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Blickfänger schaffen mit der eigenen Firmenflagge

Firmenflagge

Kein Symbolträger ist weltweit so verbreitet, so aussagekräftig und so wirkmächtig wie eine Flagge. Es gibt weltweit wahrscheinlich keinen Staat ohne National-Flagge. Flaggen zeigen Heimat, Haltung, Zugehörigkeit.

Auf vielen Bildern, die sich in das Massen-Gedächtnis eingebrannt haben, sind Flaggen abgebildet. Das wahrscheinlich bekannteste Foto dieser Art entstand am 21. Juli 1969. An diesem Tag stieß US-Astronaut Neil Armstrong das Sternenbanner in den Mond. Ein Bild für die Ewigkeit.

Ein magischer Werbeträger

Es ist die eigene Magie von Fahnen, die sie so auf Menschen wirken lässt. Eine Fahne, die im Wind weht, erzeugt Dynamik, Ästhetik und Aufmerksamkeit. Und das funktioniert ohne Worte.

Die Aufstellung von Flaggen aus aller Herren Länder etwa an einem Hotel oder einem Flughafen signalisiert internationale Gastlichkeit – in allen Sprachen. Flaggen wirken sympathisch. Einladend.

Genau diese Eigenschaft macht sie auch zu starken Werbeträgern. Mit einem Firmenschriftzug oder einem Logo versehen ist sie einer der stärksten Blickfänger in der Außenwerbung und der Nutzer zeigt im Wortsinne Flagge.

Flagge zeigen – So geht’s richtig

Damit eine Fahne diese Wirkung optimal erfüllt und nicht einfach so rumhängt, sollte man bei der Gestaltung und Aufstellung einiges beachten.

Der Blickwinkel auf die Flagge

Was die Firmenflagge einerseits so stark macht, ist zum anderen auch ein gewisser Nachteil: Ihre Bewegung. Sie ist eben eine sich im Wind bewegende Werbefläche.

Das heißt, dass sich aus Sicht des Betrachters auch die Größe der Werbefläche ständig ändert. Und weil viele Betrachter mit dem Auto an einer Außenwerbung vorbeifahren, ist auch die Möglichkeit, die Botschaft wahrzunehmen auf wenige Augenblicke beschränkt.

Der Blickwinkel des Menschen reicht im Vorübergehen oder –fahren bis auf maximal fünf Meter Höhe. Die wichtigste Botschaft der Flagge sollte also in dieser Blickzone aufgedruckt sein.

Die Gestaltung der Flagge

Manche Nutzer drucken einfach zu viel Inhalt auf ihre Flagge. Es nutzt aber nicht, wenn etwa ein Blumenhändler auf seine Flagge sein gesamtes Angebots-Portfolio von der individuellen Balkonbepflanzung bis zum Hochzeits-Service anpreist.

Das wird viel zu kleinteilig und nicht wahrgenommen. Es entfremdet die Flagge auch von ihrer starken Aufgabe als Symbolträger. Auch Telefonnummern oder Web-Adressen bringen auf einer Flagge rein gar nichts.

Grelle Farben dagegen verstärken in Verbindung mit Bewegung den Aufmerksamkeits-Grad des Betrachters.

Gesetzliche Bestimmungen

Außenwerbung ist in aller Regel genehmigungspflichtig. Die Bestimmungen sind Ländersache und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch Kommunen erlassen regelmäßig eigene Satzungen zum Anbringen von Außenwerbung oder der Aufstellung von Flaggen.

In kleinen Orten ist es meistens so, dass diese Art der Werbung nur am Ort der Dienstleistung gestattet ist – also vor der eigenen Ladentür oder auf dem eigenen Firmengrundstück.

Zu beachten sind auch Verkehrssicherungs-Pflichten. Das betrifft zum einen die Standsicherheit von Fahnenmasten. Außerdem dürfen Fahnen etwa nicht den Blick auf Verkehrsschilder verdecken.

Auch Landschafts- und Panoramaschutz kann eine Rolle spielen, wenn ein Flaggenmast etwa den Blick auf ein bedeutendes Baudenkmal verstellt.

Firmenflagge

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Kategorie: Marketing & Vertrieb

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