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Trennen ist klüger – In die Selbständigkeit mit einem Geschäftskonto

Geschäftskonto

Wer sich selbständig macht oder ein Unternehmen gründet, steht auch immer vor der Frage, wie das Finanzielle abgewickelt werden soll.

Brauche ich für meinen Kleinbetrieb wirklich ein eigenes Geschäftskonto? Schließlich ist das Privatkonto bei der Bank oft kostenlos oder jedenfalls wesentlich günstiger in der Kontoführung als ein spezielles Geschäftskonto.

Nun, das Finanzamt verlangt ein separates Geschäftskonto nur für Kapitalgesellschaften. Dennoch hat so ein „Mischkonto“ beinahe nur Nachteile. Deshalb empfiehlt sich die Einrichtung eines Geschäftskontos schon mit der Gründung. Auch die günstigen Online-Banken bieten mittlerweile Geschäftskonto-Modelle an.

Ein Geschäftskonto ist übersichtlicher

Geschäftsvorgänge verursachen viele Buchungen auf dem Konto. Das können etwa Rechnungen von Lieferanten sein, die Miete fürs Büro, ein Lager oder Ladenlokal, Krankenkassenbeiträge, Versicherungen, Rechnungen für Telefon und Internet oder gar Löhne.

Wenn über das Konto ausschließlich geschäftliche Transaktionen laufen, behält man den Überblick über die Finanzen und man erkennt auch sofort, wenn zum Beispiel Umsätze stocken. Wenn man auf einem Mischkonto gleichzeitig noch private Zahlungseingänge hat, „verwässert“ das den Kontostand und die finanzielle Situation.

So eine Unübersichtlichkeit begünstigt Fehlentscheidungen und unbedachte Ausgaben. Am besten ist es auch für Einzelunternehmer, sich selbst ein monatliches Gehalt auf das Privatkonto zu überweisen und etwaige Überschüsse stehen zu lassen.

Ein Geschäftskonto ist am Ende preisgünstiger

Gerade Gründer wollen oft Kosten sparen wo es geht. Aber bei den Kontoführungsgebühren greift der Spargedanke zu kurz.

Zum einen kann man die Kontoführungsgebühren als gewinnmindernde Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Die Gebühren sind zwar kein Riesenposten. Dennoch können diese Kosten zu einem Sprung in der Steuertabelle führen und so zu einer höheren Steuerentlastung führen, als ihre Summe ausmacht.

Außerdem kann man bei einer Überziehung auch den betrieblichen Zinsaufwand steuerlich geltend machen. Die Überziehung des Privatkontos ist dagegen Privatvergnügen.

Ein Mischkonto verursacht teuren Aufwand

Wenn Sie als Unternehmer private und geschäftliche Geldflüsse über ein Konto laufen lassen, machen Sie Ihrer Buchhaltung oder ihrem Steuerberater unnötige aber teure Arbeit.

Alle privaten Posten müssen nämlich herausgestrichen werden. Das bedeutet mehr Zeitaufwand und damit auch höhere Kosten.

Und noch schlimmer: Irgendwann wird es vielleicht wirklich zu viel und man entschließt sich nachträglich, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Dann müssen Sie allen Ihren Kunden, Lieferanten usw. Ihre neue Bankverbindung mitteilen. Ein gigantischer Aufwand – Fehlbuchungen und damit verbundener Ärger sind garantiert.

Ihr Privatleben geht das Finanzamt nichts an

Unternehmer müssen Rechnungen und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren. Wenn’s blöd läuft, müssen Sie dem Finanzamt ihre Kontoauszüge über einen langen Zeitraum vorlegen.

Und da können dann zum Beispiel verdächtige Kreditkarten-Belege auftauchen. Vielleicht waren Sie ja nur auf den Caymans, weil man dort so schön tauchen kann. Aber gehen Sie getrost davon aus: Solche Belege wecken den Ehrgeiz jedes Finanzbeamten.

Aber auch wenn Sie der ehrlichste Steuerbürger unter der Sonne sind, geht Ihr Privatleben das Finanzamt einfach nichts an. Mit einem Geschäftskonto passiert so etwas nicht.

Ein Wort noch zur Aufbewahrungspflicht: Immer mehr Menschen nutzen heute Online-Banking und bekommen die Kontoauszüge in elektronischer Form. Das Finanzamt erkennt es nicht an, wenn man diese Auszüge ausdruckt und dann löscht. Elektronische Kontoauszüge muss man digital und auf einem maschinell auslesbaren Datenträger speichern.

Ein Geschäftskonto macht sich gut bei der Bank

Möglicherweise sieht die Bank eine gewisse Zeit geflissentlich darüber hinweg, dass erkennbar geschäftliche Buchungen über Ihr Privatkonto laufen. Aber möglicherweise möchte man ja einen Existenzgründer-Kredit der Bank beanspruchen oder hat Beratungsbedarf. Dann macht es sich gut, wenn man dort auch ein Geschäftskonto führt.

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