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Seminare für Betriebsräte – So schaffen sie Waffengleichheit im Arbeitsrecht

Betriebsrat

Die Zeiten werden nicht leichter für Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen ein betriebliches Mitbestimmungsecht ausüben wollen. Der Gesetzgeber eröffnet dieses Mitbestimmungsrecht ohnehin nur für Unternehmen mit über 20 Beschäftigten. Aber selbst bei eigentlich größeren Betrieben hat es Konjunktur, das Unternehmen in kleinere, gesellschaftsrechtlich eigenständige Einheiten – etwa kleinzellige GmbH – mit weniger Mitarbeitern zu zerlegen. So werden Mitbestimmungsrechte ganz legal ausgehebelt.

Gerade in kleineren Betrieben aber gibt es oft ein weiteres Problem, selbst wenn die kritische Mitarbeiterzahl von 21 erreicht ist: Gewerkschaften mit ihrer Vielzahl an Arbeitsrechts-Experten haben ihre Basis meist in sehr großen oder industriell geprägten Unternehmen. Kleinere Betriebe fliegen da nicht selten unter dem Radar dieser Massen-Organisationen.

In vielen kleineren Betrieben gibt’s zwar oft einen Betriebsrat – aber die Betriebsräte verfügen nicht annähernd über die Kompetenz, um diese Aufgabe ausfüllen zu können. Der Arbeitgeber wird sich immer den Rat eines versierten Arbeitsrechtlers leisten können. Um Waffengleichheit im Interesse der Arbeitnehmer herzustellen, sollten daher Betriebsräte mit Schulungen und Seminaren ihre arbeitsrechtliche Kompetenz schärfen.

Aufmerksame Betriebsräte haben Einfluss auf den Kündigungs-Prozess

Zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrates gehört es, die soziale Mitbestimmung in den Betrieben sicherzustellen. Das betrifft etwa Betriebsvereinbarungen zu Weiterbildung, Freizeit und Urlaub oder auch Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit. Immer wieder gefragt ist die Kompetenz des Betriebsrates aber auch bei Kündigungen. Der Betriebsrat kann zwar nicht verhindern, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Seine Wachsamkeit und Position können aber einen entscheidenden Einfluss auf Verlauf und Ausgang eines Kündigungsprozesses haben.

Formale Fehler entdecken – Kündigung unwirksam machen

Das fängt mit der Anhörung des Betriebsrates an. Ohne erfolgte Anhörung ist eine Kündigung unwirksam. Sie bleibt auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Anhörung nach aussprechen der Kündigung nachholt. Die Anhörung ist ein formaler Akt. Deshalb kann schon das Fehlen einer einzigen Formalie zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die Anhörung muss die Person des Betroffenen enthalten, den Kündigungsgrund, die Art der Kündigung (ordentlich / außerordentlich), ferner die Kündigungsfrist und den voraussichtlichen Kündigungsfrist. Das schützt einen Arbeitnehmer besonders vor nachgeschobenen Kündigungsgründen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt einem Mitarbeiter betriebsbedingt wegen angeblichen Wegfalls seiner Stelle. Als der Arbeitnehmer diesen Umstand im Kündigungsschutz-Prozess vor Gericht widerlegen kann, schiebt der Arbeitgeber fortgesetzten Alkoholmissbrauch als Kündigungsgrund nach. Weil dieser Grund aber nicht Gegenstand der Anhörung des Betriebsrates war, ist die Kündigung aus diesem Grund unwirksam.

Weiterbeschäftigung bei ordnungsgemäßem Widerspruch

Auch wie sich der Betriebsrat zu der Anhörung äußert, hat erheblichen Einfluss auf den Kündigungs-Prozess. Die Vorschrift des § 102 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes zählt eine abschließende Liste von Sachverhalten auf, bei deren Vorliegen der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung widersprechen darf. Dazu zählt etwa, dass der Arbeitgeber die nötige Sozialauswahl nicht vorgenommen hat oder dass der Arbeitnehmer auf einer anderen Stelle im Unternehmen weiterbeschäftigt werden könnte.

Wenn der Arbeitnehmer ordnungsgemäß Kündigungsschutzklage einreicht, hat ein solcher Widerspruch zur Folge, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Kündigungsfrist hinaus zu den gleichen Bedingungen bis zur endgültigen Entscheidung über die Klage weiterbeschäftigen muss. Wie existenziell bedeutsam das sein kann, zeigt der Fall bei einem großen deutschen Autobauer. Der muss einen gekündigten Mitarbeiter schon seit über fünf Jahren weiterbeschäftigen – und es sieht alles so aus, als würde sich dieses Verfahren noch bis zur Verrentung de Mannes ziehen.

Foto: infografick / shutterstock.com

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