Was tun, wenn ein Umzug ansteht und nicht alle Versicherungen, Behörden und sonstige Personen über den Umzug informiert werden können?
Dann lohnt es, über einen Nachsendeauftrag der Deutschen Post nachzudenken. Dieser schickt die Post an jeden Ort der Welt. Und dies bis zu 24 Monate lang.
Wer will, kann den Nachsendeauftrag auch noch einmal verlängern, falls dies nötig werden sollte und auch nach zwei Jahren noch nicht alle Kontakte über den Umzug informiert wurden.
Der Preis ist heiß
Kaum jemand möchte sich die Mühe machen und alle Banken, Versicherungen und Unternehmen über einen geplanten Umzug zu informieren. Doch dies ist wichtig, da unter anderem Banken und Versicherungen immer eine aktuelle Meldeadresse ihrer Kunden wünschen.
Jedoch jede Behörde einzeln zu informieren, ist recht aufwendig. Ein gefundenes Fressen für all jene, die schnelles Geld verdienen wollen und daher einen Ummeldeservice (mehr hier https://www.immbilienscout24.de/umzug/nachsendeauftrag.html) anbieten. Aber dieser Service ist mitunter sehr teuer und nicht sicher.
Wer sich jedoch für einen Nachsendeauftrag entscheidet, der hat bis zu zwei Jahre Zeit, die Ummeldung bei alle wichtigen Unternehmen und Einrichtungen vorzunehmen. Und auf Wunsch ist auch die Post bei der Verbreitung der neuen Anschrift behilflich.
Wer muss informiert werden?
Bei der Mitteilung der neuen Adresse muss genau überlegt werden, wer die neue Adresse benötigt und wer nicht. An erster Stelle steht natürlich immer das Einwohnermeldeamt, welches zuerst vom Umzug erfahren muss. Denn eine Änderung im Melderegister und in den amtlichen Dokumenten ist unerlässlich.
Im Anschluss sollte an das Finanzamt, die Krankenkasse, alle Versicherungsunternehmen, mit denen man zusammenarbeitet, der Arbeitgeber, Rentenversicherer, Kindergeldstelle, gegebenenfalls das Arbeitsamt, Schule und Kindergarten sowie der Anbieter für Telefon und Internet. Und auch die GEZ sollte über einen Umzug informiert werden.
Um bei dieser großen Anzahl an Kontakten nicht den Überblick zu verlieren, sollte im Vorfeld eine Liste erstellt werden, um wirklich alle Kontakte erfassen zu können. Zudem muss die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt kopiert werden, da vor allen Dingen die Behörden diese für die Änderung der Anschrift benötigen.
Sollten Abos für Zeitungen und Zeitschriften vorliegen, müssen auch diese umgemeldet werden. Verzichtet werden kann darauf hingegen bei Unternehmen, die lediglich mit Werbung den Briefkasten verstopfen oder mit denen man nicht mehr zusammenarbeiten möchte. Ein Umzug kann nämlich auch gut sein, wenn der Briefkasten von unliebsamen Kontakten mal wieder gereinigt werden soll.
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