Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Pauschalwertberichtigungen buchen

Pauschalwertberichtigungen

Heute in unserem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Pauschalwertberichtigungen buchen.

Doch was sind denn Pauschalwertberichtigungen (PWB)?

Wie schon im Teil „Zweifelhafte Forderungen buchen“ dieser Serie angesprochen, muss die Buchhaltung darauf achten, dass Forderungen mit dem Wert in den Büchern geführt werden, mit dem sie wahrscheinlich auf unserem Konto landen. Leider klappt es nicht immer, dass Kunden ihre Rechnungen komplett bezahlen, weil sie z.B. einen Liquiditätsengpass haben.

Daher muss am Jahresende manchmal eine Wertberichtigung dieser zweifelhaften Forderungen durchgeführt werden. Eine der Methoden hierfür ist die Pauschalwertberichtigung, also die pauschale Berichtigung der Werte mehrerer Forderungen.

Wie das geht, zeige ich euch in diesem Beitrag. Natürlich wie immer mit Beispielen :-)

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, so steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Forderungen bewertet, damit die Bilanz ein realistisches Bild der Vermögensverhältnisse des Unternehmens zeigt.

Unzweifelhafte Forderungen werden natürlich mit ihrem Nennwert, also dem Rechnungsbetrag inkl. der Umsatzsteuer, in der Bilanz geführt, zweifelhafte Forderungen müssen jedoch abgewertet werden. Je nach Wahrscheinlichkeit der Zahlung wird also der in der Bilanz genutzte Wert reduziert.

Pauschalwertberichtigungen (PWB)

Neben den Einzelwertberichtigungen von Forderungen, die auf konkreten Hinweisen zur Zahlungsunfähigkeit oder –Willigkeit einzelner Kunden basieren, gibt es auch pauschale Wertberichtigungen der Forderungen. In manchen Branchen ist es nämlich durchaus normal, dass andauernd Teile der Forderungen nicht beglichen werden, diese Erfahrungswerte müssen natürlich auch in der Bilanz abgebildet werden.

Das pauschale Risiko buchen

Gehen wir z.B. davon aus, dass wir regelmäßig auf 10% der Forderungen sitzen bleiben, dann buchen wir eine pauschale Wertberichtigung i.H.v. 10% auf alle Forderungen. Traurig, aber unerlässlich.

Wichtig: berichtigt wird immer der NETTO-Betrag der Forderungen. Die Umsatzsteuer wird erst bei einem finalen Ausfall von Forderungen korrigiert!

Gehen wir von einer Gesamtsumme an Forderungen i.H.v. 150.000 EUR netto zum Stichtag aus, dann beträgt sie zu buchende Pauschalwertberichtigung also 15.000 EUR. Diese Wertberichtigung buchen wir wie folgt:

  • Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen (Einst. in PWB) ist ein Aufwandskonto, das im Jahresabschluss in der GuV verrechnet wird. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Pauschalwertberichtigungen von Forderungen (PWB v. Ford.) ist ein passives Bestandskonto, es wird also – im SOLL und + im HABEN gebucht.

Buchungssatz:

Einst. in PWB 15.000 EUR (-SOLL) an PWB v. Ford. 15.000 EUR (+HABEN)
Pauschalwertberichtigung

Pauschalwertberichtigung

Forderungen abschreiben

Als hätten wir es geahnt – es zahlen wirklich einige der Kunden nicht. Daher wird jetzt aus den pauschal vorab angenommenen Unannehmlichkeiten bittere Realität und wir müssen die Forderungen an diese Kunden ganz oder teilweise abschreiben.

Die Buchungssätze hierzu sind genauso wie bei den Einzelwertberichtigungen, daher hier nur ganz kurz die Buchungssätze und Schaubilder, die Detailerklärungen habe ich jeweils verlinkt.

Teilweise Abschreibung der Forderung

Der Kunden bezahlt von der ursprünglichen Forderung i.H.v. 29.750 EUR gerade einmal 7.000 EUR, den Rest schreiben wir ab.

Buchungssatz:

Bank 7.000 EUR (+SOLL) an Zweifelhafte Ford. 29.750 EUR (-HABEN)
Abschreib. a. Ford. 19.117.65 EUR (-SOLL)
USt. 19 %  3.632,35 EUR (-SOLL)
Teilweise Abschreibung der Forderung

Teilweise Abschreibung der Forderung

Details zum Nachlesen hier.

Totalausfall der Forderung

Noch blöder: der Kunde zahlt wirklich keinen Cent. Wir müssen die komplette Forderung abschreiben :-(

Buchungssatz:

Abschreib. a. Ford. 25.000 EUR (-SOLL) an Zweifelhafte Ford. 29.750 EUR (-HABEN)
USt. 19 %  4.750 EUR (-SOLL)
Abschreibung der Forderung

Abschreibung der Forderung

Details zum Nachlesen hier.

Anpassung der Pauschalwertberichtigungen zum Jahresabschluss

Sicher ist euch aufgefallen, dass auf dem Konto für Pauschalwertberichtigungen immer noch was drauf ist, obwohl wir die Forderung abgeschrieben haben und eventuelle Teilzahlungen verbucht sind …

Das korrigiert man erst beim Jahresabschluss, wenn das große Aufräumen auf den Konten startet und alles für die Bilanz zusammengeführt wird!

Und das geht so:

Man zählt alle Neuzugänge auf dem Konto PWB v. Ford. zusammen und vergleicht dann den neuen Saldo mit dem alten.

  • Wenn der alte Bestand größer ist als der neue, man also weniger Forderungskorrekturen vornehmen musste, wird eine Herabsetzung der PWB vorgenommen, indem die Differenzsumme auf das Konto außerordentliche betriebliche Erträge (a.o. Erträge) umgebucht wird.
  • Wenn der neue Bestand größer ist als der alte, d.h. mehr Forderungen nach unten korrigiert werden mussten, wird die Differenz über das Aufwandskonto Einstellungen in PWB umgebucht.

Buchungssatz falls der Saldo PWB v. Ford. um 2.500 EUR gesunken ist:

PWB v. Ford. 2.500 EUR (-SOLL) an a.o. betr. Erträge 2.500 EUR (+HABEN)

Buchungssatz falls der Saldo PWB v. Ford. um 3.000 EUR gestiegen ist:

Einst. in PWB 3.000 EUR (-SOLL) an PWB v. Ford. 3.000 EUR (+HABEN)
Anpassung der Pauschalwertberichtigungen

Anpassung der Pauschalwertberichtigungen

Aber das wusstet ihr ja alles schon aus dem vorherigen Teil vom Grundkurs Buchhaltung, oder?

Ausblick

Was jetzt noch fehlt, ist die Kombination von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Das folgt dann im nächsten Kapitel :-)

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Pauschalwertberichtigungen buchen

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