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Plakatwerbung – Was geht und was darf man nicht?

Außenwerbung - Plakatwerbung

Ganz gleich ob für Unternehmen, politische Parteien oder gemeinnützige Organisationen, Plakatwerbung gehört nach wie vor zu beliebten Werbemitteln im öffentlichen Raum. Eine große Werbefläche mitten in der Stadt oder an einer viel befahrenen Straße sichert Tag für Tag die Aufmerksamkeit der Passanten, deren Augen sich auf die Werbebotschaft richten.

Mit einem originellen und aussagekräftigen Motiv steigen die Chancen, nicht nur unbewusst und für einen Augenblick, sondern bewusst und längerfristig im Kopf der Betrachter zu bleiben. Hinzu kommt, dass selbst kleine Unternehmen schon eine geringe Auflage von Plakaten günstig online drucken lassen können.

Werbung im öffentlichen Raum ist jedoch ein umstrittenes Thema. Für bestimmte Produkte wie beispielsweise Tabak und Alkohol gibt es aus Jugendschutzgründen strenge Auflagen, die beim Bewerben beachtet werden müssen. Auch die Diskussion um sexistische Werbung ist in den letzten Jahren immer lauter geworden.

Unternehmen, die bestimmte Grenzen unwissentlich oder ganz bewusst überschreiten, riskieren heutzutage innerhalb von Stunden einen Shitstorm, der ein Produkt oder eine Marke negativ abstempelt oder ganz kalkuliert für viel Aufmerksamkeit in den Medien sorgen kann.

Juristische Bedingungen für die Außenwerbung mit Plakaten

Gerade im öffentlichen Raum gibt es einen klaren gesetzlichen Rahmen, den Werbung einhalten muss. Bestimmungen über die Zulässigkeit von Werbung finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, genau gesagt § 7 UWG. Das Gesetz bezweckt vor allem den Schutz der Verbraucher und einen fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer.

Einzelne Vorschriften zum Umgang mit Außenwerbung unterliegen den jeweiligen Bundesländern und auch die Gemeinden erlassen in vielen Fällen spezielle Plakatierungsrichtlinien. So kann das Anbringen von Plakatwerbung an bestimmten Plätzen unzulässig oder genehmigungspflichtig sein, wenn bau- oder straßenrechtlichen Bestimmungen bestehen. Auch bestimmte Sicherheitsvorschriften oder Markierungen mit amtlichen Zeichen sind einzuhalten. Über die genauen Richtlinien in den einzelnen Orten kann man sich im zuständigen Bau- oder Ordnungsamt erkundigen.

Einschränkung der Werbung im öffentlichen Raum

Werbung als störendes Element für das gesellschaftliche Leben im öffentlichen Raum wird zunehmend Thema in Politik und Medien. In Berlin soll es bis 2019 zum Volksentscheid Berlin Werbefrei kommen, der Werbung im öffentlichen Raum nur noch an den Läden, Gaststätten etc. selbst erlaubt oder an extra ausgewiesenen Flächen. Außerdem soll damit endlich auf gesetzlicher Ebene ein Verbot von herabwürdigender oder diskriminierender Plakatwerbung durchgesetzt werden, die viele Menschen als belästigend und menschenverachtend wahrnehmen, ohne dass sie die Möglichkeit hätten, dieser aus dem Weg zu gehen.

Für ein bundesweites Verbot sexistischer Werbung setzt sich die Organisation Pinkstinks Deutschland schon seit mehreren Jahren ein. Ergebnis ihrer Bemühungen ist das Projekt Werbemelder.in, eine Meldestelle für sexistische Werbung in Deutschland. Denn nicht nur das fortschrittliche Berlin setzt sich gegen herabwürdigende Werbung im öffentlichen Raum ein, Bremen setzte beispielsweise ein Verbot auf stadteigenen Werbeflächen durch.

Was heißt das für Werbetreibende?

Neben eindeutigen juristischen Grenzen gibt es für Werbetreibende also auch einen gewissen gesellschaftlichen Konsens, welche Art von Werbung angemessen ist und welche Form Grenzen überschreitet. Ein Spiel mit Klischees oder eine kalkulierte Provokation kann viel Aufmerksamkeit erzeugen, im negativen wie im positiven Sinne.

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Kategorie: Marketing & Vertrieb

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5 Kommentare

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    Heike sagt

    Vielen Dank für einen interessanten Beitrag zur Plakatwerbung. Gut zu wissen, dass das Anbringen von Plakaten an bestimmten Plätzen unzulässig oder genehmigungspflichtig sein kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich dazu gründlich beraten lassen.

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