Finanzen & Buchhaltung
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Buchhaltung – Privateinlagen und Privatentnahmen buchen

Buchhaltung: Privateinlagen und Privatentnahmen

Heute in unserem kleinen Grundkurs zum Thema Buchhaltung: Privateinlagen und Privatentnahmen buchen.

Privateinlagen und Privatentnahmen gibt es nur bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. D.h. der Eigentümer oder ein Gesellschafter bringt privates Geld oder private Gegenstände in das Unternehmen ein bzw. entnimmt Geld, Gegenstände oder Leistungen aus dem Unternehmen ins Privatvermögen.

Gerade bei Mini-Unternehmen, wo die Trennung zwischen privat und beruflich oft gar nicht so einfach ist, müssen solche Entnahmen und Einlagen total ordentlich erfasst werden, damit ein Betriebsprüfer im Zweifel nichts zu meckern hat. Einfach so von der linken Tasche in die rechte Tasche zu wirtschaften ist immer gefährlich!

Wie ihr solche Transfers buchen könnt und was es zu beachten gilt steht hier! Natürlich wie immer mit Beispielen :-)

Wir erinnern uns:

Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital.

Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)

und:

Erhöht sich das Konto, so steht es im Buchungssatz auf der Seite, auf der das Konto in der Bilanz steht. Vermindert sich das Konto, so steht das im Buchungssatz auf der gegenüberliegenden Seite, auf der es sich in der Bilanz befindet.

Privateinlagen buchen

Privateinlagen gibt es meines Wissens nur in zwei Formen: Geld oder Gegenstand.

Hier zwei Beispiele:

Geld-Einlage buchen

Der Klassiker: man hebt vom privaten Girokonto Bargeld ab und packt es in die Firmenkasse, weil auf dem Firmengirokonto gerade nicht genug Liquidität vorhanden ist.

Beispiel: ich hebe 150 EUR ab und stecke sie ins Firmenportemonnaie.

Das buchen wir so:

  • Die Kasse steht auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Aktiv-Passiv-Mehrung :-)

Buchungssatz:

Kasse 150 EUR (+SOLL) an Privatkonto 150 EUR (+HABEN)
Privateinlage (Geld)

Privateinlage (Geld)

Sacheinlage buchen

Auch das kommt häufig vor: man nutzt einen Gegenstand aus dem Privatvermögen nur noch beruflich.

Beispiel: Ich stelle meine privaten Billy-Regale ins Büro, da ich sie zuhause nicht mehr nutze. Da sie noch ganz neu sind, haben sie einen Gesamtwert i.H.v. 450 EUR.

Das buchen wir wie folgt:

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) wird in der Bilanz unter der Vermögensposition Sachanlagen gebucht. Daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Aktiv-Passiv-Mehrung :-)

Buchungssatz:

BGA 450 EUR (+SOLL) an Privatkonto 450 EUR (+HABEN)
Privateinlage (Gegenstand)

Privateinlage (Gegenstand)

Total easy, oder? Wichtig ist hier nur, dass man den Wert der eingebrachten Gegenstände realistisch schätzt und am besten sogar belegen kann. Prüfer werden bei sowas schnell hellhörig, wenn z.B. uralte Computer mit einem hohen Wert eingebucht werden…

Privatentnahmen buchen

Bei den Privatentnahmen gibt es mehrere Möglichkeiten: Geld- und Sachentnahmen, aber auch Nutzungsentnahmen, d.h. die private Nutzung betrieblicher Gegenstände, oder Leistungsentnahmen, d.h. die unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung des Unternehmens für den Eigentümer, sind möglich.

Ganz wichtig: bei Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen muss auch die Umsatzsteuer beachtet und gebucht werden! Bei Geldentnahmen natürlich nicht :-)

Geld-Entnahme buchen

Ebenfalls ein Klassiker: man überweist vom Firmenkonto monatlich einen Betrag X auf das Privatkonto. Von irgendetwas muss man ja schließlich leben!

Beispiel: ich überweise monatlich 1.500 EUR auf mein Privatkonto.

Das buchen wir so:

  • Das Girokonto bzw. die Bank steht auf der linken Seite der Bilanz, daher gilt: + im SOLL und – im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Aktiv-Passiv-Minderung :-)

Buchungssatz:

Privatkonto 1.500 EUR (-SOLL) an Bank 1.500 EUR (-HABEN)
Privatentnahme (Geld)

Privatentnahme (Geld)

Sachentnahme buchen

Neben Gegenständen wie z.B. der Kaffeemaschine, die man mit nach Hause nimmt, weil es fürs Büro eine neue gegeben hat, ist auch die private Entnahme von Waren denkbar. Der Bäcker wird wohl kaum sein Brot bei der Konkurrenz kaufen, sondern es frisch aus der Tagesproduktion der eigenen Bäckerei mit an den privaten Frühstückstisch nehmen.

Wichtig: bei der Bewertung der entnommenen Dinge ist der Einkaufspreis anzusetzen, bzw. bei Änderungen des Warenpreises nach der Anschaffung der Wiederbeschaffungspreis. Bei selbst erzeugten Produkten sind die Herstellkosten anzusetzen. Hinzu kommt dann jeweils die auf die entnommene Sache anfallende Umsatzsteuer.

Beispiel: Die Besitzerin einer Boutique kleidet sich aus dem eigenen Warenbestand neu ein. Eine Hose für 100 EUR, eine Bluse für 75 EUR und noch ein paar Schuhe für 125 EUR und schon ist die Sommergarderobe für insgesamt 300 EUR wieder auf dem neuesten Stand. Zusätzlich kommt hier noch die Umsatzsteuer ins Spiel, nämlich 19% von 300 EUR, d.h. 57 EUR, die ebenfalls als Privatentnahme verbucht werden müssen!

Das buchen wir ganz unkompliziert:

  • Das Konto „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ (E.v.G.u.s.L.) ist ein Ertragskonto und wird über das Gewinn-und-Verlust-Konto (GuV-Konto) gewinnerhöhend abgeschlossen. Es steht also auf der rechten Seite der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt und steht daher ebenfalls auf der rechten Seite der Bilanz. Auch hier daher – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Passiv-Passiv-Tausch :-)

Buchungssatz:

Privatkonto 357 EUR (-SOLL) an Entnahme von G.u.s.L. 300 EUR (+HABEN)
USt. 19% 57 EUR (+HABEN)
Privatentnahme (Gegenstände & Leistungen)

Privatentnahme (Gegenstände & Leistungen)

Nutzungsentnahme buchen

Bestes Beispiel hierfür sind Diensthandy und Dienstwagen, die wir privat in unserer Freizeit nutzen.

Beispiel: ich besitze nur ein Handy, welches ich daher natürlich beruflich und privat nutze. Rund 20% der monatlichen Nutzung sind privat, der Rest dienstlich. Daher buche ich 20% der monatlichen Kosten als Nutzungsentnahme. Das sind jeweils rund 15 EUR monatlich zzgl. der darauf entfallenden 19% Umsatzsteuer i.H.v. 2,85 EUR, also insgesamt 17,85 EUR pro Monat.

Und gebucht wird das so:

  • Das Konto „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ (E.v.G.u.s.L.) ist ein Ertragskonto und wird über das GuV-Konto gewinnerhöhend abgeschlossen. Es steht also auf der rechten Seite der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt und steht daher ebenfalls auf der rechten Seite der Bilanz. Auch hier daher – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Passiv-Passiv-Tausch :-)

Buchungssatz und Beispiel-Darstellung spare ich mir, denn das geht genauso wie bei der Sachentnahme.

Leistungsentnahme buchen

Auch die Entnahme von Leistungen, besser gesagt unentgeltlich erbrachten Leistungen, ist z.B. bei Handwerksbetrieben ein üblicher Vorgang. Kein Kfz-Meister würde doch seinen Wagen bei der Konkurrenz reparieren lassen. Das passiert natürlich in der eigenen Werkstatt – logisch!

Beispiel: Der Azubi frickelt für 5 Stunden am Fahrzeug von der Frau vom Chef herum, um es sommertauglich zu machen. Teile wurden keine verbraucht, lediglich der Lohn und die Lohnnebenkosten müssen als private Entnahme verbucht werden. Da gehen wir jetzt einfach mal von 50 EUR aus, Lehrlinge sind ja nicht so teuer…

ACHTUNG: auch hier muss auf den Betrag noch die Umsatzsteuer i.H.v. 19% aufgeschlagen werden, d.h. insgesamt beträgt die Privatentnahme 59,50 EUR.

Die Buchung lautet wie folgt:

  • Das Konto „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen“ (E.v.G.u.s.L.) ist ein Ertragskonto und wird über das GuV-Konto gewinnerhöhend abgeschlossen. Es steht also auf der rechten Seite der Bilanz, daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kontos Eigenkapital, welches auf der rechten Seite der Bilanz steht. Daher gilt: – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt und steht daher ebenfalls auf der rechten Seite der Bilanz. Auch hier daher – im SOLL und + im HABEN buchen.
  • Stichwort: Passiv-Passiv-Tausch :-)

Buchungssatz und Beispiel-Darstellung spare ich mir, denn das geht genauso wie bei der Sachentnahme.

Ausblick

Jetzt sind wir tatsächlich schon fast durch mit dem kleinen Grundkurs Buchhaltung :-) Es fehlen nur noch Abgrenzungsbuchungen, Rückstellungen sowie Eröffnungs- und Abschlussbuchungen.

Das schafft ihr auch noch – nur Mut!

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Buchhaltung: Privateinlagen und Privatentnahmen

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9 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    bwl Nachhilfe sagt

    Toll erklärt, so sollte dieser Buchungssatz für jeden nachvollziehbar sein :). Auch die anderen Beiträge sollten den Auszubildenden und Studenten schon sehr gut helfen können.

  2. Avatar-Foto
    Jana Brakrogge sagt

    Hallo, im dem Fall, wo ich 150 Euro aus dem privaten Geldbeutel nehme und in die Kasse tue, hat sich meines Erachtens ein kleiner Fehler eingeschlichen. Kasse (+ Soll) an Privatkonto (- Haben)! Auf dem Privatkonto buche ich die Einlage im Haben, weil es bei einem Passivkonto dort ein + ist. Somit sollte vor dem Haben ein + stehen (+ Haben).

    • Heike Lorenz

      Hi Jana,
      du hast natürlich vollkommen Recht – Danke fürs genaue Hinschauen, ich habe den Tippfehler jetzt korrigiert :-)

      Viele Grüße
      Heike

  3. Avatar-Foto
    Schikaneder sagt

    „Privateinlagen und Privatentnahmen gibt es nur bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen oder Personengesellschaften) und nur von deren Eigentümer (Vollhafter).“

    Diese Aussage ist haarsträubend falsch. Beispielsweise ist eine GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft, in der Einlagen und Entnahmen der TEIL-Hafter ausdrücklich vorgesehen sind (z.B. im SKR04: Konten 2580ff und 2500ff). Der VOLL-Hafter hingegen übernimmt normalerweise NUR die Rolle des Voll-Hafters (Komplementärs) und insofern legt gerade er typischerweise nichts in die KG ein oder entnimmt etwas daraus (auch wenn das theoretisch möglich wäre).

    Vielleicht vor der Veröffentlichung von e-Books und Artikeln erst einmal selbst das grundlegende Basiswissen erwerben?

    • Heike Lorenz

      Guten Morgen,
      erst einmal vielen Dank für diesen extrem „freundlichen“ Hinweis!

      Ich habe das jetzt noch einmal nachgelesen und tatsächlich war mir der Fall der GmbH & Co. KG entgangen bzw. tauchte in meiner Quelle nicht auf.
      Den Text habe ich natürlich entsprechend angepasst.

      Viele Grüße
      Heike Lorenz

  4. Avatar-Foto
    Ferdinand sagt

    In meinem kleinen Handwerksbetrieb mache ich die Buchführung bislang selbst. Aber da ich des Öfteren Privateinlagen vorgenommen habe überlege ich mir nun schon, ob es nicht besser werden mich abzusichern. Gerade bei der genannten Betriebsprüfung will ich, dass alles anstandslos ist!

  5. Avatar-Foto
    Antonia sagt

    Super Seite, hilft mir gerade sehr beim lernen für die Zwischenprüfung in Rechnungwesen!!!

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