Recht & Steuern
Schreibe einen Kommentar

Die Studienplatzklage – so funktioniert´s

Studienplatzklage

Werbung

Manche Studiengänge sind sehr begehrt und das nicht erst in den letzten ein, zwei Semestern, sondern bereits seit Jahrzehnten. Vor allem der Studiengang Medizin ist bundesweit total überlaufen – was zur Folge hat, dass viele bei der halbjährlichen Vergabe der Startplätze leer ausgehen.

Zwar regelt das Grundgesetz eine freie Wahl der Ausbildungsstätte, allerdings funktioniert das nur in dem Maße, in dem auch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Anhand der Daten und Statistiken des aktuellen Semesters und vergangener Jahre wird deutlich, dass die Zahlen belegbarer Studienplätze und deren Bewerber ähnlich hoch bleiben, der Bewerberüberschuss bleibt also erst einmal bestehen. Auch wenn sich beim Fach Medizin am meisten Bewerber auf einen freien Uniplatz stürzen, kommt es beim Studiengang Psychologie ebenfalls zu Engpässen.

Eine Studienplatzklage verspricht zwar keine hundertprozentige Garantie für einen Studienplatz, dennoch erhöhen sich die Chancen durch ein juristisches Vorgehen enorm. Nach dem Motto: Wer nicht klagt, der nicht gewinnt.

Was tun, wenn ich abgelehnt wurde?

Gerade bei Studiengängen mit bundesweitem NC ist die Konkurrenz sehr groß. Aktuell (Stand: Februar 2018) bewerben sich auf 1.678 deutschlandweiten Medizinplätzen 19.704 Bewerber. Das bedeutet, dass nur einer von zwölf Bewerbern Glück hat.

Für alle anderen gibt es folgende Alternativen:

  • Die Warteliste ist für einige Bewerber sicher eine Möglichkeit.
  • Erfolgsversprechender und wesentlich schneller ist das Konsultieren eines auf Hochschulklagen spezialisierten Anwalts.
  • Es wird ein anderer Studiengang aus dem Gesundheitsbereich gewählt wie beispielsweise Pharmazie, Tier- oder Zahnmedizin.
  • Ein Studium im Ausland kann in Erwägung gezogen werden.

Der erste und dritte Punkt schließen sich dabei aus, da sich Bewerber auf der Warteliste nicht für andere Studiengänge einschreiben dürfen. Allerdings bietet sich eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger oder als Rettungsassistent an. Dabei sammelt der angehende Arzt Praxiserfahrung, während er auf den Start seines Studiums wartet, denn das können mehrere Jahre sein.

Tier- oder Zahnarzt zu werden ist für einige, die sich ursprünglich für Humanmedizin eingeschrieben haben, vorstellbar. Den hartnäckigen, die unbedingt ihren Wunschstudienplatz haben wollen, bleibt eine Studienplatzklage wohl kaum erspart.

Warum kann man sich in einen Studienplatz einklagen?

Das Grundprinzip ist Folgendes: Eine Hochschule errechnet seine Ausbildungsmöglichkeiten selbst und vergibt danach eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen. Da diese Kapazitätsberechnungen aber nicht immer exakt durchgeführt werden oder zumindest anfechtbar sind, kommt es jedes Semester zu einem geringen zusätzlichen Kontingent an neu zu vergebenden Plätzen.

Das geschieht allerdings nicht einfach so, sondern der Prozess – im wahrsten Sinne des Wortes – folgt einem gewissen Schema:

  1. Bewerber wenden sich an Fachanwälte, die die von den Hochschulen angegebene Anzahl an Ausbildungsplätzen in Frage stellen.
  2. Ein Amtsgericht oder ein Verwaltungsgericht prüft nun, ob die Universität eigentlich mehr Kapazitäten hat, als sie ursprünglich errechnet hat.
  3. Im Erfolgsfall ergeben sich durch diese Prüfung weitere, bisher nicht „ausgeschriebene“ Studienplätze.
  4. Allerdings gibt es auch für diese neu gewonnenen Plätze zu viele Bewerber. Hier entscheiden das Los sowie Leistungskriterien.

Geht ein Bewerber bei diesem Prozess leer aus, bleibt ihm nur eine erneute Bewerbung  und Klage im nächsten Semester, ein anderer Studienort oder die Warteliste. Da die Chancen auf einen Medizinplatz an einer Wunschuni begrenzt sind, bietet es sich an, sich bei mehreren Hochschulen gleichzeitig zu bewerben. Gegen jede Absage kann dann wie gerade beschrieben gerichtlich vorgegangen werden.

Vor- und Nachteile einer Studienplatzklage

Als Nachteil dürften vor allem die Kosten einer Klage stehen. Auch wenn Preise nicht pauschal und verbindlich genannt werden können, so ist mit einem Betrag von 1.000 – 1.500 Euro pro Klage und Hochschule zu rechnen. Möchte ein Bewerber seine Erfolgschancen erhöhen und versucht sich bei vielen Universitäten gleichzeitig einzuklagen, muss er dafür tief in die Tasche greifen.

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Der Bewerber kann bei einer erfolgreichen Klage seinen Traum verwirklichen und seinen Wunschstudiengang absolvieren, ganz ohne Warteliste und ohne auf ähnliche Studiengänge auszuweichen.

Kategorie: Recht & Steuern

von

Das Unternehmerhandbuch

Dieses Fachmagazin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Existenzgründer, die nicht für jedes Thema eine Fachabteilung haben. Hier gibt es praktische Tipps zur Unternehmensführung, die selbständig umgesetzt werden können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.