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Unfall mit Anhängerkupplung: Das gilt es zu beachten

Anhängerkupplung

Kommt es zu einem Unfall im Straßenverkehr, ist es keine Seltenheit, dass eine Anhängerkupplung zusätzlichen Schaden anrichtet.

Wie hier die Rechtslage ist, wann der Versicherungsschutz greift und ob es Alternativen zur klassischen Anhängerkupplung gibt, ist im Folgenden zusammengefasst.

Wie wird eine Anhängerkupplung gesetzlich behandelt?

Natürlich ist es rechtens, an seinem Fahrzeug eine Anhängerkupplung zu montieren. Gleichzeitig besteht nach § 30c (1) STVZO folgende Verordnung: „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“ Da eine zusätzliche Gefährdung im Fall eines Unfalls auftritt, stellen sich viele Fahrzeugbesitzer also die Frage, ob es hier Probleme geben könnte.

Noch gibt es keine konkreten Gesetzesentwürfe, die diese Frage beantworten. Dies bedeutet, dass auch Versicherungen keine rechtliche Grundlage haben, etwa die Kostendeckung für einen Schaden durch die Anhängerkupplung zu senken. Dennoch handhabt jede Versicherung Unfälle mit Anhängerkupplungen unterschiedlich. So kann es zu einer Tarifaufstockung kommen.

Welche Schäden verursachen Anhängerkupplungen bei einem Umfall?

Das größte Problem stellen die Anhängerkupplungen vor allem bei Auffahrunfällen bei geringen Geschwindigkeiten dar. Treffen Fahrzeuge ohne die Anhängerkupplung aufeinander, sind die Folgen häufig kleine Blechschäden und Dellen. Die Anhängerkupplung kann jedoch komplette Kotflügel eindrücken oder Türen drastisch verbeulen. Es kommt besonders oft zu schweren Schäden bei Auffahrunfällen auf Parkplätzen. Fahrer schätzen den Abstand aufgrund des Kupplungskopfs nicht richtig ein.

Eine mögliche Lösung für dieses Problem sind abnehmbare Anhängerkupplungen. Sie lassen sich mit wenigen Handgriffen abmontieren. Sind sie also nicht im Einsatz, stellen sie kein zusätzliches Schadensrisiko bei Unfällen dar.

Info: Es gibt Versicherer, die es so aussehen lassen, als müsse man eine abnehmbare Anhängerkupplung vom Fahrzeug entfernen, wenn dies nicht im Einsatz ist. Es macht dann den Anschein, dass der Versicherungsschutz ansonsten beeinträchtigt ist. Allerdings gibt es dafür keine rechtliche Grundlage! Dennoch ist es ratsam, den Kuppelkopf zu entfernen, um bei einem Unfall das Schadensrisiko zu begrenzen.

Anhängerkupplung nach einem Unfall austauschen?

Ist es zu einem Unfall gekommen, raten Experten dazu, die Anhängerkupplung zu ersetzen. Das sollte auch dann geschehen, wenn keine sichtbaren Schäden vorhanden sind.

Feine Haarrisse oder innen liegende Materialschäden können die Haltbarkeit der Anhängerkupplung beeinträchtigen. Wird sie dann mit der vorgesehenen Last beladen, kommt es schneller zu Brüchen. Dies erhöht die Unfallgefahr enorm. Bricht der Kuppelkopf etwa bei höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn, fällt die Anhängelast ab und kann sich zum Beispiel überschlagen.

Muss man Anhängerkupplungen versichern oder bei der Versicherung melden?

Der Einbau einer Anhängerkupplung wird durch den TÜV geprüft und abgenommen. Daher ist es nicht notwendig, einen nachträglichen Einbau dem Versicherer zu melden. Das Versicherungsrisiko wird durch den Einbau nicht erhöht.

Darüber hinaus muss der Anhänger separat versichert werden, Schäden an der Anhängerkupplung selber sind darüber mitversichert.

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Kategorie: Recht & Steuern

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