Nicht erst seit der Corona-Pandemie sind Arbeitsplätze im Gespräch, die ins sogenannte Homeoffice verlegt werden. Zu Hause arbeiten wurde als Modell für die Zukunft gesehen, auch deshalb, weil das Büro in den eigenen vier Wänden für die Arbeitgeber die deutlich günstigere Alternative ist.
Die günstigere Arbeitsvariante ist für den Arbeitgeber aber auch mit einigen Nachteilen behaftet – allen voran der Kontrollverlust in der Arbeitszeiterfassung seiner Mitarbeiter.
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Die Unternehmen sind verärgert
Es gibt Arbeitnehmer, die im Homeoffice sogar mehr tun, als sie eigentlich müssten. Daneben gibt es wie üblich aber auch Arbeitnehmer, die statt zu arbeiten, lieber diversen Freizeitaktivitäten nachgehen. Wer im Homeoffice schummelt, begeht laut Juristendeutsch Arbeitszeitbetrug.
Für viele Unternehmen ist das ein großes Ärgernis, denn sie würden ihre Mitarbeiter gerne mehr überwachen, um sicher zu sein, dass diejenigen, die im heimischen Büro sitzen, auch wirklich für die Firma arbeiten.
Ein Kontrollanruf ist heute, wo es Anrufweiterschaltungen gibt, allerdings auch kein probates Mittel mehr. Die moderne Kommunikationstechnik macht es nämlich möglich, dass ein Anruf des Chefs im Homeoffice über die Anrufweiterschaltung an jeden beliebigen Ort weitergeleitet werden kann, der Anrufer selbst merkt davon nichts.
Darf der Chef seine Angestellten überwachen?
Mit welchen rechtlichen Maßnahmen sind die Unternehmen, im Fall eines Arbeitszeitbetrugs, auf der sicheren Seite? Was müssen sich Mitarbeiter im Homeoffice gefallen lassen und wo sind die rechtlichen Grenzen? Gibt es Grauzonen und wie sehen die Methoden aus, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter überprüfen dürfen?
Ein Chef, der seine Mitarbeiter beispielsweise von einem anderen Mitarbeiter ohne Rechtskenntnis überwachen lässt, begeht eine Straftat. Werden personenbezogene Daten mit Absicht aufgezeichnet und gespeichert, kann dieses Vorgehen schnell eine Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro nach sich ziehen, nach dem Gesetz sind dazu noch Haftstrafen gegen den Chef möglich. Der Mitarbeiter, der überwacht wurde, kann außerdem Schmerzensgeld verlangen, da seine persönlichen Rechte verletzt wurden. Bild- und Videoüberwachungen sind ebenso wenig erlaubt wie Tonaufzeichnungen, die eine weitere Straftat darstellen.
Keine rechtsfreie Zone
Ein Büro zu Hause ist keine rechtsfreie Zone, denn wer im Homeoffice seiner Arbeit nachgeht, muss sich ebenfalls an das Arbeitszeitgesetz halten. So sollten Mitarbeiter nicht länger als acht Stunden pro Tag im heimischen Büro sitzen, es sei denn, dass mit dem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart wurde.
So ist es beispielsweise möglich, die Bürozeiten im Homeoffice auf bis zu zehn Arbeitsstunden am Tag auszudehnen. Werden Überstunden gemacht, dann muss der Chef diese Mehrzeiten aber innerhalb des nächsten halben Jahres ausgleichen.
Erlaubt sind außerdem Überwachungen durch eine Detektei zur Beweismittelgewinnung. Allerdings muss es hier konkrete Verdachtsmomente geben, dass es sich tatsächlich um einen Arbeitszeitbetrug handelt.
Fazit
Für einen Arbeitgeber kann es durchaus sinnvoll sein, eine Privatdetektei zu engagieren, wenn sich der Verdacht erhärtet, dass der Mitarbeiter lieber zum Sport geht oder etwas anders macht, als zu arbeiten.
Zu den Verdachtsmomenten gehört z.B., wenn ein Mitarbeiter zu den vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreichbar ist. Weitere Anzeichen sind, mangelhafter Arbeitseinsatz oder eine stark verminderte Produktivität. Kommen auch von Kollegen Hinweise, dass der Mitarbeiter nicht arbeitet, sondern einer anderen Beschäftigung nachgeht, dann kann der Chef dies ebenfalls durch eine Detektei beweisen lassen.
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