiedenen Handwerksberufen, welche sich mit Elektrotechnik oder Metallverarbeitung befassen, Schweißen nötig. Schweißgeräte und entsprechendes Zubehör können in professionellen Webshops ausgewählt und bestellt werden.

Finanzierung

Selbstverständlich ist es bei der Gründung eines Handwerksbetriebs entscheidend, sein Grundkapital zu sichern. Wie jeder Selbstständige müssen auch Handwerker den Geldgebern dafür einen detaillierten Businessplan vorlegen, der diese überzeugt, den aufstrebenden Betrieb zu unterstützen. Doch durch Angebote der KfW-Bank, Crowd Funding, Förderungen durch das Arbeitsamt oder die Handelskammern sowie Business Angels bieten sich hier mehr moderne Finanzierungsmöglichkeiten als so mancher meint.

Software

Sobald man auf eigenen Füßen steht und sich gewisse Bereiche wie Marketing, Controlling oder PR nicht mehr nebenbei oder nach Feierabend regeln lassen, sollten Handwerker dazu übergehen, Spezialisten dafür einzustellen. Dies ist insbesondere bei expandierenden Betrieben notwendig und kein verschwendetes Kapital. In der Anfangsphase oder bei kleineren Handwerksfirmen lassen sich gewisse Bereiche wie die Buchhaltung zuweilen auch mit heutzutage speziell auf das Handwerk zugeschnittenen Computerprogrammen erledigen.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Jeder Handwerker ist ein Gewerbetreibender (- aber nicht jeder Gewerbetreibende ein Handwerker). Gerade bei expandierenden Firmen (siehe oben) wird aus dem Gewerbe ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb, das heißt der Handwerker ist auch Kaufmann. Man unterscheidet bei der Eintragung eines Betriebes grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten.

  1. Handwerker

    Pin it!

    Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe müssen in die sogenannte Handwerksrolle eingetragen werden. Laut der Anlage A Handwerksordnung (HwO) ist die Voraussetzung dafür die Ablegung der Meisterprüfung (HwO § 7). Die Handwerksrolle befindet sich bei der zuständigen Handwerkskammer. Seit 2004 wurde die Anzahl der zulassungspflichtigen Handwerksgewerbe auf 41 beschränkt.

  2. In der Anlage B1 der Handwerksordnung  sind auch die zulassungsfreien Handwerksgewerbe aufgelistet. Diese 53 Berufssparten benötigen keine Ablegung der Meisterprüfung, also besteht für deren Eintragung kein sogenannter „Meisterzwang“.
  3. In der Anlage B2 der Handwerksordnung sind ferner auch 57 handwerksähnliche Gewerbe aufgeführt. Auch sie unterliegen nicht dem Meisterzwang.

Dabei ist wichtig, dass der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet ist.

Kategorie: Existenzgründung

von

Das Unternehmerhandbuch

Dieses Fachmagazin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer, die nicht für jedes Thema eine Fachabteilung haben. Hier gibt es praktische Tipps zur Unternehmensführung, die selbständig umgesetzt werden können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.