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Insolvenznotruf – Damit sich niemand zusammen mit seiner Firma bestatten lassen muss

Insolvenznotruf
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330.000 Euro Schulden bei Lieferanten und Banken drückten das Heidelberger Unternehmen. Unbezahlbar. Der Laden war dem Untergang geweiht.

Doch Geschäftsführerin Mathilde N. und die Gesellschafter verfolgten zusammen mit einer Wirtschaftsberatung einen wasserdichten Exit-Plan – einen Abwicklungsverkauf.

Mathilde N. schied als Geschäftsführerin aus, der Nachfolger – ein Berliner – schloss die Geschäftsräume zu, meldete das Gewerbe ab und stellte Insolvenzantrag am Amtsgericht Heidelberg. Zusätzlich beantragte der neue Geschäftsführer, das Verfahren an seinen Wohnsitz nach Berlin zu verlegen.

Der Abwicklungsverkauf vor Gericht

Das dortige Amtsgericht Charlottenburg wurde bockig. Es handele sich um einen Fall einer sogenannten „gewerbsmäßigen Unternehmensbestattung“. Das Gericht hegte den Verdacht, durch dieses Vorgehen sollten Interessen von Gläubigern vereitelt und die Zuständigkeit eines fremden Gerichts erschlichen werden.

Der Fall landete zur Entscheidung bei der höheren Instanz.

Doch die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe stellten dem Exit-Plan eine astreine Carte Blanche aus und winkten das Konstrukt durch. Solange keine illegalen Umstände hinzutreten, sei es ein rechtlich zulässiger Weg zur Abwicklung einer insolventen GmbH.

Die Interessen des Geschäftsführers schützen

Tatsächlich gibt es ein ganzes Bündel guter Gründe, mit seinem Unternehmen in gleicher Situation so zu verfahren. Regelmäßig braucht ein Alt-Geschäftsführer in insolvenzbedrohenden Situationen umfassende rechtliche Beratung. Zumal hat er ein legitimes Interesse an folgendem:

  • das Risiko persönlicher Haftung zu mindern
  • die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung zu vermeiden
  • Ruf und Bonität zu wahren
  • geringer Publizität
  • wieder geschäftlich tätig zu werden

„Die Verfolgung dieser Interessen ist nicht zu beanstanden“, stellten die Karlsruher Richter fest.

Weil eine legale Firmenbestattung die Möglichkeit der Wiederauferstehung bietet, raten seriöse Unternehmensberatungen für Krisensituationen zur Liquidation statt Insolvenz.

Im Fall der Fälle: Insolvenznotruf

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Insolvenznotruf

Für Unternehmer, die sich in einer ausweglosen Situation wähnen, gibt es jetzt den Insolvenznotruf. Gemeinsam mit der SwissVent Corporate Finance AG bieten hier die Spezialisten der Pacemark Finance an sieben Tagen 365 Tage im Jahr eine kostenlose Erstberatung an.

Die professionelle Beratung in von Insolvenz bedrohten Situationen kann für Unternehmer von existenzieller Bedeutung sein. Kopfloses Handeln aus Verzweiflung kann im schlimmsten Fall zu strafbaren Handlungen führen und unüberschaubare Haftungsrisiken auslösen. Wer als Unternehmer mit ein paar Hunderttausend Euro persönlicher Schulden strandet, hat in der Regel keine Chance mehr, wirtschaftlich noch mal auf die Beine zu kommen.

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