Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Vorsteuer buchen

Vorsteuer buchen

Weiter geht’s in meinem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung.

Nach den Grundlagen der Buchhaltung und der Vorstellung der grundlegenden Buchungssätze folgen heute detailliertere Informationen zu speziellen Buchungssätzen. Nämlich solche mit enthaltener Vorsteuer (Buchungen mit Umsatzsteuer hatten wir ja schon).

Die Vorsteuer taucht in ganz vielen Buchungssätzen auf, ein paar davon stelle ich anhand von Beispielen vor und erkläre, wie sie zu buchen sind.

Los geht’s!

Grundwissen Umsatzsteuer und Vorsteuer

Wer sich mit dem System der Umsatzsteuer noch nicht so gut auskennt, dem empfehle ich einen Blick in diesen Artikel: Umsatzsteuer – Basiswissen.

Und damit wir gleich immer wissen, wohin wir die Umsatzsteuer buchen müssen, die Basics vorab:

Die Vorsteuer ist eine Forderung an das Finanzamt und die Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Und wie wir ja schon gelernt haben: Forderungen stehen links in der Bilanz und Verbindlichkeiten rechts :-)

Fazit: das Konto für die Vorsteuer steht als Forderungskonto natürlich links in der Bilanz. Zugänge werden daher links (+ im SOLL) gebucht, Abgänge rechts (- im HABEN).

Buchungen mit Vorsteuer

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die in der Rechnung des Lieferanten ausgewiesen wird.

Dieser Betrag wird zwar vom Unternehmen an den Lieferanten gezahlt, wird jedoch vom Finanzamt in regelmäßigen Abständen an den Unternehmer erstattet. Daher ist das Unternehmen verpflichtet ein Konto für die Vorsteuer zu erstellen.

Hier ein paar Beispiele für Buchungen, die das Vorsteuerkonto betreffen:

Leistungen werden auf Rechnung gekauft

Das ist eigentlich der Normalfall bei den meisten Unternehmen: wir bestellen etwas bei einem Lieferanten, egal ob Produkt oder Leistung, er liefert es und schickt eine entsprechende Rechnung mit, die wir später bezahlen.

Beispiel: Ich kaufe Büromaterial im Wert von 300 EUR netto bei einem Lieferanten und dieser schreibt mir eine entsprechende Rechnung.

  • Insgesamt habe ich nun Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb. a. LuL) i.H.v. 300 EUR Büromaterial zzgl. 19% Vorsteuer (VSt. 19 %), d.h. insgesamt 357 EUR.
  • Die Verbindlichkeitskonten stehen auf der rechten Seite der Bilanz, Aufwand für Büromaterialien ist ein Abgang vom Gewinn-und-Verlust-Konto (rechte Seite der Bilanz) und die Vorsteuer ist eine Forderung ggü. dem Finanzamt und steht daher auf der linken Seite der Bilanz.
  • Verbindlichkeiten und Forderungen erhöhen sich, auch der Aufwand steigt.
  • Also: der Betrag wird bei den Verb. a. LuL rechts (+ im HABEN) eintragen und beim Aufwand für Büromaterial (- im SOLL) und bei der Vorsteuer (+ im SOLL) links.

Buchungssatz:

Aufwand für Büromaterial 300 EUR (-SOLL) an Verb. a. LuL 357 EUR (+HABEN)
VSt.19% 57 EUR (+SOLL)
Kauf auf Rechnung

Kauf auf Rechnung

Leistungen werden bar gekauft

Das kennen wir aus jedem Kiosk. Nur Bares ist Wahres :-)

Beispiel: Ich kaufe eine Zeitung im Wert von 3 EUR brutto und bezahle bar.

  • Insgesamt habe ich nun Kassenausgaben i.H.v. 3 EUR, mein Aufwand für Zeitschriften beträgt 2,80 EUR und die enthaltenen 7% Vorsteuer belaufen sich auf 0,20 EUR.
  • Mein Kassenbestand vermindert sich also um 3 EUR, meine Aufwand für Zeitschriften erhöht sich um 2,80 EUR und vom Finanzamt möchte ich gerne 7% Vorsteuer i.H.v. 0,20 EUR zurück erhalten.
  • Die Kasse und die Vorsteuer stehen auf der linken Seite der Bilanz, der Aufwand für Zeitschriften auf der rechten Seite.
  • Der Kassenbestand sinkt, Aufwand für Zeitschriften und Forderungen ggü. dem Finanzamt (Vorsteuer) erhöhen sich.
  • Also: der Betrag wird bei der Kasse rechts (- im HABEN) eingetragen, bei der Vorsteuer (+ im SOLL) und dem Aufwand für Zeitschriften (- im SOLL) links .

Buchungssatz:

Zeitschriften 2,80 EUR (-SOLL) an Kasse 3 EUR (-HABEN)
VSt.7% 0,20 EUR (+SOLL)
Barkauf

Barkauf

Rückgabe von Produkten mit Kaufpreiserstattung

Auch das ist ein häufiger Fall. Wir geben defekte Ware zurück und möchten dafür natürlich auch unser Geld wieder haben. Nicht schön, aber buchen muss man es natürlich trotzdem korrekt.

Beispiel: Wir geben einen defekten Drucker zurück und erhalten den bar gezahlten Kaufpreis i.H.v. 399 EUR brutto auch bar wieder erstattet.

  • Insgesamt haben wir nun eine Bareinzahlung in die Kasse i.H.v. 399 EUR, unser Aufwand für Büroausstattung sinkt um 335,29 EUR und die im Kaufpreis enthaltenen 19% Vorsteuer i.H.v. 63,71 EUR müssen wir natürlich auch wieder ausbuchen.
  • Der Kassenbestand erhöht sich also um 399 EUR, der Aufwand für Büroausstattung vermindert sich um 335,29 EUR und die Forderungen ggü. dem Finanzamt reduzieren sich um 63,71 EUR.
  • Die Kasse steht auf der linken Seite der Bilanz und die Vorsteuer ebenfalls, Aufwand als Unterkonto vom GuV-Konto auf der rechten Seite.
  • Die Kasse erhöht sich, alle anderen Konten verringern sich.
  • Also: der Betrag wird bei der Kasse links (+ im SOLL) eingetragen und bei den anderen beiden Konten rechts (im HABEN).

Buchungssatz:

Kasse 399 EUR (+SOLL) an Büroausstattung 335,29 EUR (+HABEN)
VSt.19% 63,71 EUR (-HABEN)
Rückgabe mit Erstattung

Rückgabe mit Erstattung

Nachträgliche Preisnachlässe buchen

Und noch ein letztes Beispiel: wir erhalten von einem Lieferanten am Jahresende nachträglich einen Preisnachlass, d.h. einen Bonus, da er mit uns einen sehr hohen Umsatz getätigt hat.

Das ist jetzt schon etwas komplizierter, denn beim Kauf der Leistungen ist ja noch nicht klar, ob und in welcher Höhe der Bonus am Jahresende anfallen wird. Daher müssen zunächst alle Konten mit den normalen Beträgen gebucht werden, am Jahresende müssen sie dann um den gewährten Rabatt / Bonus korrigiert werden. Und damit das auch schön übersichtlich bleibt, gibt es ein eigenes Konto „Lieferantenboni“ dafür.

Los geht’s:

Beispiel: Wir haben mit unserem Lieferanten vereinbart, dass er bei Erreichen eines Jahresumsatzes i.H.v. 100.000 EUR netto einen Bonus i.H.v. 2% gewährt.

Teil 1: Leistungen werden auf Rechnung gekauft

  • Insgesamt haben wir Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb. a. LuL) i.H.v. 100.000 EUR Leistungen zzgl. 19% Vorsteuer (VSt. 19 %), d.h. insgesamt 119.000 EUR.

Das kennen wir schon, daher hier direkt der Buchungssatz:

Leistungen 100.000 EUR (-SOLL) an Verb. a. LuL 119.000 EUR (+HABEN)
VSt.19% 19.000 EUR (+SOLL)

Teil 2: Wir erhalten einen Bonus am Jahresende

  • Wie vereinbart gewährt uns der Lieferant einen Rabatt i.H.v. 2% auf die Nettosumme, d.h. 2.000 EUR Bonus zzgl. 19% Vorsteuer i.H.v. 380 EUR.
  • Gleichzeitig vermindern sich natürlich die Verbindlichkeiten ggü. dem Lieferanten um 2.380 EUR.
  • Das Konto Lieferantenboni ist wie ein Ertragsskonto zu betrachten und steht als Unterkonto des GuV-Kontos rechts in der Bilanz und die Verbindlichkeitskonten ebenfalls. Das Vorsteuer-Konto steht links in der Bilanz.
  • Das Konto Lieferantenboni erhöht sich, die Konten VSt. 19% und Verb. a. LuL vermindern sich.
  • Also: der Betrag wird bei den Lieferantenboni rechts (+ im HABEN) eingetragen und bei der Vorsteuer ebenfalls (- im HABEN). Die Verringerung wird bei den Verbindlichkeiten links (- im SOLL) erfasst.

Buchungssatz:

Verb. a. LuL 2.380 EUR (-SOLL) an Lieferantenboni 2.000 EUR (+HABEN)
VSt.19% 380 EUR (-HABEN)

Teil 3: Verrechnung der Lieferantenboni mit den Leistungen

  • Die gewährten Lieferantenboni müssen zum Jahresende natürlich in die Bilanz eingehen, sie vermindern einfach unsere Kosten für die gekauften Leistungen.
  • D.h. wir buchen die Summe der gewährten Lieferantenboni mit dem Leistungskonto gegen. Das Konto Lieferantenboni verringert sich auf 0 um 2.000 EUR (- im SOLL), die Kosten für Leistungen vermindern sich ebenfalls um 2.000 EUR (+ im HABEN).

Buchungssatz:

Lieferantenboni 2.000 EUR (-SOLL) an Leistungen 2.000 EUR (+HABEN)
Nachträglicher Lieferantenbonus

Nachträglicher Lieferantenbonus

Ausblick

Hapu – für heute erst einmal Schluss mit Buchhaltung, oder? Demnächst geht es weiter mit dem Thema „Buchen von Anlagevermögen“.

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