Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts. Wer die für sein Unternehmen relevanten Daten zuverlässig und schnell erheben und auswerten kann, erlangt einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Die Kontrolle über Daten ebnet den Weg in die digitale Zukunft.
Der Eintritt in die Industrie 4.0 führt über Systeme zur Betriebsdatenerfassung (BDE). Unter BDE versteht man die Erfassung organisatorischer und technischer Daten.
Inhalt
Organisatorische Daten
Zu den organisatorischen Daten zählen
- Auftragsdaten, etwa solche zu
- Produktionszeiten
- produzierenden Mengen
- geforderter Qualität
- Personaldaten
- Verfügbarkeit von Personal
- (auftragsspezifische) Lohnkosten und Zeiterfassung
- An- und Abwesenheit von Personal
Technische Daten
Auf der technischen Seite zählen zu den für BDE relevanten Daten
- Maschinendaten
- Kapazität
- Auslastung
- Ausstoß
- Störung, Rüst- und Wartungszeiten
- Verbrauch von Energie und Emissionen
- Prozessdaten
- produzierte Qualität
- Auftragsfortschritt
BDE steigert die Wettbewerbsfähigkeit
Der gewaltige Vorteil einer BDE ist, dass die Daten dort abgegriffen werden, wo sie entstehen und ohne Zeitverlust auftragsbezogen an die Unternehmens-IT weitergeleitet werden. Das erlaubt einen jederzeitigen Vergleich von Soll-/Ist-Daten, schnelle Reaktion auf Probleme und eine zuverlässige Prozess-Beobachtung.
BDE senkt Betriebsstörungen, gestaltet die Produktion transparenter und ermöglicht eine optimale Nutzung von Ressourcen und Betriebsmitteln. Wer die Produktivität im Unternehmen durch BDE nachhaltig steigern kann, erhöht damit auch die Kundenzufriedenheit und schafft sich so einen weiteren Wettbewerbsvorteil.
Der renommierte Maschinenbauer Harburg-Freudenberg etwa berichtet aktuell von einer Umsatzverdoppelung innerhalb von drei Jahren nach Investitionen in Anlagen, IT und BDE. Die Betriebsdatenerfassung ermöglicht dem Unternehmen dabei trotz wesentlich erhöhten Auftragseingangs eine bessere Termintreue.
Betriebsdatenerfassung und betriebliche Mitbestimmung
Gerade wo es um die Erhebung von Personaldaten geht, droht eine BDE allerdings mit dem Gesetz zu kollidieren. Viele Arbeitnehmer stehen der Einführung einer BDE kritisch gegenüber. Das System zur Erfassung von Zeit und Lohnkosten sei als Überwachungsinstrument geeignet, so das Argument.
Tatsächlich stellt die Vorschrift des § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Einführung bestimmter Systeme unter den Vorbehalt der Mitbestimmung des Betriebsrates. Unter Nr. 6 der Norm heißt es: (Zustimmungspflichtig ist) „Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“
Eine BDE kann unter Umständen den Regelungsumfang dieser Norm fallen.
Die beste Lösung für Produktivität und Betriebsfrieden
Es ist freilich verständlich, wenn ein Unternehmer die Produktivität erhöhen möchte, ohne dass ihm der Betriebsrat das verbieten kann.
Die Höchstrichter des Bundesarbeitsgerichts beurteilten eine Überwachungsmaßnahme dann als zustimmungspflichtig, wenn sie zu Überwachungs- und Anpassungsdruck einzelner Mitarbeiter führt. Dazu komme es regelmäßig dann, wenn keine ausreichende Anonymisierung der Daten gegeben ist.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell tatsächlich Anpassungsdruck entstehen kann: Ein Unternehmen stellte die Leistung einzelner Teams auf großen Bildschirmen dar, die jeder Mitarbeiter beobachten konnte. Allein diese Maßnahme erhöhte die Produktivität innerhalb kurzer Zeit um mehr als 20 Prozent. Welche Rückschlüsse der Arbeitgeber aus den Daten ziehen könne, sei maßgeblich für die Definition eines Systems als „Überwachungsgerät“.
Demnach gilt: Eine Mitbestimmung des Betriebsrates entfällt, wenn
- eine BDE Personaldaten anonym erhebt
- UND keine Rückschlüsse auf Einzelne oder auch kleine Gruppen möglich sind
Aber auch die Mitarbeiter haben ein Interesse am nachhaltigen Unternehmenserfolg, Wettbewerbsfähigkeit und dem langfristigen Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Deshalb ist man als Unternehmer besser beraten, die Belegschaft bei der Einführung einer BDE von Beginn an mit einzubeziehen und eine Betriebsvereinbarung anzustreben – Betriebsfrieden ist nämlich auch ein nicht zu unterschätzender Produktivitäts-Faktor.
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