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Sicherheit in der Unternehmens-Cloud

Cloud-Backup

Die Cloud hat in vielen Unternehmen Einzug gehalten. In Deutschland beschäftigen sich bereits 85 Prozent der Unternehmen mit den Möglichkeiten, die ihnen der virtuelle Speicherplatz bietet, ob als aktive Nutzer oder neugierige Interessenten.

Allerdings sind 45 Prozent noch nicht soweit, die Cloud als Backup zur Datensicherung zu nutzen und greifen stattdessen auf ältere Sicherungsmethoden wie Festplatten und Bandlaufwerke zurück. Dabei hat die Cloud viele Vorteile, und auch in puncto Sicherheit hat sich einiges getan.

Ist die Cloud sicher?

Die Sicherheitsbedenken beziehen sich vor allem auf drei Aspekte:

  • Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes,
  • Angst vor Datenverlust sowie
  • Sorge vor Kontrollverlust über die eigenen Dateien und Informationen.

„Interessant ist, dass sich die Cloud-Service-Provider in den letzten Jahren darauf konzentriert haben, genau diese Probleme zu lösen. Zumindest aus der Perspektive der Provider sind Daten in der Cloud jetzt sicherer aufgehoben als im Rechenzentrum des Kunden“, kommentiert Cloud-Experte Jim O’Reilly. Allerdings müssen die Kunden dafür stets die neueste Version verwenden und alle Updates ordnungsgemäß umsetzen.

Da die eigenen Daten bei einem Backup in der Cloud letztlich in fremde Hände gegeben werden, ist es besonders wichtig, dass der ausgewählte Anbieter vertrauenswürdig ist. Dazu gehört nicht nur, dass die Rechenzentren mehrfach gegen Eindringlinge, Naturkatastrophen oder menschliches Versagen geschützt und abgesichert sind. Damit die Daten auch nach deutschem Recht geschützt sind, ist es hilfreich, wenn es sich um einen deutschen Anbieter handelt. Dann nämlich ist gewährleistet, dass der Anbieter nach deutschem Recht für die Sicherheit der hinterlegten Daten haftet. Zudem sollten Unternehmen in ihren IT-Abteilungen sicherstellen, dass ihre Backups – egal welcher Art – sicher geschützt sind.

Lassen sich die Daten wiederherstellen?

Egal, ob Daten in der Cloud oder auf Festplatte gespeichert werden: Wer für die Lagerung der Backups verantwortlich ist, sollte unbedingt regelmäßig ihre Wiederherstellbarkeit überprüfen. Insbesondere wer auf die Cloud verzichtet, muss berücksichtigen, dass die Lebensdauer von Hardware begrenzt ist.

„Diese Wiederherstellung sollte Tests umfassen, bei denen die Backups auf Nachbildungen der aktuellen Produktionssysteme eingespielt werden“, gibt Norbert Püschel von CIO zu bedenken. Wer die Cloud nutzt, sollte die korrekte Handhabe unbedingt Mitarbeitern beibringen, die mit ihr arbeiten. Beispielsweise sollten alle Angestellten aus Sicherheitsgründen auf die private Nutzung der beruflichen Cloud verzichten. Andernfalls könnten firmeninterne Dokumente leicht in die falschen Hände geraten. Die Verwendung von Verschlüsselungen sorgt für weitere Sicherheit.

Der Cloud-Anbieter selbst sollte darauf vorbereitet sein, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, die im Mai des Jahres 2018 in Kraft treten wird. Das Gesetz erfordert beispielsweise eine detaillierte Datenschutzerklärung. Den Kunden muss zudem ermöglicht werden, ihre Daten zu einem anderen Anbieter „mitzunehmen“.

Beim Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und in weiteren Fällen sollen Kundendaten vollständig gelöscht werden können, entsprechend dem so genannten „Recht auf Vergessenwerden“. Wer gegen das Gesetz verstößt, soll mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des erzielten Jahresumsatzes belegt werden.

Fazit

Klar ist, dass die Nutzung der Cloud wie jeder andere IT-Aspekt mit diversen Erforderlichkeiten einhergeht, was die Sicherheit und nachhaltige Speicherung der Daten angeht. Allerdings ist nach der Recherche eines geeigneten Cloud-Anbieters und dem Aktivieren von Updates sowie der regelmäßigen Überprüfung der Wiederherstellungsmöglichkeiten archivierter Daten schon ein großer Schritt getan. Denn um die Sicherheit im Rechencenter und die Serverwartung kümmern sich die Rechenzentren der Anbieter selber.

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