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Die Betriebsrente als Mittel der Mitarbeitermotivation und –bindung

Betriebsrente

Von einer Betriebsrente profitieren alle Beteiligten: Mitarbeiter sowie Arbeitgeber. Dabei können beide zahlreiche Vorteile genießen. Der Unternehmer hat motivierte und qualifizierte Mitarbeiter, die er durch die Altersversorgung an sich bindet, und der Arbeitnehmer verfügt über eine finanzielle Absicherung im späteren Ruhestand.

Die betriebliche Altersvorsorge (Abkürzung bAV) ist eine der am stärksten staatlich geförderten und somit lukrativsten Möglichkeiten, um die künftigen Rentenzahlungen aufzustocken.

Betriebliche Altersvorsorge – die verschiedenen Varianten

Wird ein Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, verzichtet im Gegenzug der Staat auf einen Teil der sonst auf das Gehalt zu zahlenden Steuern und Sozialabgaben. Für die betriebliche Altersvorsorge gibt es verschiedene Versicherungsvarianten:

  1. Direktversicherungen
  2. Pensionskassen
  3. Pensionsfonds
  4. Direktzusagen
  5. Unterstützungskassen

Besonders beliebt sind im Bereich der betrieblichen Altersversorgung Direktversicherungen. Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung zugunsten seines Arbeitnehmers ab. Die Beiträge hierfür werden dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers entnommen und an die Versicherung geleitet. Jedes Jahr dürfen auf diesem Weg bis zu vier Prozent der festgelegten Beitragsbemessungsgrenze in die Police fließen. Diese sind dann steuer- und sozialabgabefrei. Zusätzlich darf der Arbeitgeber weitere 1.800 Euro steuerfrei in die Vorsorge zahlen.

Auszahlung erst im Rentenalter

Der Arbeitnehmer muss allerdings, um in den Genuss der Vergünstigungen zu kommen, im Gegenzug einige Einschränkungen bezüglich der Verfügbarkeit in Kauf nehmen. Denn die angesparte Summe darf ausschließlich der Altersvorsorge dienen und deshalb erst im Rentenalter zur Verfügung stehen. Eine Betriebsrente darf frühestens im Alter von 62 Jahren ausgezahlt werden – wahlweise als lebenslange Rente oder als Kapitalauszahlung. Bei Auszahlung ist die Betriebsrente dann später voll zu versteuern und bei gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern werden zudem noch Krankenkassenbeiträge fällig.

Tipp: Sinnvoll ist die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine Direktversicherung. Dadurch kann dank der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei gleichem Nettogehalt deutlich mehr Geld fürs Alter anlegt werden. Wechselt der Arbeitnehmer später einmal seinen Job, können die erworbenen Betriebsrentenansprüche einfach mitgenommen werden.

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