Kurzfristige Beschäftigung ist eine Sonderform der Anstellung, die sich durch klare Regeln auszeichnet. Sie bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer flexible Lösungen – besonders in Stoßzeiten oder bei unvorhergesehenem Bedarf.
Doch wann genau liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? In diesem Artikel erklären wir dir die wichtigsten Aspekte.
Inhalt
Definition: Wann ist eine Beschäftigung kurzfristig?
Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig, wenn sie im Laufe eines Kalenderjahres von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Diese Zeitgrenzen gelten abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche:
- Maximal drei Monate: Wenn der Arbeitnehmer an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitet.
- Maximal 70 Arbeitstage: Wenn weniger als fünf Arbeitstage pro Woche geleistet werden.
Darüber hinaus darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit für den Arbeitnehmer nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Besondere Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung
- Sozialversicherungsfreiheit: Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit.
- Keine Verdienstgrenze: Im Gegensatz zu Minijobs gibt es keine feste Einkommensgrenze, beispielsweise die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro (Stand 2025).
Wird jedoch während der Anstellung klar, dass die Zeitgrenzen überschritten werden, tritt ab dem Tag des Überschreitens Versicherungspflicht ein.
Besteuerung des Arbeitslohns
Der Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist lohnsteuerpflichtig. Hier gibt es zwei Optionen:
- Individuelle Besteuerung: Nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers (Lohnsteuerkarte).
- Pauschalbesteuerung: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit 25 % pauschal abführen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Beschäftigung ist unvorhergesehen erforderlich.
- Sie dauert nicht länger als 18 Tage.
- Der durchschnittliche Arbeitslohn beträgt pro Arbeitstag maximal 120 Euro.
- Der Stundenlohn überschreitet nicht 15 Euro.
Vorteile und Einschränkungen
Vorteile für Arbeitgeber
- Flexible Reaktion auf kurzfristige Bedarfe.
- Keine Sozialversicherungsbeiträge.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Attraktive Zusatzverdienste ohne langfristige Verpflichtung.
- Sozialversicherungsfreiheit kann Nettoverdienst erhöhen.
Einschränkungen
- Klare zeitliche Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
- Berufsmäßige Beschäftigung ist ausgeschlossen.
Dein Wissensvorsprung bei kurzfristiger Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung bietet eine große Flexibilität – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Sie eignet sich besonders für vorübergehende Tätigkeiten und Stoßzeiten. Wer jedoch eine solche Anstellung plant, sollte die rechtlichen Vorgaben genau kennen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um die Vorteile der kurzfristigen Beschäftigung optimal zu nutzen.
hallo-muss ich eine kurzfristige Beschäftigung meinem eigentlichen Arbeitgeber melden?
Was passiert,wenn ich während ich die kurzfristige Beschäftigung ausübe,einen Unfall baue oder durch äußere Einwirkung verletzt werde?
Mit freundlichen Grüßen
M.Engel
Hi Marion,
hier meine Infos zu deinen Fragen (ich bin aber kein Arbeitsrechtler, daher ohne Gewähr)
1. Muss ich eine kurzfristige Beschäftigung meinem eigentlichen Arbeitgeber melden?
Ob du eine kurzfristige Beschäftigung deinem Arbeitgeber melden musst, hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Oft enthalten Arbeitsverträge eine Klausel, die Nebentätigkeiten regelt. In der Regel gilt:
– Meldepflicht: Wenn dein Arbeitsvertrag eine Meldepflicht für Nebentätigkeiten vorsieht, musst du diese melden.
– Genehmigungspflicht: Manche Verträge verlangen, dass du dir die Nebentätigkeit genehmigen lässt. Dein Arbeitgeber darf sie jedoch nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens beeinträchtigt werden (z. B. Wettbewerbsverbot, Arbeitszeitüberschreitung).
– Keine Verpflichtung: Falls keine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist, besteht in der Regel keine Verpflichtung, die kurzfristige Beschäftigung zu melden. Trotzdem solltest du sicherstellen, dass es zu keinen Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeitgrenzen kommt.
2. Was passiert, wenn ich während der kurzfristigen Beschäftigung einen Unfall habe oder verletzt werde?
Wenn du bei deiner kurzfristigen Beschäftigung einen Unfall erleidest, greift die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers, bei dem du diese Tätigkeit ausübst. Das bedeutet:
– Unfallversicherung: Du bist während der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg gesetzlich unfallversichert.
– Meldung des Unfalls: Der Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung muss den Unfall der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden.
– Leistungen der Unfallversicherung: Dazu gehören medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls eine Unfallrente.
Falls du selbst einen Unfall verursachst, etwa im Straßenverkehr, kommt es darauf an, ob du privat oder betrieblich unterwegs warst. Die Klärung der Haftung und Versicherung erfolgt in diesem Fall zwischen den beteiligten Versicherungen.
Falls du weitere Details oder spezifische rechtliche Beratung benötigst, ist es empfehlenswert, einen Arbeitsrechtsanwalt oder deine Gewerkschaft zu kontaktieren.
Viele Grüße
Heike
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