Gerade zu Beginn einer Selbständigkeit stellen sich viele Existenzgründer die Frage, ob sie sich als Kleinunternehmer (auch Kleingewerbetreibende genannt) selbständig machen sollen. Das hört sich irgendwie einfacher an und man muss sich auch nicht mit dem Thema Umsatzsteuer herum schlagen.
Klingt doch attraktiv, oder?
Die Entscheidung, ob man als Kleinunternehmer agiert, hat jedoch weitreichende finanzielle und organisatorische Auswirkungen. In diesem Artikel helfen wir dir, die richtige Entscheidung zu treffen. Wer sich mit dem Gedanken trägt seine Selbständigkeit als Kleinunternehmer zu betreiben, sollte sich daher folgende Fragen stellen:
Inhalt
1. Bleibe ich unterhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer?
Regelung bis 2024: Die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung sind gegeben, wenn im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz (zuzüglich der darauf entfallenden Steuer) erwirtschaftet wurden und im gleichen Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € erwirtschaftet werden. (Im ersten Jahr gilt übrigens auch die Umsatzgrenze von 22.000 EUR, da es ja noch kein Vorjahr geben kann.)
Werden diese Grenzen überschritten, besteht der Status Regelunternehmer. Umsatzsteuer muss abgeführt und ausgewiesen werden.
ACHTUNG:
ACHTUNG: wer seine Selbständigkeit mitten im Jahr beginnt, der muss seine Umsätze auf ein ganzes Jahr hochrechnen!
2. Habe ich hohe Anfangsinvestitionen?
Wer nicht am Umsatzsteuerverfahren teilnimmt, der darf natürlich auch keine Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen geltend machen. Das hat zur Folge, dass die Anfangsinvestitionen grob gesagt 20% teurer werden, da man sich die enthaltene Mehrwertsteuer (bzw. Vorsteuer) nicht vom Finanzamt wieder holen kann. Man kann dann zwar den Bruttobetrag als Kosten geltend machen, aber wer meint nicht so viel umzusetzen, den kann das bei der Liquidität schon in Bedrängnis bringen.
Also gut rechnen, bevor man sich entscheidet!
Beispiel: Stell dir vor, du eröffnest ein kleines Café. Bleibst du unter der Umsatzgrenze von 25.000 Euro, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Musst du jedoch teure Maschinen anschaffen, könnte es vorteilhaft sein, auf die Regelung zu verzichten und die Vorsteuer abzuziehen.
3. Sind meine Kunde Verbraucher oder Firmen?
Oft hört man, dass die Umsatzsteuer die Leistung teurer mache. Dies stimmt so nicht ganz, denn Unternehmen können sich gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt wieder holen. Nur der Endverbraucher kann das nicht.
Wer sich also mit dem Gedanken trägt als Kleinunternehmer tätig zu werden und Endverbraucher als Kunden hat, der sollte sich gut überlegen, ob sein Geschäft langfristig unterhalb der Umsatzgrenze bleibt. Ansonsten muss er nämlich bei Überschreitung dieser Grenze entweder seine Preise um 19% bzw. 7% erhöhen oder mit einer entsprechenden Gewinneinbuße leben, sobald er dann doch am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen muss.
Da kann einem die Freude am Erfolg dann schon mal im Hals stecken bleiben!
Mein Fazit
Man sollte sich die Entscheidung „Kleinunternehmer – ja oder nein?“ nicht zu leicht machen, denn schließlich möchte man doch langfristig erfolgreich tätig sein.
Kriterien | Kleinunternehmer | Regelunternehmer |
Umsatzgrenze | Bis 25.000 Euro (im Vorjahr) und 100.000 Euro (im laufenden Jahr) | Über 25.000 Euro (im Vorjahr) und 100.000 Euro (im laufenden Jahr) |
Umsatzsteuerpflicht | Nein | Ja |
Vorsteuerabzug | Nein | Ja |
Verwaltungsaufwand | Geringer | Höher |
Rechnungsstellung | Rechnung ohne Umsatzsteuer | Rechnung mit Umsatzsteuer |
Eignung für | Kleine Betriebe, Start-ups | Wachsende Unternehmen, größere Investitionen |
Wer noch mehr wissen möchte zum Thema Kleinunternehmer kann sich gerne hier im Unternehmerhandbuch informieren: Wissenswertes für Kleinunternehmer.

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