Recht & Steuern
Schreibe einen Kommentar

Umzugskosten erstatten, Steuern sparen – der Service von immowelt hilft

Umzugskosten
Werbung

Im Wettbewerb um Topkräfte herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein umgekehrtes Bewerbungsverfahren: Arbeitgeber müssen sich um Arbeitnehmer bewerben. Die Braut muss um die Hand anhalten – mit einer Mitgift wie attraktiven Arbeitsbedingungen, Familienleistungen oder Incentives.

Dieser Wettbewerb gilt längst nicht mehr nur Manager, Ingenieure oder Wissenschaftler mit Aussicht auf den Nobelpreis. Abhängig vom Standort werden zunehmend auch hochqualifizierte Fachkräfte zur umworbenen Klientel – ganz besonders auch im Handwerk.

Gefragte Bewerber werden in aller Regel nicht bereit sein, für ihren Arbeitsplatzwechsel auch noch zu bezahlen. Zum Standard sollte daher gehören, dass Arbeitgeber die Umzugskosten für neue Mitarbeiter übernehmen.

Umzugskosten für Mitarbeiter steuerlich absetzen – so geht’s

Diese geldwerte Leistung für Mitarbeiter ist für Unternehmer sogar steuerlich vorteilhaft. Arbeitnehmer dürfen etwa beim Wechsel des Arbeitgebers pauschal Umzugskosten nach bestimmten Sätzen von der Steuer absetzen. Nach den gleichen Sätzen darf aber auch der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Umzugskosten steuer- und abgabenfrei erstatten.

Rückwirkend zum 1. März 2014 hat das Bundesfinanzministerium diese Pauschalsätze sogar erhöht. Für Ledige beträgt der Satz 715 Euro, für Verheiratete / eingetragene Lebensgemeinschaften 1.249 Euro, für Kinder oder im Haushalt lebende Personen weitere 315 Euro. Besonders bei Umzügen aus dem Ausland oder auch aus einem anderen Bundesland benötigen Kinder oft Nachhilfe-Unterricht. Dafür können 1.802 Euro geltend gemacht werden.

Aber Achtung: Eine Erstattung, die darüber hinausgeht, muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern. Für nach dem 1. März 2014 abgeschlossene Umzüge können Erstattungen und Gehaltsabrechnungen nach den neuen Sätzen angepasst werden.

Die Erstattung von Umzugskosten ist übrigens nicht nur bei der Einstellung neuer Mitarbeiter möglich. Das Bundesumzugskostengesetz eröffnet diese Möglichkeit ebenso bei einer Versetzung an einen anderen Ort, beim Umzug in eine Dienstwohnung oder auch, wenn sich der Anfahrtsweg des Mitarbeiters durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt.

Mitarbeitern beim Umzug effizient helfen

Mitarbeiter die Umzugssorgen abzunehmen, macht einen Unternehmer nicht bloß sympathisch – es erhöht auch die Produktivität. Je weniger Stress und Aufwand ein Mitarbeiter mit einem Umzug hat, desto eher und konzentrierter wird er sich voll dem widmen, wofür er engagiert wurde.

Das Schönste: Auch diese Fürsorglichkeit macht sich steuerlich bezahlt. Beauftragt der Arbeitgeber das Umzugsunternehmen oder die Spedition, ist er sogar zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

Als führender IT-Komplettanbieter in diesem Bereich hat sich immowelt.de etabliert. Mittlerweile fragen 4,2 Millionen Nutzer im Monat die Angebote und besonderen Services nach. Ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wertvoller Service ist der Umzugsrechner.

Umzugsrechner immowelt

Umzugsrechner immowelt

Oft kommt’s zu unnötigem Stress, weil Kunden das Ladevolumen ihrer Möbel oder Umzugskisten falsch einschätzen. Mit ein paar Angaben zu Wohnungsgröße, Kartons und Möbelstücken errechnet dieses Tool die richtige Größe des Umzugstransporters und die voraussichtlichen Transportkosten.

Foto: Africa Studio / shutterstock.com

Blog-Marketing ad by hallimash

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.