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Outplacement – Bei Jobverlust das faire Instrument für Unternehmer und Mitarbeiter

Outplacement

Es muss nicht immer eine wirtschaftliche Krise sein, die dazu zwingt, Mitarbeiter zu entlassen. Oft geschieht das gerade deshalb, weil Unternehmen ihre Wettbewerbs-Position für die Zukunft sichern wollen.

Solche Restrukturierungen können unpopuläre Maßnahmen erfordern. Dann sollten Unternehmer ihre Ex-Mitarbeiter nicht einfach beim Arbeitsamt abladen, sondern Verantwortung zeigen.

Zum einen geht es bei Entlassungen um die wirtschaftliche Existenz von Menschen – das ist die ethische Komponente.

Zum anderen geht es aber auch um den Betriebsfrieden und das Ansehen des eigenen Unternehmens. Entlassungen können die ganze Belegschaft beunruhigen – das ist schlecht für das Betriebsklima und die Produktivität.

Aber auch das gesellschaftliche Umfeld, Kunden, Geschäftspartner oder die Lokalpolitik können irritiert auf Entlassungen reagieren. Die Fairness im Umgang mit freigesetzten Mitarbeitern hat auch Einfluss auf das Image.

Outplacement – Der Weg zu neuem Erfolg im Berufsleben

Deshalb greifen viele Unternehmen in solchen Situationen zum Instrument des Outplacements. Gerade bei hochqualifizierten Kräften ersetzen oder ergänzen Outplacement-Angebote heute oft Abfindungen.

Im Wesentlichen funktioniert Outplacement so: Um Härten der Entlassung abzufedern, bezahlt der Arbeitgeber dem ausgeschiedenen Mitarbeiter über einen vereinbarten Zeitraum (etwa sechs Monate) einen Karriere-Coach. Dieser externe Berater entwickelt zusammen mit seinem Mandanten eine Karriere-Strategie, um diesen schnell wieder in eine angemessene Position auf dem Arbeitsmarkt zu bringen.

Vorteile für Unternehmer und Arbeitnehmer

Das Outplacement bietet Vorteile für beide Seiten, den Unternehmer und den Mitarbeiter.

Der Unternehmer beweist soziale Verantwortung und pflegt so sein gutes Image als Arbeitgeber. Zudem vermeidet er langwierige Konflikte vor Arbeitsgerichten.

Der Arbeitnehmer erhält eine professionelle Dienstleistung, die weit über das hinausgeht, was die Agentur für Arbeit im Einzelfall zu leisten vermag. Erfahrene Outplacement-Berater kennen den Markt, dessen Personalbedarf und wissen auch, wie Unternehmen freie Stellen besetzen.

Das persönliche Outplacement

Bei der Maßnahme des persönlichen Outplacements geht es um die individuell zugeschnittene Karriere-Planung des Mandanten. Die Dienstleistung des Beraters ist ausdrücklich keine Vermittlung – obwohl es Beratungsgesellschaften gibt, die zusätzlich zum Coaching auch noch ein Job-Searching-Paket mit anbieten. Ziel ist es, dem Mandanten nicht in irgendeinen nächsten Job zu bringen, sondern gezielt auf eine passende Position.

In einem ersten Schritt erarbeitet der Berater zusammen mit seinem Mandanten ein Stärken-/Schwächen-Profil. Ausgehend davon wird der Lebenslauf auf passende Stellen hin optimiert.

In einem zweiten Schritt steht die Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche.

Im dritten Schritt folgt die aktive Suchphase. Für die individuellen Bewerbungen sind zentrale Fragen zu klären: Bei welchem Unternehmen oder welchem Typ von Unternehmen will der Mandant arbeiten? In welcher Region? In welcher Branche? Welche Rahmenbedingungen sind unabdingbar.

Eine passende Stelle ist die Bedingung für weiteren beruflichen Erfolg. Denn wer seine privaten und beruflichen Ziele und Vorstellungen in Einklang mit seinen Stärken und Schwächen bringen kann, tritt selbstbewusster und überzeugender auf.

Idealerweise hat man schon wenige Wochen nach Beginn der Suchphase die ersten Bewerbungsgespräche. Top-Berater der Outplacement-Branche reklamieren für sich, nahezu 100 Prozent ihrer Mandanten innerhalb eines Jahres in eine neue Position zu bringen. Seriöse Anbieter nehmen bei einer erneuten Kündigung innerhalb einer bestimmten Zeit das Outplacement wieder auf.

Die Kosten und steuerliche Aspekte

Die Kosten für ein persönliches Outplacement richten sich in der Regel nach dem letzten Jahresgehalt einer Arbeitskraft – unterscheiden sich also beträchtlich. Normal ist ein Satz von 20 Prozent des betreffenden Jahresgehaltes.

Der Auftraggeber kann die Maßnahme als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Unter Umständen müssen Arbeitnehmer das Outplacement als geldwerten Vorteil versteuern – Kosten können sie aber in gleichem Maße als Werbungskosten geltend machen.

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Fotos: canva.com

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