Die Offene Handelsgesellschaft (OHG oder auch oHG) ist eine rechtsfähige Personenhandelsgesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschaftern durch einen Vertrag gegründet wird.
Die Gesellschafter der OHG betreiben ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma.
Inhalt
Die Haftung in einer OHG
Jeder Gesellschafter haftet mit seinem betrieblichen und privaten Vermögen als Gesamtschuldner, somit ist die Haftung eines jeden Gesellschafters unbeschränkt. Jeder Gesellschafter haftet also allein für die gesamten Schulden der Gesellschaft und für jeden anderen Gesellschafter mit.
Jeder Gläubiger kann seine Forderungen gegen die Gesellschaft oder unmittelbar gegen mehrere Gesellschafter richten.
Wie gestalten sich die rechtlichen Grundlagen einer OHG?
Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 105 – §§ 160 des Handelsgesetzbuches. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Gründung
Zu Gründung einer OHG benötigt man mindestens zwei Gesellschafter. Diese können natürliche oder juristische Personen und Handelsgesellschaften sein.
Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem die besonderen Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter beschrieben und festgelegt werden. Für den Vertrag ist die schriftliche Form vorgesehen.
Firmenname
Die OHG erhält eine Personenfirma, somit werden in der Namensbezeichnung die Namen der Gesellschafter angegeben. Der entsprechende Zusatz ist OHG.
Eintragung ins Handelsregister
Die OHG wird in das Handelsregister eingetragen, an diesem Eintragungsdatum beginnt die Firma mit der Geschäftsaufnahme.
Einlage
Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die im Gesellschaftervertrag angegebene Kapitaleinlage zu leisten. Diese Einlage kann in bar, aber auch in Sachwerten erfolgen.
Rechte & Pflichten der Gesellschafter
Jeder Gesellschafter hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Diese Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesellschaftervertrag. Als Vereinbarungen gelten die Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch.
Geschäftsführung & Vertretung
Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft.
Die Geschäftsführung übernimmt jeder Gesellschafter allein innerhalb der Gesellschaft. Diese gilt für Handlungen, die der Betrieb für gewöhnlich mit sich bringt, wie zum Beispiel der Einkauf von Waren, der Warenverkauf, Erledigung des Zahlungsverkehrs und Personalangelegenheiten.
Jeder Gesellschafter ist allein zur Vertretung der OHG berechtigt. Verträge, die ein einzelner Gesellschafter für die OHG abschließt, sind folglich bindend, es sein denn im Handelsregister sind besondere Regelungen vereinbart.
Gewinnverteilung
Ebenso besteht das Recht auf Ausschüttung von Gewinnanteilen und Privatentnahmen, sowie die Pflicht auf Erbringung der Einlagen und die Pflicht zum Tragen des Verlustanteils.
Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Anteil am erwirtschaften Gewinn. Bei ausreichendem Gewinn erhält jeder Gesellschafter zunächst 4 Prozent auf seine Kapitaleinlage, reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend niedrigeren Satz. Der Gewinnrest wird nach Köpfen aufgeteilt.
Dieser Gewinn wird auf einem sogenannten Kapitalkonto gutgeschrieben, somit erhöht der Gewinn die Kapitaleinlage eines Gesellschafters.
Allerdings wird auch der Verlustanteil eines Geschäftsjahres nach Köpfen aufgeteilt. Der Verlustanteil wird dem Kapitalkonto eines jeden Gesellschafters belastet.
Kündigung eines Gesellschafters
Kündigt ein Gesellschafter, so wird die OHG aufgelöst. Überdies kann die OHG durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden.
Der Liquiditätsanteil wird sodann im Verhältnis der Kapitaleinlage aufgeteilt.
Überblick Rechtsformen
Die Wahl der Rechtsform hat fundamentalen Einfluss auf die Stellung der Gesellschafter, ihre Haftung und vor allem auch auf die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung. Dazu kommt selbstverständlich die steuerliche sowie die rechtliche Behandlung – etwa Anwendung des HGB. Ob jemand durch die Wahl der Rechtsform schon qua Gesetz Kaufmann ist, kann einen riesigen Unterschied ausmachen, zum Beispiel beim Einkauf von Waren.
In diesem Artikel gibt es einen kurzen Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen und ein paar Entscheidungshilfen:
Rechtsform – welche ist für mein Unternehmen richtig?
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