Finanzen & Buchhaltung, Personal & Weiterbildung
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Buchhaltung – Personalkosten buchen

Personalkosten buchen

Heute in unserem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Personalkosten buchen.

In (fast) jedem Unternehmen gibt es Mitarbeiter. Und diese möchten am Ende des Monats natürlich ihren Lohn oder ihr Gehalt für die geleistete Arbeit bekommen.

Was dafür an Buchungssätzen notwendig ist, das zeige ich euch heute – natürlich wie immer mit Beispielen.

Auf geht’s!

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, so steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Löhne und Gehälter buchen

Wie man Löhne und Gehälter bucht, gucken wir uns am besten anhand eines Beispiels an, die Zahlen habe ich grob geschätzt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchungen

Die Summe der Löhne und Gehälter liegt bei der Firma ErfolgReich GmbH monatlich bei rund 100.000 EUR. Eine stolze Zahl, aber bei 18 Mitarbeitern kommt das schon zusammen.

Der Arbeitgeber behält die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer ein, um diese später an die zuständigen Stellen abzuführen. Der Restbetrag wird an die Mitarbeiter überwiesen.

  • Die Kosten für das Personal (Löhne/Gehälter und gesetzliche soziale Aufwendungen) sind Teil der GuV und stehen daher als Aufwand auf der linken Seite der GuV.
  • Verbindlichkeiten, in diesem Fall aus Sozialversicherung (Verb. a. SV) und Steuern (Verb. a. Steuern), stehen auf der rechten Seite der Bilanz.
  • Die Bank (für die Überweisungen) steht auf der rechten Seite der Bilanz.
  • Personalkosten und Verbindlichkeiten erhöhen sich, das Banksaldo sinkt.
  • Zur Erinnerung: Konto links = + im SOLL und – im HABEN / Konto rechts = + im HABEN und – im SOLL, d.h. wir buchen die Beträge für die Personalkosten im SOLL, alle anderen im HABEN:
    • Personalkosten links in der GuV = Aufwand im SOLL
    • Bank auf der linken Seite der Bilanz = Minderung im HABEN
    • Verbindlichkeiten rechts in der Bilanz = Erhöhung im HABEN

Buchungssatz Bruttogehälter mit Arbeitnehmeranteil:

Löhne / Gehälter 100.000 EUR (-SOLL) an Verb. a. Steuern 14.000 EUR (+HABEN)
Verb. a. SV 20.000 EUR (+HABEN)
Bank 66.000 EUR (-HABEN)

Buchungssatz Arbeitgeberanteil:

gesetzl. soz. Aufw. 20.000 (-SOLL) an Verb. a. SV 20.000 EUR (+HABEN)
Löhne und Gehälter buchen

Löhne und Gehälter buchen

Die Überweisung der einbehaltenen Anteile und des Arbeitgeberanteils

Die bei den Löhnen und Gehältern einbehaltenen Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer muss der Arbeitgeber natürlich an die zuständigen Stellen abführen. Hinzu kommt dann der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungs-Beiträgen i.H.v. 20.000 EUR.

  • Verbindlichkeiten, in diesem Fall aus Sozialversicherung (Verb. a. SV) und Steuern (Verb. a. Steuern), stehen auf der rechten Seite der Bilanz.
  • Die Bank (für die Überweisungen) steht auf der linken Seite der Bilanz.
  • Verbindlichkeiten und Banksaldo sinken, wenn das Geld überwiesen wird.
  • D.h. wir buchen die Beträge für die Verbindlichkeiten im SOLL, die der Bank im HABEN:
    • Verbindlichkeiten rechts in der Bilanz = Minderung im SOLL
    • Bank auf der linken Seite der Bilanz = Minderung im HABEN

Buchungssatz:

Verb. a. SV  40.000 EUR (-SOLL) an Bank 54.000 EUR (-HABEN)
Verb. a. Steuern 14.000 EUR (-SOLL)
Überweisung der einbehaltenen Anteile und des Arbeitgeberanteils

Überweisung der einbehaltenen Anteile und des Arbeitgeberanteils

Das war doch jetzt gar nicht so schwer die Personalkosten zu buchen, oder?

Ausblick

Beim nächsten Mal geht es dann um das Buchen von Forderungsbewertungen. Nicht in jedem Unternehmen ein Thema, aber ein bisschen Wissen kann ja nie schaden :-)

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3 Kommentare

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    Franziska Gerken sagt

    Guten Tag, ich hab da mal eine Frage und zwar wie verhält es sich mit Personalschulungs Kosten so werden die eingeordnet. Beispiel: Ich hab eine Firma übernommen und will das Personal schulen. In der Kosten Übersicht aus dem Vorjahr tauchen keine Schulungskosten auf. So schreib ich sie mit zu bei den Lohnnebenkosten oder sind das sonstige Aufwendungen. Ich kann dazu nutzen was finden.

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