Kredit kommt von credere (lateinisch) und bedeutet Glauben, Vertrauen. Der Gläubiger glaubt also daran, dass der Schuldner das geliehen Gut zurückerstatten kann :-)
Dabei ist Kredit nicht gleich Kredit. Es gibt die unterschiedlichsten Vertragsgestaltungen, Laufzeiten, Verzinsungsformen und und und …
Hier ein kleiner Überblick:
Inhalt
Merkmale von Krediten
Laufzeit
- Kurzfristig: meist eine Laufzeit von weniger als einem Jahr
- Mittelfristig: Zeitraum zwischen einem Jahr bis vier Jahren
- Langfristig: Rückzahlungszeiträume von mehr als vier Jahren
Unterschied zwischen Kredit und Darlehen
In der Umgangssprache werden Darlehen und Kredit oft gleichwertig genutzt. Das stimmt so nicht ganz.
Sowohl ein Kredit als auch ein Darlehen stellen die Möglichkeit dar, sich Fremdkapital zu beschaffen. Der Begriff Kredit bezieht sich aber auch auf die Überlassung von anderen Dingen wie beispielsweise Waren, während bei einem Darlehen nur Geld überlassen wird (nur das Gesetz spricht immer von „Darlehen“).
Ein Darlehen ist also immer auch ein Kredit, aber ein Kredit nicht zwangsläufig ein Darlehen, da es auch andere Kreditformen gibt.
Hier eine grobe Übersicht der Unterschiede zwischen den beiden Varianten:
Merkmal | Darlehen | Kredit |
Gesetzliche Regelung | §§ 488 ff. BGB | zusätzlich § 607 BGB |
Urkunde | Darlehenszusage und Schuldschein | Kreditvertrag |
Nutzbarkeit | Einmalig | Wiederholt möglich |
Besicherung | Schuldschein | Separater Sicherstellungsvertrag |
Beendigung | Durch Rückzahlung | Durch Auflösung des Vertrages |
Effektivzinssatz
Wie der Namen schon sagt, ist der Effektivzinssatz, die tatsächliche Belastung, denn für einen Kredit fallen neben den Zinsen auch zusätzliche Spesen wie Bearbeitungsentgelt oder Provisionen an.
Egal ob diese Kosten tatsächlich mit der Kreditsumme oder extra abgedeckt werden, sie müssen sich im effektiven Zinssatz widerspiegeln. Nur so ist ein einigermaßen ehrlicher Vergleich möglich!
Wie man den Effektivzinssatz berechnet lest ihr hier.
Voraussetzungen für eine Kreditvergabe
Allgemeine Voraussetzungen
Der Kreditnehmer muss sowohl rechts- als auch geschäftsfähig sein. Aber was heißt das genau?
- Rechtsfähigkeit: die Befugnis Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
- Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt ( 1 BGB).
- Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt mit der Eintragung in ein Register z.B. ins Vereins- oder Handelsregister.
- Geschäftsfähigkeit: die Fähigkeit, Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen.
- Personen unter 7 Jahren sind vollkommen geschäftsunfähig.
- Personen zwischen 7 und 14 sind nur beschränkt geschäftsfähig.
- Personen zwischen 14 und 18 können selbst über Sachen bestimmen, die ihnen zur freien Verfügung übergeben worden sind – z.B. Taschengeld.
- Mit 18 erreicht man die volle Geschäftsfähigkeit!
- Mehr dazu findet ihr hier.
Bankspezifische Voraussetzungen
Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.
- Kreditfähigkeit: sie gibt Aufschluss darüber, ob der Kreditnehmer sich den Kredit leisten kann oder nicht.
- Kreditwürdigkeit: hierunter versteht man die speziellen Eigenschaften und Sicherheiten des Schuldners.
Beispiel für Nebenkosten
Kaufpreis für Grund/Haus und/oder Einrichtungs- bzw. Umbaukosten und/oder Aufschließungskosten. |
zuzüglich: |
Kaufvertragsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 10,5 % vom Kaufpreis) |
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Finanzierungsnebenkosten (insgesamt für Rechnungen 4,00 % vom Kreditbetrag) |
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Reserve für diverse Nebenkosten |
Anschaffung von Einrichtungsgegenständen |
Umschuldungskosten – bestehender Kredit |
abzüglich |
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= Gesamtfinanzierungsbedarf |
Bonitätsprüfung
Die Banken unterziehen jeden Kunden einer umfangreichen Kreditwürdigkeits- und Kreditfähigkeitsprüfung, um das Ausfallrisiko so gering wie möglich zu halten.
Dazu machen Sie:
- Anfrage beim Kreditschutzverband von 1870
- Überprüfung der UKV-Liste
- Persönliches Gespräch
- Auswertung des Haushaltplanes – nur bei Privaten
- Bewertung der vorhandenen Sicherheiten
- Firmenauskunft – nur bei Firmenfinanzierungen
- Auswertung der Jahresabschlüsse – nur bei Firmenfinanzierungen
Finanzierungsformen
Ankaufskredit
Darunter versteht man eine Teilzahlungskreditfinanzierung für bestimmte Güter (Autos) mit Eigentumsvorbehalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Bank und Händler. Der Händler vermittelt im Rahmen seines Geschäftes die Kreditnehmer an die Bank. Der Vertrag wird beim Händler abgeschlossen.
Hypothekarkredit
Bei dieser Kreditform handelt es sich um eine langfristige Finanzierung, die auf einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung hypothekarisch sichergestellt wird. Ex ist grundsätzlich unbedeutend, ob die Finanzierung zur Anschaffung der Liegenschaft dient, oder ob die Liegenschaft als Besicherung angeboten wird. Die Zinsen sind aufgrund der ausreichenden Sicherheit deutlich geringer als jede bei den normalen Krediten!
Kontokorrentkredit
Der Kontokorrentkredit ist ein auskorrespondierter Rahmen, der vom Kreditnehmer wiederholt ausgenützt werden kann. Diese Art der Finanzierung kommt verstärkt bei Firmenkunden vor und dient dort zur Betriebsmittelfinanzierung. Oftmals werden neben den Zinsen noch weitere Gebühren in Rechnung gestellt. Im Privatbereich kennt man derartige Finanzierungen in Form von Überziehungsrahmen auf den Gehalts- oder Pensionskonten.

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Hallo und danke für diesen Beitrag über Kredite. Ich wusste gar nicht, dass Kredite und Darlehen nicht das Gleiche sind. Meine Tante möchte jetzt ihren Hauskredit umschulden lassen. Geht das so ohne weiteres oder hätte man das bei der Aufnahme vom Kredit besprechen sollen?
Keine Ahnung, ich bin ja keine Bank :-)