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Rechtliche Fakten zum Thema Kündigung

Kündigung

Wenn Sie einen aktuellen Job kündigen möchten, dann müssen Sie sich zwingend an die gültigen rechtlichen Vorgaben halten. Ansonsten ist die Kündigung nicht rechtskräftig und somit im schlimmsten Fall hinfällig.

Was für den Arbeitnehmer gilt, ist für den Arbeitgeber gleichermaßen verpflichtend: Hält ein Unternehmen sich nicht an die Gesetze, kann es einem Arbeitnehmer nicht kündigen.

Schriftform muss eingehalten werden

Nicht nur in Bezug auf feste zeitliche Fristen gibt es im deutschen Arbeitsrecht strikte Vorgaben. Auch die Schriftform muss von beiden Seiten zwingend eingehalten werden. Um einen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden, sollte die Kündigung immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Mündliche Absprachen werden bei einem Streit vor Gericht nicht als vollwertige Kündigung akzeptiert – das gilt unabhängig davon, welche Partei die Kündigung ausspricht.

Wenn das Kündigungsschreiben nicht vom Arbeitgeber selbst unterschrieben wird, so ist das kein Problem. Allerdings brauchen Mitarbeiter aus dem Bereich Personal oder andere Vertreter eine Vertretungsvollmacht. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich diese zeigen lassen.

Der richtige Zeitpunkt: Zugang der Kündigung

Beim zeitlichen Zugang der Kündigung handelt es sich um einen häufigen Streitpunkt. Wird die Kündigung persönlich übergeben, so gilt sie ab diesem Moment als erhalten bzw. zugegangen. Ist der Kündigende nicht anwesend – zum Beispiel aufgrund eines Urlaubes oder wegen einer Krankheit – so sieht die Sache anders aus.

Im Prinzip ist der Zugang erfolgt, wenn sich die Kündigung im sogenannten Machtbereich des Gekündigten befindet. Das heißt, dass derjenige den Zugang zur Kündigung haben muss, um diese anzunehmen.

In der Praxis bedeutet dieser Grundsatz, dass es reicht, wenn der Brief mit der Kündigung im Briefkasten des Gekündigten landet. Das lässt sich nur nachweisen, wenn der Brief als Einschreiben verschickt wurde. Der Beleg von der Post kann als Beweis vor Gericht dienen. Ob der Gekündigte zum Zeitpunkt des Erhalts über den Briefkasten für mehrere Wochen nicht zu Hause war, spielt hingegen keine Rolle.

Gründe für eine Kündigung

Wenn Sie als Arbeitnehmer die Stelle kündigen, so brauchen Sie laut Gesetz hierfür keinen bestimmten Grund oder müssen diesen zumindest nicht schriftlich angeben. Handelt es sich hingegen um eine fristlose Kündigung, die sofortige Gültigkeit erlangen soll, so müssen triftige und vor allem beweisbare Gründe bestehen.

Der Arbeitgeber muss einen Grund angeben, wenn er einen Arbeitnehmer kündigen will. In der Regel werden betriebsbedingte Gründe von Gerichten im Streitfall akzeptiert. Diese liegen zum Beispiel dann vor, wenn nachweislich kein Bedarf mehr an den Qualifikationen oder an der Arbeitskraft als solcher besteht. Auch finanzielle Gründe und dringende Einsparungen gelten als Grund. Fällt ein ganzer fachlicher Bereich plötzlich weg und es gibt keinen alternativen Arbeitsplatz, so ist eine Kündigung in vielen Fällen rechtmäßig.

Der Arbeitgeber kann auch aus personenbedingten Gründen kündigen. Diese liegen vor, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht mehr die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag erfüllen kann. Das ist zum Beispiel bei einer langjährigen Krankheit oder bei schweren psychischen Leiden gegeben. Hier muss allerdings von Fall zu Fall geprüft werden, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Generell sind Arbeitnehmer im Krankheitsfall gerade in Deutschland gut geschützt, wenn es um eine Kündigung seitens des Arbeitgebers geht.

Auch aufgrund des Verhaltens von einem Mitarbeiter kann der Arbeitsvertrag gekündigt werden. Verstößt der Arbeitnehmer gegen die im Arbeitsvertrag genannten Pflichten, so kann gekündigt werden und das in vielen Fällen sogar fristlos. Hier muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Aufrechterhaltung des geltenden Arbeitsvertrages für die Seite des Arbeitgebers nicht mehr zumutbar ist.

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