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Kosten und Vorschriften für Berufsbekleidung – was Unternehmer beachten müssen

Berufsbekleidung

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Vom Asphaltbrenner bis zur Zahnarzthelferin – Corporate Fashion, einheitliche Kleidung, ist für viele Unternehmer wichtiger Bestandteil ihres Marken- oder Firmenauftritts. Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern auch ohne weiteres verlangen, bestimmte Arbeitskleidung zu tragen. Meistens wird der Arbeitnehmer sogar dankbar dafür sein, seine Privatkleidung zu schonen.

Eine Frage indes sorgt immer wieder für Streit: Wer bezahlt für Anschaffung, Reinigung und Pflege? Und wie viel darf solche Kleidung kosten?

Kleidung für den Arbeitsschutz

In vielen Fällen ist das eindeutig geregelt. Verschiedene Arbeitsschutzgesetze schreiben aus Gründen der Sicherheit oder Hygiene geeignete Schutzkleidung vor. Typischerweise etwa in der Lebensmittelverarbeitung, der Baubranche oder in Kliniken. Wo solche Gesetze greifen, muss der Arbeitgeber Kleidung oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und bezahlen.

Corporate Fashion für die Optik

Anders sieht’s da aus, wo es nicht um Sicherheit, sondern bloß um die einheitliche Optik geht. Ein Friseur möchte beispielsweise, dass alle Mitarbeiter die gleichen Poloshirts und Hosen tragen. In diesen Fällen darf der Unternehmer die Kosten für die Uniform und deren Reinigung auf seine Mitarbeiter abwälzen.

Freilich können dem tarifvertragliche oder individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarungen entgegenstehen. Ausnahmen können auch für typische Berufsbekleidung gelten, etwa für Bäcker.

Arbeitskleidung für Aushilfen

Andererseits dürfen die Kosten für Berufsbekleidung Arbeitnehmer nicht unangemessen belasten. Für Unternehmer, die ausschließlich oder überwiegend mit geringfügig Beschäftigten arbeiten, ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einschlägig (BAG, 17.2.2009, AZ: 9 AZR 676/07).

Die Höchstrichter zogen als Kostenriegel die Pfändungsuntergrenze der Zivilprozessordnung heran. Wer unter 990 Euro im Monat verdient oder durch eine Kleiderkosten-Pauschale darunter rutschen würde, darf nicht für Arbeitskleidung abkassiert werden.

Und übrigens: Das Anlegen vorgeschriebener Dienstkleidung im Betrieb gehört zur Arbeitszeit – auch höchstrichterlich entschieden.

Berufsbekleidung für alle

Mancher Unternehmer wird aber nicht nur eine Corporate Fashion, sondern auch den sozialen Betriebsfrieden als Wert an sich betrachten – und daher die Berufsbekleidung von sich aus stellen. Dann spart er sich viel Geld, Zeit und Stress, wenn er auf einen kompetenten Anbieter von Berufskleidung setzt. Einen Vollsortimenter, bei dem es alles aus einer Hand gibt. In langlebiger und komfortabler Qualität, immer auf dem neuesten Stand einschlägiger Normen und Vorschriften.

Ein spezialisierter Online-Ausstatter ist BFL Berufsbekleidung. Der Versand bietet Schutzkleidung für alle Branchen, sowie ein großes Programm für Corporate Fashion. Wie in einem Premium-Kaufhaus finden Unternehmer dort auch die etablierten Top-Marken für Berufsbekleidung, etwa BP, Planam oder Rofa.

Foto: Voyagerix / shutterstock.com

3 Kommentare

  1. Avatar-Foto

    Corporate-Kleidung im nicmag-design – das möchte ich! Steht auf meiner To-do-Liste noch deutlich vor der Firmengründung in den USA :)

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