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Umsatzsteuer richtig an das Finanzamt abführen

Umsatzsteuer

Existenzgründer und kleinere Betriebe versuchen oftmals, die Buchhaltung selber zu bewerkstelligen. Auch sie müssen – falls sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – eine monatliche, vierteljährliche oder bei kleinem Einkommen eine jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt einreichen.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Der Zahlungs- bzw. Meldezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und muss genau eingehalten werden. Eine Zahlung durch den Unternehmer muss immer bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein, außer man hat eine Dauerfristverlängerung beantragt, dann hat man einen Monat mehr Zeit.

Wollen Sie dies vereinfachen, regeln Sie diese Zahlungsweise mit einem Lastschriftverfahren gegenüber Ihrem zuständigen Finanzamt.

Umsatzsteuer-Vorauszahlung errechnen

Wenn Sie die Erfassung Ihrer Buchhaltungsdaten selbst vornehmen, müssen Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer zunächst die Umsatzsteuerzahllast ermitteln und die errechneten Daten entsprechend über das Internet mit dem Elster-Programm dem Finanzamt fristgerecht senden.

Es müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und alle steuerrelevanten Daten für den gewünschten Zeitraum ermittelt werden. Sollten Sie nur ganz wenige Belege zu bearbeiten hat, können Sie dies mit einem einfachen Taschenrechner nachvollziehen oder mit entsprechenden Excel-Tabellen etwas aufwändiger anfertigen.

Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen

Als Buchhalter oder Betriebsinhaber sind zunächst die infrage kommenden Ausgangsrechnungen heranzuziehen und entsprechende Aufstellungen zur Umsatzsteuerermittlung anzufertigen. Dazu sind die Beträge mit 19 % und 7 % zu unterscheiden, da diese Steuersätze im Steuerformular getrennt angegeben werden müssen.

Legen Sie sich also eine Liste an aus der genau hervorgeht, welche Gesamtsumme sich bei Ihnen unter Angabe der Umsatzhöhe aufgrund erstellter Ausgangsrechnungen brutto, netto und nach Steuersätzen ergeben hat. Somit haben Sie diese Summe bereits ermittelt.

Vorsteuer in Eingangsrechnungen

Zeitschriften und Lebensmittel sind vor allem Posten, die zurzeit nur 7 % Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer enthalten. Grundsätzlich ergibt der Nettobetrag zuzüglich einer gesetzlichen Mehrwertsteuer den Bruttobetrag – also den Gesamtrechnungsbetrag.

Natürlich ist aus sämtlichen Eingangsrechnungen und Kassenbelegen, die diesen Zeitraum betreffen, die jeweilige ausgewiesene Mehrwertsteuer (für den Betrieb die genannte Vorsteuer) herauszurechnen und von der ermittelten Umsatzsteuer abzuziehen.

Umsatzsteuerzahllast

Der ermittelte Nettobetrag aus Ausgangsrechnungen oder auch aus Kassenbuchführungen ist der Umsatz im Unternehmen und die vermerkte Mehrwertsteuer auf unsere Umsätze (Umsatzsteuer) muss abzüglich der aufgewendeten Vorsteuersummen aufgrund von betrieblich relevanten Eingangsbelegen fristgemäß an das Finanzamt abgeführt werden.

Es stellt sich folgende Aufstellung zusammen: “Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuerzahllast“. Diese Ermittlung ist in kleinem Rahmen gar nicht so schwierig.

Wer es sich jedoch nicht zutraut, verantwortungsvoll diese Steuerermittlung durchzuführen, kann diese Arbeiten einem Steuerberatungs- bzw. Buchhaltungsbüro übergeben. Fragen Sie dort nach den Stundensätzen oder welche Abrechnungsmodalitäten dort herrschen. Auch hier bleibt Ihnen das Belege-Sammeln und Ordnen in der Regel als Unternehmer nicht erspart.

Noch mehr Wissen?

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Umsatzsteuer – Basiswissen

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