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Hitzefrei für Mitarbeiter?

Hitzefrei

Bei diesen sommerlichen Temperaturen kann man kaum noch klar denken. Bereits seit mehreren Monaten scheint die Sonne unaufhörlich; einen solchen Sommer gab es schon lange nicht mehr in Deutschland.

Auch am Arbeitsplatz macht die Hitze vielen zu schaffen; die Zimmer heizen sich immer weiter auf. Viele Mitarbeiter stellen sich aus diesem Grund die Frage:

Gibt es Hitzefrei auch im Büro?

Folgen von erhöhten Temperaturen

Sind die Mitarbeiter über längere Zeit hinweg extremer Hitze ausgesetzt, kann dies zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen führen. Insbesondere Kinder, ältere Menschen, Schwangere sowie Personen mit chronischen Erkrankungen leiden unter den hohen Temperaturen.

Man schwitzt deutlich mehr, da der Körper versucht, sich selbst herunterzukühlen. Dadurch verliert man natürlich eine beträchtliche Menge an Flüssigkeit. Es kann zu einer Dehydration und aufgrund dessen zu Kreislaufbeschwerden kommen.

Doch damit nicht genug: Die Symptome reichen von starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel bis hin zu schweren Krämpfen und Ohnmacht.

Aus diesen Gründen sollte man bei sehr hohen Temperaturen nach Möglichkeit nicht im Büro arbeiten. Die Gesundheit darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Doch gibt es eine solche Regelung laut Arbeitsrecht?

Grenzwerte für Raumtemperaturen

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A3.5 regelt einen solchen Fall. Dabei wird zwischen der Raum- sowie der Lufttemperatur unterschieden.

Die Raumtemperatur beschreibt die gefühlte Temperatur. Diese ist rein subjektiv zu messen und von Arbeiter zu Arbeiter je nach Empfinden verschieden.

Die Lufttemperatur hingegen ist die tatsächliche Temperatur des Büros. In der ASR ist festgesetzt, dass die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll, um die Gesundheit nicht zu gefährden. Sobald die Temperatur mehr als 30 Grad Beträgt, muss der Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die die Angestellten vor Schäden schützen.

Mögliche Maßnahmen gegen die Hitze im Büro

Vorgesetzte müssen eine Nicht-Gefährdung der Angestellten sicherstellen können. Um dies zu tun, kann er unter anderem anordnen, das gesamte Gebäude durchzulüften, wenn es noch nicht so warm ist. Dies ist gerade in den Morgenstunden der Fall.

Des Weiteren kann er die Arbeitszeiten verändern, sodass diese früher beginnen und man noch im Kühlen seine Arbeit verrichten kann.

Elektrische Geräte, die nicht weiter benötigt werden, sollten abgeschaltet werden, sodass weniger Wärme abgegeben wird.

Der Chef kann außerdem erlauben, dass die Arbeitnehmer in lockerer, kurzer Kleidung kommen dürfen.

Um einer Dehydration vorzubeugen muss außerdem eine ausreichende Menge an Getränken bereitgestellt werden. Insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit ist erhöhte Vorsicht geboten.

Muss man überhaupt bei Hitze zur Arbeit?

Beträgt die Lufttemperatur im Raum 35 Grad oder mehr, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung als Arbeitsraum ungeeignet. Der Arbeitgeber könnte Ihnen also Hitzefrei gewähren, wenn keine Schutzausrüstung, Luftduschen o. ä. zur Verfügung stehen, um eine Abkühlung zu verschaffen und das Gesundheitsrisiko in Schach zu halten.

Nichtsdestotrotz ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, jemals Hitzefrei zu bekommen. Dies liegt vor allem daran, dass es nur selten zu solch hohen Temperaturen in Büros kommt.

Selbst wenn es in einzelnen Räumen einmal so heiß sein sollte, dass dort nicht mehr gearbeitet werden sollte, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie in einem anderen Büro weiterarbeiten, in dem es kühler ist.

Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall zur Arbeit gehen, selbst wenn es Ihnen unerträglich warm erscheint. Sollte Ihnen aufgrund der Temperaturen jedoch nicht wohl sein, holen Sie sich unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt.

Hitzefrei

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Foto: stockunlimited.com

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