Seit einiger Zeit ist das Unternehmerhandbuch so erfolgreich, dass ich dann und wann Journalisten und Texter beauftrage, um die Artikel zu schreiben. Alleine schaffe ich das alles gar nicht mehr. Großes Kino, wie ich finde ;-)
Aber was ist mit der KSK? Der Künstlersozialkasse bzw. der Künstlersozialabgabe auf diese Leistungen? Da war doch was… Bin ich bzw. das Unternehmerhandbuch ein Verwerter? Und sind meine Autoren selbständig tätig, obwohl sie woanders fest angestellt sind? Und wie sieht es mit nebenberuflichen Autoren aus? Fragen über Fragen!
Und weil ich mir nicht sicher war, habe ich einfach bei der Künstlersozialkasse angerufen und gefragt, wann ich auf welche Texterstellungsleistungen KSK zahlen muss und wann nicht. Hier die Antwort:
Inhalt
- Was ist die Künstlersozialabgabe?
- Wer muss die Abgabe zahlen?
- Wann bist Du als Auftraggeber betroffen?
- Texter = Publizist – was bedeutet das?
- Wann gilt jemand als selbstständig?
- Gibt es Ausnahmen oder Bagatellgrenzen?
- Wie hoch ist die Abgabe?
- Wie läuft die Anmeldung ab?
- Kurz & knapp: Die wichtigsten Punkte
- Mehr Informationen
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbständigen in Anspruch nehmen.
Über die Künstlersozialkasse (KSK) werden auf diese Weise die Sozialversicherungsbeiträge von freiberuflichen Kreativen mitfinanziert – ähnlich wie bei einem Angestelltenverhältnis, bei dem der Arbeitgeber ja auch anteilig in die Sozialversicherung einzahlt.
Wer muss die Abgabe zahlen?
Kurz gesagt: Jeder, der regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen verwertet – also nutzt und öffentlich zugänglich macht –, gilt als sogenannter „Verwerter“ und ist abgabepflichtig. Dazu zählen Verlage, Medienunternehmen, aber auch Einzelunternehmer, Selbständige oder Agenturen, die freie Texter, Fotografen, Designer oder ähnliche Kreative beauftragen.
Auch ich als Betreiberin des Unternehmerhandbuchs falle unter diese Regelung – ich beziehe regelmäßig publizistische Leistungen (Texte) und veröffentliche sie auf meiner Website.
Wann bist Du als Auftraggeber betroffen?
Sobald Du einen selbständigen Texter*in beauftragst – egal ob nebenberuflich oder hauptberuflich tätig, in Deutschland oder im Ausland ansässig –, wirst Du zum Verwerter im Sinne des KSVG (§ 24 KSVG). Du bist dann verpflichtet, auf die gezahlten Honorare die Künstlersozialabgabe zu entrichten.
Ob derdie Texterin selbst Mitglied der KSK ist oder nicht, spielt keine Rolle.
Texter = Publizist – was bedeutet das?
Texterinnen, Journalistinnen oder Autorinnen gelten laut Künstlersozialversicherungsgesetz als Publizisten – egal ob sie Artikel für Zeitungen, Fachblogs oder Unternehmenswebsites schreiben. Entscheidend ist, dass sie kreativ an Texten mitarbeiten, die veröffentlicht werden.
Das Bundessozialgericht hat den Begriff des Publizisten dabei sehr weit gefasst: Er umfasst alle, die kreativ an einer öffentlichen Aussage beteiligt sind – unabhängig davon, ob es sich um Literatur, Werbung, Wissenschaft oder journalistische Formate handelt.
Wann gilt jemand als selbstständig?
Auch das ist klar geregelt: Wer nicht bei Dir angestellt ist und ein Honorar für seine Leistung erhält, gilt als selbstständig – selbst dann, wenn er oder sie sonst festangestellt, Rentner, Student oder Hausfrau ist.
Das heißt: Nebenberuflich tätige oder nicht KSK-versicherte Autoren fallen trotzdem unter die Abgabepflicht.
Gibt es Ausnahmen oder Bagatellgrenzen?
Ja. Es gibt eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr: Liegen Deine gesamten Zahlungen an abgabepflichtige Kreative darunter, bist Du nicht verpflichtet, KSA zu zahlen.
Wichtig: Diese Grenze bezieht sich auf alle Honorare zusammen, nicht pro Person!
Wie hoch ist die Abgabe?
Die Künstlersozialabgabe wird als Prozentsatz auf das Netto-Entgelt des Künstlers berechnet. Dieser Satz wird jährlich neu festgelegt. Für 2024 betrug er 5% vom Netto-Entgelt des Künstlers. In 2025 bleibt er bei 5%. Am besten schaut man jedes Jahr kurz auf der Homepage der Künstlersozialkasse nach.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Ganz einfach: Du lädst Dir im Downloadbereich der KSK das Anmeldeformular herunter, füllst es aus und sendest es ein. Du erhältst dann eine Abgabenummer und meldest einmal jährlich Deine abgabepflichtigen Honorare.
Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung prüft im Rahmen der Betriebsprüfungen auch die Künstlersozialabgabe. Eine saubere Dokumentation ist also unbedingt empfehlenswert.
Kurz & knapp: Die wichtigsten Punkte
- Beauftragst Du freie Texter*innen, bist Du in der Regel KSK-abgabepflichtig
- Es spielt keine Rolle, ob diese selbst KSK-versichert sind
- Auch Nebenberufler, Rentner, Studierende etc. gelten als selbstständig
- Unter 450 € im Jahr gilt die Bagatellgrenze
- Die Anmeldung bei der KSK ist unkompliziert
Du willst’s nochmal ganz knapp? Hier die goldene Regel:
Wer regelmäßig Texte für die Veröffentlichung beauftragt, muss zahlen – ganz egal, ob die Person fest angestellt ist, nebenbei schreibt oder gar nicht in der KSK versichert ist.
Mehr Informationen
Mehr Infos findet ihr in der Kategorie Künstlersozialkasse.

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Hallo Heike,
Ja, ich bin aber nicht als Texter angemeldet, sondern als Freiberufler mit Unternehmensberatung. Insofern muss ich da aufpassen – je nachdem was ich mache. Ich lese mir das nochmal genau durch. Danke trotzdem. VG Andea
Hi Andrea,
sorry, ich versteh einfach nicht, für was du eine Grenze suchst.
Du darfst doch als Unternehmensberaterin auch Texte verfassen, wo ist das Problem?
Lieben Gruß
Heike
Schreibe selber: Leitartikel für Kundenmagazine, Webseitentexte, Newsletterrexte, Mitarbeiterkommunikation, Kundenkommunikation, Pressemeldungen. Konzeption und strategische Beratung ist ein Teil – Unterstützung bei der Umsetzung der anderer.
OK,
und was für eine Grenze suchst du?
Wenn Du z.B. Texte für Kundenmagazine, Webseitentexte, Newsletterrexte u.ä. schreibst und das in der Rechnung an deine Kunden steht, dann müssen diese darauf KSK abführen.
Viele Grüße
Heike
Hallo Heike,
danke für die Erinnerung, bei der Texterstellung an die KSK zu denken. Ich habe das gleiche Problem. Wenn ich auf meine Rechnung „Texte für xyz“ schreibe statt Beratung, bin ich schon in der Falle, oder?
Ich bin auch Unternehmensberaterin wie du, aber im Bereich Kommunikation. Und weil ich eigentlich immer mit Inhalten (Text, Bild, Video) zu tun habe und bei der Internen und Externen Kommunikation ständig Texte schreibe, überlege ich gerade (mal wieder), wo die Grenze ist.
Vielleicht hast du eine Merkregel?
VG Andrea
Hi Andrea,
ich verstehe deine Frage nicht richtig: kaufst du Texte ein oder erstellst Du Texte für deine Kunden?
Und was sind das für Texte, die Du ggfs. für deine Kunden erstellst?
Und für was genau suchst du die Grenze?
Viele Grüße
Heike