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Lauterkeitsrecht – Die Basis für faires Geschäftsleben

Lauterkeitsrecht

Konkurrenz belebt das Geschäft – aber sie muss fair bleiben. Damit das auch im Business-Alltag im Eifer des Gefechts nicht vergessen wird, gibt es das sogenannte „Lauterkeitsrecht“. Dahinter verbergen sich eine Reihe von Paragraphen, die für eben diese Fairness sorgen sollen.

Als wesentliche Grundlage dient hierbei das in Deutschland gültige „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (kurz: UWG). Erstmals in Kraft trat es 1896 und wurde seitdem mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahre 2015. Im Rahmen der „Pariser Verbandsübereinkunft“ (PVÜ), die von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wurde, ist auch hier jede Wettbewerbshandlung verboten, die „den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel zuwiderläuft.“

Worum geht es genau beim Lauterkeitsrecht?

Zum Beispiel darum, dass eingetragene Marken-Namen und -Patente nicht unrechtmäßig benutzt werden dürfen.

Simples Beispiel: Ein anderer Hersteller einer Nussnougatcreme als „Ferrero“ darf seinen Brotaufstrich nicht „Nutella“ nennen, „Tempo-Taschentücher“ dürfen diesen Namen und das Logo nur tragen, wenn sie wirklich von Tempo sind, und auch mit Stephen Kings Verlag würde es wohl Probleme geben, wenn ein anderer Schriftsteller seinen Roman ebenfalls „Es“ nennt.

Dabei steht nicht nur der Schutz der jeweiligen Firma im Vordergrund, die durch solche unrechtmäßige Konkurrenz wirtschaftliche Einbußen erfahren könnte, sondern auch um den von Verbrauchen, denn sie würden durch eine Verwechslungsgefahr in die Irre geführt werden, indem sie glauben, das vermeintliche „Original“ zu kaufen.

Besondern ärgerlich, wenn man eigentlich „Es“ von Stephen King als Buch lesen oder als Film sehen wollte und dann etwas komplett anderes erhält. Eine nahezu unglaubliche Geschichte sind diverse Plagiatsfälle, bei denen sich Autoren mit eher kleinen Änderungen an anderen sehr erfolgreichen Romanen bedient und sie als ihr eigenes Werk ausgegeben haben. Die so veröffentlichten Bücher wurden dann auch relativ schnell vom Markt genommen.

Unlauterer Wettbewerb: Oft ein komplexes juristisches Thema

Aber die Sache ist – wie in juristischen Dingen ja meistens – noch ein wenig komplexer. So ist es zum Beispiel auch verboten, die technische Erfindung eines Elektronik-Konzerns (etwa einen neuartigen Computerchip) ohne die Erlaubnis und in der Regel auch nur mit einer Zahlung für die Nutzungsrechte bei der Herstellung der eigenen Geräte zu verwenden.

Legendär ist der Fall der amerikanischen Firma „Patriot Scientific“, ein kleines Unternehmen mit nur 8 Angestellten, das das Patent für einen Mikroprozessor besitzt, der nach eigener Aussage unberechtigt von mehr als 400 Wettbewerbern eingesetzt wird. So klagte Patriot unter anderem gegen Sony, Intel, Toshiba und Fujitsu, wobei es um Entschädigungssummen in Milliardenhöhe ging.

Die Tragik bei dieser klassischen David-gegen-Goliath-Geschichte: Während Patriot langsam finanziell mit dem Rücken gegen die Wand steht, haben diese Mega-Konzerne natürlich einen langen Atem. Ungewiss, wer am Ende gewinnt.

Unlauterer Wettbewerb: keine falschen Versprechungen machen

Und noch mehr Dinge regelt das Lauterkeits- oder das Wettbewerbsrecht: Zum Beispiel verbietet es Werbung, in der ein Konkurrent das Produkt eines anderen herabsetzt. Die eigenen Vorzüge dürfen zwar angepriesen werden (was ja auch der Zweck von Werbung ist), aber nicht im Sinne von „Hey, Leute, die Sonnenmilch von XYZ ist echt mies, kauft lieber unsere, die ist viel besser!“).

Auch unwahre Reklame ist verboten, wenn ein Produkt zum Beispiel nicht der versprochenen Qualität oder Leistung entspricht.

Beim Verbraucherschutz geht es auch um unerwünschte Anrufe

Dann geht es noch um den Verbraucherschutz, der besagt, dass unerwünschte Anrufe bei Leuten, um ihm etwas zu verkaufen, nicht erlaubt sind, wenn der Angerufene deutlich sagt, dass er das nicht wünscht. Gleiches gilt für Haustürgeschäfte – Stichwort „Drückerkolonnen“ bei Zeitschriften – bei denen so lange auf das „Opfer“ eingeredet wird, bis er einen Vertrag abschließt.

Last not least ist auch das Ausschlachten einer Zwangslage nicht erlaubt. Wer mit seinem Auto liegengeblieben ist und ihm ein Abschlepper oder eine Werkstatt nur gegen einen Wucherpreis hilft, wird hier in seiner Not ausgenutzt.

Der Gesetzgeber hat gut vorgesorgt in Sachen Fairness

Das Lauterkeitsrecht hat also viele Aspekte, viel mehr, als hier aufgezählt werden können. Aber in Sachen Fairness haben sich die Gesetzgeber ausführliche Gedanken gemacht.

Und das ist gut so!

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