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Altersvorsorge Selbständige: Was sich 2027 ändert

Altersvorsorge / Schiffsrumpf mit absteigenden Tiefgangsmarkierungen in Rot und Schwarz — Zahlen als Maßstab für das, was unter der Oberfläche liegt.

Ab 2027 gibt es für Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht erstmals Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgereformgesetz, das Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026 verabschiedet haben, beendet die Riester-Ära — und öffnet gleichzeitig einen Kreis, aus dem die meisten Selbständigen bisher schlicht ausgeschlossen waren.

Das neue Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente und ist ab Januar 2027 für alle zugänglich — auch für diejenigen, die bisher keine staatlich geförderte Option hatten. Was sich konkret ändert, wer davon profitiert und was jetzt zu prüfen ist, steht hier.

Was Riester mit Selbständigen zu tun hatte — und was nicht

Zur Klarstellung vorab: Die Riester-Rente war für die meisten Selbständigen nie ein Thema. Gefördert wurden nur Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten — also vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht kamen nur indirekt ran: über einen förderberechtigten Ehepartner, oder wenn sie zu einer der Ausnahmegruppen gehörten wie pflichtversicherte Handwerker, Künstler oder Journalisten.

Für alle anderen — Freiberufler, GbR-Inhaber, nicht pflichtversicherte Unternehmer — war Rürup die einzige staatlich geförderte Option. Das bleibt grundsätzlich so. Rürup läuft weiter. Aber ab 2027 kommt eine zweite geförderte Option hinzu.

Das neue Altersvorsorgedepot: Wie es funktioniert

Das Herzstück der Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot — ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in das Fonds, ETFs und ähnliche Anlageformen eingezahlt werden können. Verpflichtende Kapitalgarantien entfallen; wer Sicherheit will, kann sie wählen, muss aber nicht.

Die Förderlogik funktioniert über prozentuale Zulagen:

  • 50 % Zulage auf Einzahlungen bis 360 Euro jährlich — maximale Zulage 180 Euro
  • 25 % Zulage auf Einzahlungen zwischen 360 und 1.800 Euro jährlich — maximale Zulage 360 Euro
  • Gesamtmaximum: 540 Euro Zulage pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenleistung
  • Für Eltern: 100 % Zulage auf bis zu 300 Euro pro Kind jährlich

Der steuerliche Sonderausgabenabzug bleibt erhalten. Besteuert wird nachgelagert, also erst in der Auszahlungsphase. Die Kosten für Standarddepots werden auf 1 % Effektivkosten gedeckelt — ein Punkt, der bei früheren Riester-Produkten regelmäßig zum Problem wurde.

Wer ab 2027 förderberechtigt ist

Das ist die eigentliche Neuerung für Selbständige: Der Kreis der Förderberechtigten wird erheblich ausgeweitet. Neu dabei sind ausdrücklich Selbständige ohne Rentenversicherungspflicht — also genau die Gruppe, die bisher leer ausging. Ebenfalls neu aufgenommen werden Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa angestellte Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte.

Was das konkret bedeutet: Wer bisher ausschließlich über Rürup, einen privaten ETF-Sparplan oder andere ungeförderte Wege vorgesorgt hat, bekommt ab 2027 eine zusätzliche Option mit staatlicher Förderung. Das Altersvorsorgedepot konkurriert dabei nicht direkt mit der Rürup-Rente als Steuersparmodell für Selbständige — die Förderlogiken sind verschieden. Rürup rechnet sich vor allem über den Sonderausgabenabzug bei hohem Einkommen. Das Altersvorsorgedepot fördert stärker über direkte Zulagen, was es auch bei mittleren Einkommen attraktiv macht.

Was mit bestehenden Verträgen passiert

Riester-Verträge können unverändert weiterbespart werden — es gibt keine Kündigung, keinen Zwangswechsel. Neuverträge nach altem Riester-Modell sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ab 2027 kann freiwillig in das neue Depot gewechselt werden.

Für Selbständige mit bestehendem Riester-Vertrag — also vor allem die Ausnahmegruppen, die bisher förderberechtigt waren — lohnt ein nüchterner Vergleich: Wer in einem teuren Garantieprodukt sitzt, hat mit dem neuen Depot eine echte Alternative. Wer einen günstigen Fondssparplan nutzt, sollte erst rechnen. Ähnlich wie beim Vergleich von Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung gilt: Was auf dem Papier moderner klingt, ist nicht automatisch die bessere Wahl für jeden.

Was jetzt zu tun ist

Für Selbständige ohne geförderte Altersvorsorge: Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist es wert, ernsthaft geprüft zu werden — besonders wenn ohnehin ein ETF-Sparplan läuft und die Konditionen vergleichbar sind.

Steuerlich hängt der Nutzen vom Einzelfall ab. Wer bereits Rürup nutzt und hohe Beiträge steuerlich absetzt, sollte prüfen, ob das Depot eine sinnvolle Ergänzung ist oder Redundanz entsteht. Dazu lohnt das Gespräch mit einem Steuerberater — allgemeine Aussagen zu Kapitalerträgen versteuern und Sonderausgabenabzug ersetzen keine individuelle Rechnung.

Kein Handlungsdruck, aber ein guter Zeitpunkt

Das Altersvorsorgereformgesetz löst keinen akuten Handlungsbedarf aus. Die Fristen sind großzügig, die Wechseloption bleibt dauerhaft offen. Wer die Reform jetzt zur Kenntnis nimmt und ruhig bewertet, ist gut aufgestellt.

Der schlechteste Zeitpunkt für diese Entscheidung ist, wenn Anbieter mit Kampagnen starten — und das werden sie. Wer unter Kampagnendruck entscheidet, vergleicht schlechter und wählt öfter das erstbeste Angebot statt das passende. Anbieter optimieren ihre Produkte für ihre Margen, nicht für deine Rendite.

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