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Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung – nicht zu verwechseln

Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung

Im Versicherungsbereich gibt es zahlreiche interessante Angebote, sodass manche Verbraucher mitunter den Überblick verlieren oder die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsarten nicht genau kennen.

Ein klassisches Beispiel ist die Lebensversicherung, die von den Versicherern in zwei Standardvarianten angeboten wird. Zum einen gibt es die Kapitallebensversicherung und zum anderen die Risikolebensversicherung. In unserem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede bestehen und was eine Risiko-LV auszeichnet.

Hauptunterschiede zwischen Kapital- und Risikolebensversicherung

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Kapital- und einer Risikolebensversicherung besteht darin, dass die Risiko-LV ausschließlich der finanziellen Absicherung von Angehörigen oder anderen Begünstigten im Todesfall des Versicherten dient.

Bei der Kapitallebensversicherung gibt es diesen Schutz zwar auch, aber diese hat darüber hinaus zusätzlich den Charakter des Vermögensaufbaus. Es werden bei der Kapitallebensversicherung nämlich monatliche Beiträge gezahlt, die zu einem großen Teil seitens der Versicherungsgesellschaft zur Geldanlage genutzt werden. Daher hat die Kapitallebensversicherung im Gegensatz zur Risikolebensversicherung auch zwei mögliche Auszahlungstermine, nämlich zum einen bei Eintritt des Versicherungsfalls (Todesfall) und zum anderen bei Vertragsablauf. Man spricht daher auch von einer sogenannten Todes- und Erlebensfallversicherung.

Bei der Risikolebensversicherung existiert dieser Ansparcharakter nicht, sondern die Beiträge werden – wie bei zahlreichen anderen Versicherungen auch – an den Versicherer gezahlt und dienen zur Deckung von dessen Kosten und als Risikoprämie.

Der Vorteil der Risikolebensversicherung besteht im Vergleich zur Kapitallebensversicherung darin, dass der Todesfallschutz erheblich günstiger ist.

Vor allem aufgrund der in den vergangenen Jahren deutlich gesunkenen Renditen bei der Kapitallebensversicherung wählen Verbraucher immer öfter die Variante, auf der einen Seite mittels der Risikolebensversicherung für einen Todesfallschutz zu sorgen. Auf der anderen Seite wird dann ein rentables Spar- oder Anlageprodukt gewählt, welches dem Vermögensaufbau dient.

Ausschließlich Todesfallleistung gewünscht – Risikolebensversicherung als optimale Lösung

Falls Sie tatsächlich ausschließlich den Todesfallschutz wünschen, also Ihre Familienangehörigen im Fall Ihres Ablebens bestens abgesichert wissen möchten, ist die Risikolebensversicherung die optimale Lösung.

Wie hoch der monatliche Beitrag ist, hängt im Wesentlichen von den folgenden Faktoren ab:

  • Alter des Versicherten
  • Versicherungssumme
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Mögliche besondere Risiken

Ein wichtiger Einflussfaktor, der nicht selten sogar dazu führt, dass die Versicherungsgesellschaft den Antrag auf eine Risikolebensversicherung ablehnt, ist Ihr Gesundheitszustand nebst Vorerkrankungen. Sind nämlich bedeutende Erkrankungen chronischer Art vorhanden, führen diese oftmals zur Ablehnung des Antrages. Alternativ kann die Versicherungsgesellschaft diese spezielle Erkrankung auch für den Leistungsfall ausschließen oder die Prämie deutlich erhöhen.

Wenn Sie jedoch über eine gute Gesundheit verfügen, beispielsweise 30 Jahre alt sind und keine besonderen Risiken bestehen, können Sie einen Risikolebensversicherung durchaus bereits ab einem monatlichen Beitrag von rund 20 Euro für eine Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro erhalten. Da es allerdings große Unterschiede zwischen den Anbietern gibt, lohnt sich definitiv ein Versicherungsvergleich.

Was sollte ich noch zur Risiko-LV wissen?

Eine wichtige Information zur Risikolebensversicherung, die Sie definitiv kennen sollten, betrifft die steuerliche Behandlung. In diesem Fall können vor allem die folgenden drei steuerlichen Aspekte relevant werden:

Sollte der Leistungsfall eintreten, ist die ausgezahlte Versicherungssumme für den Begünstigten einkommensteuerfrei. Beim Überschreiten der gesetzlichen Freigrenzen, die beispielsweise bei Ehepartnern 500.000 Euro betragen, kann allerdings Erbschaftssteuer fällig werden.

Ein weiterer steuerlicher Aspekt betrifft die Anrechenbarkeit der monatlichen oder jährlichen Versicherungsprämien. Das Absetzen der Versicherungsbeiträge ist als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ möglich.

Trotzdem handelt es sich in der Praxis dabei häufig nur um eine theoretische Möglichkeit, denn Vorsorgeaufwendungen werden seitens des Finanzamtes nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen anerkannt. Diese sind allerdings bei vielen Verbrauchern bereits durch die Anrechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Risikolebensversicherung vs. Kapitallebensversicherung

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