Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: B

Lexikon Buchhaltung: B

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Weiter geht es mit dem Buchstaben B!

Bestandskonten

Bestandskonten nennt man Konten, welche aus der Bilanz hervorgehen. Bestandskonten sind also Konten, die sich auf die Bestände in der Bilanz beziehen.

Ihre Anfangswerte bilden die Eröffnungsbilanz, aus ihren Schlusswerten ergibt sich am Ende des betrachteten Zeitraums die Schlussbilanz. Je nachdem, ob sie auf der AKTIV- oder PASSIV-Seite der Bilanz stehen, nennt man sie auch Aktiv- oder Passiv-Konto.

Beispiele für Bestandskonten:

  • Aktiv-Konten: Kasse, Bank, Maschinen
  • Passiv-Konten: Verbindlichkeiten ggü. Lieferanten, Darlehen
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Betriebsausgaben

Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Dort steht auch äußerst umfangreich, was man bei der Gewinnermittlung wann abziehen darf und was nicht. Ganz ehrlich? Im Zweifel fragt ihr da lieber einen Steuerberater, denn je nach Art der Gewinnermittlung und Rechtsform eures Unternehmens kann das ganz schön kniffelig sein!

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Jeden Vorgang bei dem das Geldvermögen des Unternehmens abnimmt, nennt man Ausgabe.

Dabei sind Ausgaben die in „Geld“ ausgedrückten Sachwerte und Leistungen, die das Unternehmen bezieht, um seinen Leistungsprozess durchführen zu können. Wann der Zahlungsmittelfluss stattfindet ist dabei unerheblich (Vorauskasse, Zahlung auf Ziel oder Sofortzahlung, alles ist möglich).

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Betriebseinnahmen

Lustigerweise steht der Begriff Betriebseinnahmen nicht im Gesetz, was man doch eigentlich vermuten könnte, wenn da schon die Betriebsausgaben drin stehen, oder?

Daher muss man sich auf den Bundesfinanzhof verlassen, der Betriebseinnahmen als Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind, definiert. Also analog zu den Betriebsausgaben, was ich persönlich total logisch finde.

Grundsätzlich gilt Folgendes:

Jeden Vorgang bei dem das Geldvermögen des Unternehmens zunimmt, nennt man Einnahme.

Dabei sind Einnahmen die in „Geld“ ausgedrückten Sachwerte und Leistungen, die das Unternehmen an den Markt abgibt. Wann der Zahlungsmittelfluss stattfindet ist dabei unerheblich (Vorauskasse, Zahlung auf Ziel oder Sofortzahlung, alles ist möglich).

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Betriebsergebnis

Der Saldo des GuV-Kontos ist das Betriebsergebnis, welches das Eigenkapital beeinflusst. Ergibt sich am Jahresende ein Gewinn, dann steigt natürlich das Eigenkapital, endet das Jahr mit einem Verlust, so sinkt das Eigenkapital – logisch, oder?

Also einfach die Summe von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ziehen und fertig. Das Ganze wird auch der „Erfolg“ eines Unternehmens genannt, sogar wenn es ein Misserfolg war… Es zeigt, was das Unternehmen mit dem Betriebszweck verdient hat. Auf Englisch nennt sich das Ganze EBIT (Earnings Before Interest and Taxes), also Gewinn vor Zinsen du Steuern.

Achtung: In der Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) wird das Betriebsergebnis anders berechnet! Nämlich als Differenz aus Leistung und Kosten. Das kann, muss aber nicht übereinstimmen mit dem Betriebsergebnis des auf dem HGB beruhenden externen Rechnungswesens!

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Betriebsnotwendiges Kapital

Das betriebsnotwendige Kapital ist der Betrag an finanziellen Mitteln, den ein Unternehmen benötigt, um seinen täglichen Betrieb aufrechtzuerhalten. Es umfasst das Geld, das für den Kauf von Rohstoffen, die Bezahlung von Löhnen und Gehältern sowie für den Kauf von Betriebsmitteln und Warenlager benötigt wird.

Das betriebsnotwendige Kapital ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens, da es dessen Fähigkeit zur Finanzierung seiner laufenden Geschäfte widerspiegelt. Ein Unternehmen benötigt normalerweise eine angemessene Menge an betriebsnotwendigem Kapital, um Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten und anderen Gläubigern erfüllen und seine laufenden Ausgaben decken zu können.

Betriebsstoffe

Eine Maschine arbeitet nicht von selbst. „Stoffe“ bzw. Materialien aller Art, die zum Betreiben einer Maschine benötigt werden und kein Bestandteil des hergestellten Produkts sind, gehören deshalb zu den Betriebsstoffen.

Beispiel:

Bei der Herstellung von Kunststoffboxen wären Schmierstoffe beispielsweise als Betriebsstoff notwendig.

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Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze sind in der Buchhaltung die Regeln und Prinzipien, die zur Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen eines Unternehmens angewendet werden. Die Bewertungsgrundsätze sollen sicherstellen, dass die Finanzinformationen eines Unternehmens korrekt, verlässlich und vergleichbar sind.

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Bewertungsgrundsätze aufgeführt:

  1. Grundsatz der Klarheit: Die Finanzinformationen müssen klar und verständlich sein, damit sie von den Benutzern interpretiert werden können.
  2. Grundsatz der Wesentlichkeit: Nur bedeutende Informationen sollten in der Buchhaltung erfasst werden, da unwichtige Informationen den Benutzer überfluten können.
  3. Grundsatz der Vorsicht: Die Buchhaltung sollte konservative Schätzungen verwenden, um die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu bewerten.
  4. Grundsatz der Fortführung: Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen auch in der Zukunft fortbestehen wird und seine Vermögenswerte und Schulden daher zu ihren Anschaffungskosten bewertet werden.
  5. Grundsatz der Periodizität: Finanzinformationen sollten in regelmäßigen Abständen berichtet werden, normalerweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
  6. Das Grundsatz der Einzelbewertung: Jedes Vermögenswert und jede Schuld muss einzeln bewertet werden.
  7. Das Grundsatz der Stetigkeit: Einmal gewählte Bewertungsmethoden sollten nicht ohne vernünftigen Grund geändert werden.
  8. Das Grundsatz der Objektivität: Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sollte auf objektiven Informationen und Methoden basieren.

Diese Bewertungsgrundsätze sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Finanzinformationen eines Unternehmens fair, verlässlich und vergleichbar sind und den Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht werden.

Bilanz

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich grob gesagt zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

Bilanz

Bilanz

Grundsätzlich dient eine Bilanz dazu aufzuzeigen, wie der Unternehmer seine Mittel verwendet hat (Aktiva) und woher das Geld dafür kam (Passiva). In § 266 HGB steht ganz genau, wie eine Bilanz aufgebaut sein muss.

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Bewegungsbilanz

Die Bewegungsbilanz ist eine spezielle Art der Bilanz, die die Veränderungen der Bestände an Vermögensgegenständen und Schulden eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum aufzeichnet. Im Gegensatz zur herkömmlichen Bilanz, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt wird, erfasst die Bewegungsbilanz die Veränderungen der Bilanzpositionen während eines bestimmten Zeitraums.

Die Bewegungsbilanz ermöglicht es einem Unternehmen, den Zustand seiner finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu überwachen und zu analysieren. Es hilft auch bei der Feststellung von Liquiditätsengpässen und bei der Planung von zukünftigen Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen.

Typischerweise enthält die Bewegungsbilanz eine detaillierte Aufschlüsselung der Bestände an Vermögenswerten und Schulden sowie Informationen über Zu- und Abgänge während des Betrachtungszeitraums. Dies umfasst beispielsweise den Verkauf von Vermögenswerten, den Erwerb von neuen Vermögenswerten, die Aufnahme neuer Schulden oder die Rückzahlung von Schulden.

Bilanzierung

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.

Die Bilanzierung ist somit ganz einfach das Erstellen der Bilanz ;-)

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Bilanzierungsgrundsätze

Die Bilanzierungsgrundsätze sind in der Buchhaltung die Regeln und Prinzipien, die bei der Erstellung einer Bilanz angewendet werden. Die Bilanz stellt die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalpositionen eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Die Bilanzierungsgrundsätze sollen sicherstellen, dass die Bilanz eines Unternehmens korrekt, verlässlich und vergleichbar ist.

Im Folgenden sind einige der wichtigsten Bilanzierungsgrundsätze aufgeführt:

  1. Grundsatz der Vollständigkeit: Die Bilanz muss alle Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen eines Unternehmens enthalten.
  2. Grundsatz der Klarheit: Die Bilanz muss klar und verständlich sein, damit sie von den Benutzern interpretiert werden kann.
  3. Grundsatz der Aktualität: Die Bilanz muss zum richtigen Zeitpunkt erstellt werden, normalerweise am Ende des Geschäftsjahres.
  4. Grundsatz der Bilanzidentität: Die Bilanzsumme auf der Aktivseite muss der Bilanzsumme auf der Passivseite entsprechen.
  5. Grundsatz der Einzelbewertung: Jeder Vermögenswert und jede Schuld muss einzeln bewertet werden.
  6. Grundsatz der Fortführung: Es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen auch in der Zukunft fortbestehen wird und seine Vermögenswerte und Schulden daher zu ihren Anschaffungskosten bewertet werden.
  7. Grundsatz der Vorsicht: Die Bilanz muss konservative Schätzungen verwenden, um die Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu bewerten.
  8. Grundsatz der Periodizität: Die Bilanz muss in regelmäßigen Abständen erstellt werden, normalerweise jährlich.

Diese Bilanzierungsgrundsätze sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Bilanz eines Unternehmens fair, verlässlich und vergleichbar ist und den Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen gerecht wird.

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist die Summe der Aktiva bzw. Passiva in der Bilanz und entspricht daher dem Gesamtkapital des Unternehmens.

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Buchwert

Der Buchwert ist der um die bereits erfolgten Abschreibungen geminderte Anschaffungswert, d.h. der Wert, der noch in den Büchern steht.

Bei unterjährigem Erwerb (das Wirtschaftsgut wurde nicht im ersten Monat des Jahres erworben.) ist nicht die volle Jahresabschreibung, sondern nur für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresabschreibung anzusetzen.

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Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: B – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

Das große Lexikon Buchhaltung:

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Rechnungswesen

Die große Rechnungswesen-Seite findet ihr hier:

Rechnungswesen

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

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