Finanzen & Buchhaltung
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Lexikon Buchhaltung: G

Lexikon Buchhaltung: G

Im Unternehmerhandbuch gibt es ganz viele Beiträge zum Thema Buchhaltung. Klar, das ist ja auch ein wichtiger Bereich für jedes Unternehmen :-)

Wenn ihr keine BWLer oder Steuerberater oder so seid, dann können die verschiedenen Begriffe ganz schön verwirrend sein, oder?

Daher fasse ich diese jetzt nach und nach zusammen und erstelle ein Lexikon der Buchhaltung. Und wenn neue Begriffe hinzukommen, dann ergänze ich die Beiträge einfach, das ist ja im Internet problemlos möglich. Eine große Sammelseite des ganzen Lexikons von A-Z gibt es natürlich auch.

Heute im Fokus: der Buchstabe G!

Gemeiner Wert

Der gemeine Wert ist im Steuerrecht der unter marktüblichen Umständen erzielbare Marktpreis eines Wirtschaftsgutes (§ 9 Bewertungsgesetz (BewG)).

Wichtig: beim gemeinen Wert handelt es sich um einen Bruttowert, also inklusive evtl. enthaltener Umsatzsteuer.

Bei der steuerlichen Bewertung ist der gemeine Wert immer dann anzusetzen, wenn nichts anderes vorgeschrieben ist.

Genehmigtes Kapital

Das genehmigte Kapital ist ein Begriff aus dem Aktienrecht und bezieht sich auf die maximale Anzahl an Aktien, die ein Unternehmen ausgeben kann, ohne die Zustimmung der Aktionäre einholen zu müssen. Das genehmigte Kapital wird in der Satzung des Unternehmens festgelegt und kann geändert werden, indem die Aktionäre einer entsprechenden Änderung zustimmen.

Das genehmigte Kapital gibt einem Unternehmen die Flexibilität, bei Bedarf zusätzliche Aktien auszugeben, ohne dass eine erneute Zustimmung der Aktionäre erforderlich ist. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn das Unternehmen Kapital für eine Expansion oder für Investitionen benötigt.

Das genehmigte Kapital kann jedoch auch ein Instrument zur Abwehr von Übernahmen sein, da es es einem Unternehmen ermöglicht, schnell und einfach neue Aktien auszugeben und damit den Anteil von potenziellen Übernehmern zu verwässern.

Es ist zu beachten, dass das genehmigte Kapital nicht dasselbe ist wie das ausgegebene Kapital. Das ausgegebene Kapital ist die tatsächliche Anzahl von Aktien, die ein Unternehmen ausgegeben hat, um Kapital von Investoren zu beschaffen. Das genehmigte Kapital gibt dem Unternehmen lediglich die Möglichkeit, weitere Aktien auszugeben, wenn dies erforderlich ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

GWG = Geringwertiges-Wirtschafts-Gut = Güter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto 800 Euro nicht übersteigen

(Achtung: für Kleinunternehmer gilt natürlich der Brutto-Betrag der Anschaffung!)

Gemäß § 6 Abs. 2 EStG dürfen geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von maximal 800 EUR sofort abgeschrieben werden, d.h. der volle Anschaffungsbetrag wird im Jahr der Anschaffung geltend gemacht.

Mehr Infos hier!

Gesamtkapitalrentabilität

Mit Hilfe dieser Kennzahl kann eine Aussage über die Rentabilität des Unternehmens getroffen werden. Das Ziel der Geschäftstätigkeit ist ja unter anderem immer auch eine ordentliche Vermehrung des eingesetzten Kapitals, d.h. die Erzielung einer Rendite über dem Niveau eines Sparbuchs ;-)

Formel: Gesamtkapitalrentabilität = (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) + Fremdkapitalzinsen (FKZ)) / Gesamtkapital (GK) x 100

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Gesamtkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren ist eines der beiden Verfahren, die lt. § 275 HGB bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung anzuwenden sind.

Kurz gesagt werden beim Gesamtkostenverfahren die Verkäufe einer Periode den gesamten Aufwendungen derselben Periode gegenüber gestellt. Daraus ergibt sich dann der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Gemäß § 242 Abs. 2 HGB muss jeder Kaufmann am Jahresende eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufstellen.

Je nach Rechtsform des Unternehmens gibt es für die Aufstellung spezielle Formvorschriften oder auch nicht. Grundsätzlich gibt es die Staffelform (§ 275 HGB) oder die Kontenform.

Gewinnerhöhende / Gewinnmindernde erfolgswirksame Buchung

Wie der Name schon sagt: der Erfolg des Unternehmens wird von diesen Buchungen beeinflusst. D.h. wir nutzen Erfolgskonten und immer ein Bestandskonto als Gegenkonto. Diese Buchungen können den Gewinn sowohl erhöhen als auch mindern. Entsprechend heißen diese Buchungen dann auch gewinnerhöhende bzw. gewinnmindernde erfolgswirksame Buchung

Beispiele dafür sind die Zahlungen für Löhne und Miete, aber auch die Verkäufe unserer Produkte oder Zinseinnahmen.

Mehr Infos hier!

Gewinnvortrag

Da wir zum Jahresende alle Konten geschlossen haben, müssen wir sie zu Beginn des neuen Jahres natürlich wieder eröffnen. Genau so, wie man auch eine Eisdiele zu Saisonbeginn eröffnet oder einen Tennisplatz.

Aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres wird dabei der Gewinnvortrag für dieses Jahr. Klar, denn das ist der Gewinn aus den Vorjahren, einen aktuellen Jahresüberschuss kann es am 01.01. ja noch nicht geben.

Mehr Infos hier!

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital ist im deutschen Handelsrecht ein Teil des Eigenkapitals, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. (Quelle: Wikipedia)

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§ 238 HGB).

Dabei geht es vor allem darum, dass ein sachverständiger Dritter (z.B. Anteilseigner, das Finanzamt oder so) sich schnell und einfach ein korrektes Bild von den finanziellen Verhältnissen und den Geschäftsvorfällen des Unternehmens machen können.

Leider steht im Gesetz nicht, was genau mit ordnungsgemäßer Buchführung gemeint ist. Irgendwann schreibe ich dazu sicher mal einen Beitrag, bis dahin kann ich aber folgende Links empfehlen:

Das war’s mit dem Lexikon Buchhaltung: G – die anderen Buchstaben folgen nach und nach :-)

Basiswissen Rechnungswesen & Buchhaltung

Rechnungswesen, Buchhaltung, Controlling – wie hängt das alles zusammen?

Das Rechnungswesen dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Die Buchhaltung ist dabei der externe Teil des Rechnungswesens. Sie dient dazu (wie der Name schon sagt), die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen.

Der interne Teil des Rechnungswesens liefert dem Unternehmer die Daten, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens notwendig sind (daher auch internes Rechnungswesen bzw. Controlling bestehend aus Kostenrechnung, Statistik & Vergleich und Planung).

Ihr wollt noch mehr zu diesen Themen wissen? Dann hier entlang:

Buchhaltung

Das große Lexikon Buchhaltung:

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Rechnungswesen

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Rechnungswesen

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Auf geht’s – fröhliches Lesen euch allen!

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