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Mini-One-Stop-Shop (MOSS) – besonderes Besteuerungsverfahren für grenzüberschreitende elektronische Dienstleistungen

Mini-One-Stop-Shop

Ganz ehrlich? Die spinnen die Behörden! Schon wieder eine neue Verordnung mit neuen elektronischen Portalen und neuen Regelungen …

Mini-One-Stop-Shop – das klingt nach einem kleinen Kiosk oder einer Autobahnraststätte. Völlig falsch! Das ist eine Plattform, um EU-Umsatzsteuer abzuführen ohne sich in jedem EU-Land registrieren zu lassen, in dem man auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an Nichtunternehmer erbracht hat.

Der Hintergrund

Zum 1. Januar 2015 traten Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Kraft. Für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, z.B. Webhosting, Download von Software, Bereitstellung von Musik, Filmen, Spielen, Datenbanken, Suchmaschinen sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen an Nichtunternehmer gilt dann system- / verbrauchsteuergerecht der Wohnsitz des Kunden als umsatzsteuerlicher Leistungsort, nicht mehr der Sitz des leistenden Unternehmers.

Heißt also, dass alle die Dienstleistungen dieser Art an Privatpersonen oder Unternehmen erbringen, die nicht am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen, auf einmal auf Ihre Rechnungen nicht mehr die deutsche Umsatzsteuer aufschlagen müssen, sondern die Umsatzsteuer des Landes in dem der Kunde gemeldet ist.

Das ginge ja noch …

Wohin mit der EU-Umsatzsteuer?

ABER: natürlich darf der Unternehmer diese Umsatzsteuer nicht behalten, sondern muss sie an das Finanzamt des jeweiligen Landes abführen! Leider mit der Konsequenz, dass er sich eigentlich in jedem dieser Länder für die Teilnahme am Umsatzsteuerverfahren registrieren lassen müsste …

Was für ein unfassbarer Aufwand, denn gerade diese „neumodischen“ elektronischen Dienstleistungen verkaufen sich gerne weltweit und zu kleinen Preisen (Beispiele: Apps, Fotos oder Musikdownloads). Wie soll das gehen? Da muss man sich ja nachher in 28 EU-Mitgliedstaaten anmelden und überall separat Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen für jeden Mini-Betrag abgeben – eine Verwaltungs-Katastrophe gerade für kleine Online-Unternehmer.

Und genau dafür wurde das Mini-One-Stop-Shop Verfahren entwickelt! Eine zentrale Anlaufstelle im Inland des Unternehmers, bei der er alle diese elektronischen EU-Umsätze melden kann und auch zentral die erhaltene Umsatzsteuer abführen kann. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Umsätze in anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen der Unternehmer keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte hat.

Meine Erfahrungen mit dem Mini-One-Stop-Shop

Eine tolle Idee, aber die Umsetzung geht leider ein wenig an der Lebensrealität (zumindest meiner) vorbei. Ich habe das nämlich ausprobiert und die 4,53 EUR estländische Umsatzsteuer korrekt zu melden und dann auch an die richtige Stelle abzuführen war gar nicht so einfach! Aber was tue ich nicht alles für meine Leser :-)

Anmeldung zum MOSS

In den Medien steht meist, dass diese neue Richtlinie nur für Geschäfte mit Privatpersonen gilt. Daher dachte ich, das betrifft mich nicht. Tja, falsch. Sie gilt nämlich für Geschäfte mit Personen oder Unternehmen, die nicht am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen und das können dann eben auch nicht umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer sein. So habe ich auf einmal estländische Umsatzsteuer vereinnahmt, das war mir nicht bewusst bevor die Gutschrift des Kunden kam.

Da war es dann auch schon zu spät, um sich noch fristgerecht bei MOSS anzumelden. Die Anmeldung bei MOSS geht nämlich nur quartalsweise und im Voraus. Echt super, wenn man dann nach dem ersten Tag des Quartals einen EU-Kunden bekommt, der nicht am Umsatzsteuerverfahren teil nimmt… Total lebensfremd, diese Beschränkung für die Anmeldung. Als ob wir Unternehmer immer im Voraus wüssten, welche Kunden in den nächsten 3 Monaten auf uns zukommen!

Aber egal, ich habe mich dann trotzdem zum nächst möglichen Zeitpunkt angemeldet. Das war echt einfach und ging ganz schnell.

So meldet man sich zum MOSS an:

  • Registrieren im BZStOnline-Portal unter https://www.elster.de/bportal/start (Die Registrierung erübrigt sich, wenn man bereits über ein ELSTER-Zertifikat des ElsterOnline-Portals verfügen. In diesem Fall kann man direkt mit dem Login im BZStOnline-Portal fortfahren.)
  • Dann im Portal unter „Formulare“ für das MOSS-Verfahren anmelden, ein bisschen warten und schon ist man dabei.

Abgabe der MOSS-Steuererklärung

Da saß ich nun mit meinen 4,53 EUR estländischer Umsatzsteuer und wollte sie gerne loswerden, da bin ich halt korrekt. Also habe ich eine MOSS-Steuererklärung abgegeben im Online-Portal des BZSt. Auch das geht nicht irgendwann zwischendurch, sondern immer nur bis zum 20. Tag nach Ablauf des Besteuerungszeitraums und auch nur elektronisch.

Die Steuererklärung ist somit zu übermitteln für das:

  1. Kalendervierteljahr bis zum 20. April,
  2. Kalendervierteljahr bis zum 20. Juli,
  3. Kalendervierteljahr bis zum 20. Oktober,
  4. Kalendervierteljahr bis zum 20. Januar des Folgejahres.

Auch wenn keine Umsätze im betreffenden Kalendervierteljahr ausgeführt wurden, ist eine Steuererklärung (sogenannte Nullmeldung) zu den angegebenen Terminen abzugeben.

Einfach im BZSt-Portal auf Formulare und dann auf Mini-One-Stop-Shop klicken, alle Angaben zu den EU-Umsätzen mit Nichtunternehmern eintragen und fertig ist die Steuererklärung für das Besteuerungsverfahren der einzigen Anlaufstelle (Sonderregelung Mini-One-Stop-Shop).

Habe ich gemacht, ging easy und ich dachte es ist alles fein. Die Annahme der Erklärung wurde bestätigt und so ging ich auf die Suche nach dem Bankkonto, auf das ich die gemeldete EU-Umsatzsteuer nun überweisen könnte.

Überweisen der EU-Umsatzsteuer

Spätestens zu den o.g. Stichtagen ist die Steuer zu entrichten, d.h. auf ein Konto der deutschen Finanzbehörden zu überweisen.

Aber auf welches? Ich dachte mir mein Finanzamt wird das schon wissen und fragte dort nach. Die Auskunft: ganz normal wie die deutsche Umsatzsteuer auch an mein Finanzamt überweisen mit dem Betreff EU-Umsatzsteuer und dem entsprechenden Zeitraum.

Habe ich genau so gemacht – war leider falsch :-(

Man muss die EU-Umsatzsteuer nämlich an das Bundeszentralamt für Steuern überweisen. Das habe ich natürlich erst nach der Überweisung herausgefunden. Klar, auf den Seiten des BZSt steht das alles, aber leider nicht direkt im Online-Portal bei der Abgabe der Steuererklärung. Wie dusselig ist das denn bitte? Und warum weiß mein Finanzamt nicht Bescheid? Und wenn die das schon nicht wissen, wie sollen die ganzen kleinen Unternehmer denn mit sowas klar kommen? Mannmannmann…

Hier die korrekte Bankverbindung:

Zahlungsempfänger: Bundeskasse Trier Sonderkonto EU/UST
Bankname: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken
BIC Code: MARKDEF1590
IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20

Als Verwendungszweck ist bei der erstmaligen Zahlung die Referenznummer anzugeben. Diese hat das Format DE/USt-IdNr./Besteuerungszeitraum in der Form QN.YYYY (Beispiel für eine Referenznummer: DE/DE999999999/Q1.2015).

Nach der erstmaligen Zahlung wird jedem Steuerpflichtigen ein Kassenzeichen mitgeteilt, das bei allen weiteren Zahlungen im Verfahren Mini-One-Stop-Shop als Verwendungszweck anzugeben ist.

Das Ende vom Lied

Na toll, jetzt war ich also zu spät registriert, daher wurde meine Steuererklärung nachträglich abgelehnt und das Geld war auch auf dem falschen Konto – und nun?

Ein Telefonat mit einem Mitarbeiter des Bundeszentralamts für Steuern brachte nach langem Hin und Her folgende Lösung: damit ich mich nicht wegen 4,53 EUR in Estland umsatzsteuerlich registrieren lassen muss, melde ich diesen Umsatz jetzt einfach in dem ersten Quartal, für das ich registriert bin. Die 4,53 EUR sind zwar immer noch nicht zu mir zurückgekommen trotz zweimaliger Aufforderung, aber das kann ich wohl gerade noch verschmerzen :-)

Leute, was für ein Aufwand! Wieso ist das alles so kompliziert dargestellt? Nicht jeder Unternehmer ist hat BWL studiert und ist wie ein Terrier hinter diesen ganzen Infos her. Wie sollen die denn alle damit klar kommen? Ich bin jedenfalls froh, dass ich ganz ganz wenig Umsatz mit Nichtunternehmern mache, das wäre mir echt zu viel Aufwand…

Hier noch einmal alle relevanten Infos zum Mini-One-Stop-Shop in der Zusammenfassung:

Mini-One-Stop-Shop

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7 Kommentare

  1. Avatar-Foto
    Marion Kronberger sagt

    ich habe da einen riesigen Berg vor mir gesehen und wollte deshalb schon eine Arbeit nicht übernehmen – aber nun trau ich mich ran. Sehr verständlich erklärt…in meiner Sprache ;-) DANKE.

  2. Avatar-Foto

    Danke Heike für dein Artikel !

    Ich habe endlich diese Bankverbindung gefunden ! Danke ! Ich habe lange gedacht, dass die Umsatzsteuer automatisch erhoben wäre…

    :-)

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