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Von IT bis Brandschutz – so schützen Sie Ihr Start-up & Ihre Mitarbeiter richtig

Sicherheit

Egal, ob Sie fünf, 50 oder 500 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigen – Sicherheit geht alle etwas an. Gerade als junger Unternehmer, sollten Sie in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter investieren – sie werden es Ihnen danken.

Vor allem wenn Ihre Mitarbeiter mit gefährlichen Maschinen zu tun haben, unterliegen Sie als Arbeitgeber strengen gesetzlichen Richtlinien, die in der umfangreichen Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, ausführlich geregelt sind.

Licht an & Achtung vor Steckern!

Auch wenn Verletzungen durch elektrische Stromschläge oder ähnliches einen vergleichsweise geringen Anteil an Arbeitsunfällen ausmachen, so ist dennoch Vorsicht geboten. Ein elektrischer Schlag kann zu Atem- oder sogar zum Herzstillstand führen.

Entsprechende Schutzmaßnahmen sind sowohl in staatlichen Vorschriften als auch im Regelwerk der Unfallversicherungsträger dargestellt. Damit soll Schutz gegen einen elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen bzw. Schutz gegen direktes Berühren gewährleistet sein, aber auch Schutz gegen einen elektrischen Schlag, der unter Fehlerbedingungen entsteht.

Wer jeden Tag mit Maschinen zu tun hat, den schützen beispielsweise abschaltbare Steckdosen oder eingebaute Lichtschranken bzw. Lichtvorhänge. Bewährte Sensorik wie diese bietet bei möglichem menschlichen Versagen eine weitere Absicherung. Weitere Sensoren sind beispielsweise Gasmelder, die geruchloses Gas wie Kohlenmonoxid oder -dioxid erkennen.

Gefahren, die im Internet lauern

Um vor Gefahren im Internet geschützt zu sein, müssen Sie mit Ihrem Technologieanbieter klären, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, damit Sie das für Sie erforderliche Sicherheitsniveau bekommen.

Außerdem können Sie sich mit sogenannten Secure Sockets Layer (SSL)-Zertifikaten bestens schützen. Ein SSL-Zertifikat ist eine Datei, die auf dem Server des Unternehmens liegt, und bei Anfragen durch Nutzer deren Verbindung absichert. Nutzer sind z.B. Kunden eines Online-Shops, aber auch Mitarbeiter, die sich in das Intranet einloggen.

Um eine solche sichere Verbindung zu ermöglichen, müssen Sie als Webseitenbetreiber ein solches Zertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle (Certification Authority – CA) beantragen. Die wohl bekannteste CA ist Let’s Encrypt, hinter der Namen wie Mozilla, Shopify und Google stehen. Sobald die CA eine Schlüsseldatei herausgegeben hat, die Ihre Verbindung eindeutig Ihrer Person und Ihrem Unternehmen zuordnen, wird bei jedem Zugriff durch Nutzer dieser Schlüssel durch die CA überprüft und der eigene Browser zeigt an, ob er der CA vertraut.

Eine so abgesicherte Verbindung wird durch ein der Adresse vorangehendes https signalisiert. Als Unternehmen, welches insbesondere Kundendaten digital speichert, ist eine SSL-Zertifizierung unerlässlich.

Doch es gibt noch weitere Maßnahmen, die Sie treffen können wie beispielsweise die Nutzung von Anti-Malware- sowie Antivirus-Programmen oder die Nutzung von Cloud-basierten Diensten.

Letztere sind ein zweischneidiges Schwert, denn die Speicherung etwa von Kundendaten in einer Cloud, d.h. dezentralisiert im Internet, kann einerseits vor Datenverlust aufgrund technischen Versagens schützen, andererseits jedoch auf anfälliger für Cyberangriffe sein. Die Nutzung von Cloudspeichern muss also ebenso strengen Sicherheitsrichtlinien unterliegen, wie sie auch bei der Speicherung auf dem eigenen Firmenrechner zum Einsatz kommen. Das heißt, Verschlüsselung durch Zertifikate, softwarebasierte Absicherung durch Firewall und beschränkter Zugang nur für diejenigen Mitarbeiter, die mit diesen Daten umgehen müssen.

Was tun bei Feuer?

Der Brandschutz gehört ebenfalls zu den gesetzlich vorgeschrieben Arbeitsschutzregeln. Dabei trägt jeder einzelne Mitarbeiter Ihres Unternehmens auf seine Weise zur Sicherheit bei.

Um sicherzustellen, dass der Brandschutz entsprechend eingehalten wird, müssen teilweise Brandschutzbeauftragte festgelegt werden. Zwingend vorgeschrieben ist dies nur, wenn dies durch das geltende Baurecht bestimmt wird – etwa, wenn Sie ein Holzfachgeschäft mit einer Verkaufsfläche von über 2.000 m² betreiben. Die Bestimmung eines Brandschutzbeauftragten kann auch vertragliche Voraussetzung einer Versicherungspolice sein.

Brandschutzbeauftragte Mitarbeiter können durch eine entsprechende Ausbildung die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Brandschutzes und der Brandsicherheit in zertifizierten Lehrgängen, wie die des TÜV, erlernen.

Sicherheit geht alle etwas an

Gerade wenn Sie größtenteils handwerklich oder mit Maschinen arbeiten, ist einen Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz unumgänglich. Arbeitssicherheit umfasst aber nicht nur den technischen Schutz vor Unfällen, sondern auch die Gestaltung der Arbeitsabläufe und des Arbeitsumfeldes im Sinne der Mitarbeiter.

Eine einmalige Schulung der Mitarbeiter reicht nicht aus. Die Daumenregel lautet, dass mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung zur Arbeitssicherheit durchgeführt werden muss. Unternehmen wie die DEKRA bieten beispielsweise regelmäßig solche Schulungen an oder bilden diejenigen Mitarbeiter aus, die selbst im Unternehmen die Arbeitsmittel auf Sicherheit überprüfen (sogenannte befähigte Personen gemäß § 10 Abs. 1 BetrSichV).

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