Die Zahl ist gigantisch. 158 Milliarden Euro. Auf diesen Betrag schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaft Köln allein die Lohnsumme, die alljährlich in Deutschland durch Schwarzarbeit erwirtschaftet wird.
Das entspricht drei Millionen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen. Beweis genug für die dramatischen Auswirkungen der Schwarzarbeit auf die Wirtschaft. Schwarzarbeit vernichtet Arbeitsplätze, verzerrt den Wettbewerb und entzieht dem Staat immense Summen an Steuern und Sozialabgaben.
Mit alleine 39 Prozent Anteil an der Schattenwirtschaft ist der Bausektor regelrecht durchseucht. Oder das Friseurhandwerk – die Branche beziffert den Schaden durch Küchen-Coiffeure auf 25 Prozent des Jahresumsatzes.
Der Detektiv ermittelt die Zecke im Pelz
Schwarzarbeit bildet für Betriebe vieler Branchen eine existenzielle Gefahr. Gegen regelrecht mafiöse Strukturen kann der einzelne ehrliche Unternehmer wenig ausrichten.
Aber es gibt da noch die Sorte von Schwarzarbeitern, die wie eine Zecke im Pelz wirken: der Schwarzarbeiter im eigenen Unternehmen. Da ist der Automechaniker, der nach Feierabend oder am Wochenende noch in den Garagen der Kunden schraubt und dafür sogar das Werkzeug seines Arbeitgebers nutzt. Oder der Klempner, der mit sicherem Gespür für Kunden der Gattung „Ich brauche keine Rechnung“ heimlich für kleines Geld Heizkörper installiert.
Wenn die Zeit nach Feierabend nicht reicht, lassen sich solche Kandidaten auch gerne mal für eine Woche krankschreiben. „Ich hab Rücken“ geht immer. Ein schönes steuerfreies Zubrot.
„Schwarzarbeit ist die Schweiz des kleinen Mannes“, formuliert es der Experte Friedrich Schneider von der Universität Linz. Der typische Schwarzarbeiter in Deutschland sei nicht der Osteuropäer, sondern der angesehene, gut qualifizierte Handwerker, der sich per Mund-zu-Mund-Propaganda Aufträge verschafft.
Aber es betrifft nicht nur das Handwerk, sondern durchaus auch das Nadelstreif-Gewerbe. Eine Detektei in Frankfurt etwa berichtet von Fällen, in denen angestellte Anlage- oder Unternehmens-Berater ihre lukrativsten Mandate lieber nebenbei auf eigene Rechnung erledigten.
Die hinterziehen nicht bloß Steuern und Sozialabgaben. Solche Blutsauger gefährden die Zukunftsfähigkeit ihres eigenen Arbeitgebers. Denn den geschädigten Unternehmern fehlen am Ende womöglich die Mittel, ihr Personal weiter zu qualifizieren und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Professionelle Detektive kennen Rechtsrahmen und geeignetes Instrumentarium
Gegen solche „Mitbewerber“ kann sich ein Unternehmer bei Verdacht wirkungsvoll wehren – mit einem professionellen Detektiv. Lässt sich ein Arbeitnehmer etwa krankschreiben und arbeitet dann heimlich, rechtfertigt das regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das Landesarbeitsgericht München (LAG München Az.: 6 SA 96/82) sah in einem solchen Verhalten einen „besonders schweren Verstoß“.
Um vor Gericht Recht zu bekommen, muss der geschädigte Unternehmer den Verstoß aber gerichtssicher beweisen und dokumentieren können. Alleine schon wegen fehlender Sachkenntnis ist ein Unternehmer mit dieser Beweiserhebung regelmäßig überfordert.
Denn man kann auch schwerwiegende Fehler begehen. Gerichte werten das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers und den Datenschutz als sehr hoch ein. Unrechtmäßig erlangte Beweismittel oder Ermittlungsmethoden, die das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, können einen Kündigungs-Prozess vor dem Arbeitsgericht zum Scheitern bringen.
Begründeter Verdacht rechtfertigt Detektiv-Einsatz
Die detektivische Überwachung eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht verboten. So bestätigte das Bundesarbeitsgericht Erfurt die Überwachung eines Mitarbeiters für erlaubt, wenn ein begründeter Verdacht auf eine unrechtmäßige Krankschreibung vorliegt.
Auf die ausreichende Verdachtslage kommt es also an – eine pauschale Beobachtung von Mitarbeitern ist nicht erlaubt. Wenn ein Mitarbeiter sich aber wiederholt krankschreiben lässt oder immer wieder Werkzeug oder auch Kundenakten von seinem Arbeitsplatz mitnimmt, kann ein solcher Verdacht bereits ausreichend begründet sein.
Datenschutzrechtlich immer bedenklich ist die Überwachung mit GPS-Sendern, weil sich damit ein Bewegungsprofil erstellen lässt. Professionelle Detekteien wie die Lentz-Gruppe in Frankfurt verzichten daher völlig auf dieses Instrument – genau wie auf den Einsatz von Subunternehmern für die Ermittlungsarbeit.
Das TÜV-zertifizierte Qualitätsmanagement ist ein weiterer Garant für eine gerichtsverwertbare Dienstleistung. Nur wenn die von der Detektei erhobenen Beweise legal erbracht wurden und vor Gericht standhalten können, war ihre Arbeit auch etwas wert.
Dann kann sich der Unternehmer die Detektivkosten auch als Schadensersatz vom untreuen Mitarbeiter erstatten lassen. Und wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, sind Detektivkosten immerhin noch als Betriebskosten absetzbar.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. „Der Detektiv ermittelt die Zecke im Pelz“ ist eine passende Ãœberschrift. Ich denke auch , dass eine Detektei hier definitiv Licht ins Dunkel bringen kann.
[…] Wenn Schwarzarbeiter dem Betrieb das Wasser abgraben – der Detektiv hilft […]