Gastbeitrag von Florian Gottschaller
Heutzutage wird es immer schwieriger, gut ausgebildetes Personal zu finden. Vor allem in der Technik- und Gesundheitsbranche wird der Fachkräftemangel immer deutlicher spürbar. Auch Sie kennen dieses Problem und haben damit zu kämpfen? Trotz dutzender Bewerbungsgespräche können Sie Ihre freien Stellen nicht passend besetzen?
Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, für aktuelle und zukünftige Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Vor allem Internetriesen, wie Google oder Facebook, gehen mit gutem Beispiel voran. Sie bieten Ihren Angestellten mit großen Aufenthaltsräumen, Fitnessstudios und kostenlosen Snacks nicht nur einen angenehmen Arbeitsplatz, sondern auch einen Ort zum Entspannen.
Doch was können Sie für die Mitarbeitermotivation tun, vor allem wenn Ihnen nicht die Ressourcen, wie Sie Facebook und Co. haben, zur Verfügung stehen?
Die folgenden Tipps sollen Ihnen Inspiration bieten, attraktive und steuerbegünstigte Arbeitsbedingungen zu stellen, die nicht nur motiviertes Personal anlocken, sondern gleichzeitig Ihren Geldbeutel schonen.
Inhalt
1. Geschenke
Haben Sie in Bezug auf Geschenke schon von steuerfreien Sachbezügen gehört?
Dabei handelt es sich um einen Betrag von 44 EUR, den Sie Ihren Angestellten monatlich steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen können (§8 Abs. 2 EStG). Sie können diese kleine Aufmerksamkeit entweder in Form einer Sachleistung, eines Gutscheins oder sogar über eine Prepaidkarte auszahlen. Im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung von 528 EUR netto (12×44 EUR), sparen Sie so jährlich circa 280 EUR an Steuern und 200 EUR an Sozialabgaben.
UPDATE!
Sachbezüge waren bisher bis zur Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab 2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Damit diese genutzt werden kann, müssen jedoch verschärfte Voraussetzungen beachtet werden.
Mehr Infos hier: Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen
Dadurch können Sie Ihre Mitarbeiter motivieren, an Ihr Unternehmen binden und Ihre Wertschätzung zeigen, und das sogar für beide Seiten steuer- und abgabenfrei.
2. Arbeitsbedingungen
Das A&O jedes attraktiven Arbeitgebers ist das Büro. Google und Co. machen es vor – Sie machen es nach! Bieten Sie Ihren Mitarbeiter doch eine Lounge zum Entspannen oder eine kleine Teeküche, in der sich Ihre Angestellten gerne aufhalten.
Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation wird die Arbeitsproduktivität durch die Wohlfühlqualität im Büro merklich gesteigert. Außerdem stärkt das nicht nur den Mitarbeiterzusammenhalt, sondern erhöht auch Ihre Beliebtheit im Team.
Da diese Maßnahme Ihren Angestellten und dem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse zugutekommt, unterstützt Sie der Staat sogar mit einer Befreiung von der Vorsteuer.
Wie wäre es, wenn Sie dafür eines Ihrer kleineren Büros zur Verfügung stellen? Statten Sie es doch einfach mit 2 – 3 gemütlichen Sofas, einer Kaffeemaschine, sowie einem Wasserkocher aus. Schon haben Sie eine kleine und gemütliche Lounge, in der sich Ihre Mitarbeiter wohlfühlen können, und deren Anschaffung sogar vorsteuerfrei ist. Nutzen Sie das aus und machen Sie aus Ihrem Büro einen Ort zum Wohlfühlen, denn entspannte Angestellte arbeiten effektiver und kreativer.
3. Mitarbeiterbeteiligung
Warum lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht einfach an Ihrem Erfolg teilhaben? Das motiviert Ihre Angestellten und steigert deren Arbeitseinsatz. Und Sie als Arbeitgeber können nur davon profitieren.
Diese Art der Wertschätzung ist sogar bis zu einem Betrag von 360 EUR für Sie und Ihre Mitarbeiter vollkommen steuer- und abgabefrei (§3 Nr. 39 EStG). Eine Beteiligung über Aktien ist dafür sogar bestens geeignet. Dadurch bekommt Ihr Mitarbeiter bei einer Gehaltsumwandlung bis zu 170 EUR mehr netto jährlich und Sie als Arbeitgeber sparen 80 EUR an Sozialabgaben.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass sich diese Grenze auf den Marktwert der Kapitalbeteiligung bezieht. Das bedeutet beispielsweise, dass der Tageskurswert der Aktie hier entscheidend ist. Machen Sie Ihren Angestellten eine Freude, beteiligen Sie sie an Ihren Gewinnen und binden Sie sie so an Ihr Unternehmen.
4. Betriebsveranstaltung
Was gibt es Schöneres, als gemeinsam zu feiern?
Organisieren Sie doch im Sommer ein Grillfest oder im Winter einen gemeinsamen Ausflug zum Skifahren. So lernen Sie Ihre Angestellten besser kennen und der Teamzusammenhalt wird gestärkt.
Zweimal jährlich profitieren sogar Ihre Betriebsfeiern von steuerlichen Vergünstigungen. Sie als Arbeitgeber dürfen pro Mitarbeiter 110 EUR steuerfrei für Ihre Weihnachtsfeier oder das Sommerfest ansetzen (R 19.5 LStR). Dazu gehören Ausgaben für Speisen, Getränke, Raummiete oder das Unterhaltungsprogramm. Auch hier gilt wieder: Sie profitieren von zufriedenen und glücklichen Angestellten!
5. Aufmerksamkeiten
Ihr Personalchef wird 50, der Lagerist heiratet, oder Ihre Sekretärin bekommt ein Kind – das alles gibt Anlass für Geschenke.
Da Sie Ihre Angestellten in der büroeigenen Lounge und auf diversen Betriebsfeiern mittlerweile gut kennen gelernt haben, wissen Sie auch ganz genau, was Sie ihnen schenken können.
Das spiegelt einerseits Ihr Interesse an Ihren Mitarbeitern, und stärkt andererseits auch die gemeinsame Beziehung. Dass Sie Geschenke bis zu 60 EUR als Betriebsaufwendung ansetzen können (R 19.6 LStR), kommt als kleiner Bonus noch dazu. Unter Geschenk versteht man dabei entweder ein Sachgeschenk, wie zum Beispiel Blumen, eine Flasche Wein, ein Buch oder einen Gutschein Ihrer Wahl.
Diese Tipps geben Ihnen hoffentlich ein paar Ideen, wie Sie Ihr Unternehmen attraktiver gestalten können und gleichzeitig die Steuern senken. Natürlich dürfen Sie dabei aber nicht vergessen, dass das wichtigste immer noch ein freundlicher Umgang mit Ihren Angestellten ist.
Der Autor
Florian Gottschaller gründete Anfang 2014 die SPENDIT AG (www.spendit.de), die sich den Themen Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung widmet. SPENDIT ist auf die Motivation von Mitarbeitern durch steuerfreie Sachleistungen spezialisiert und bietet Arbeitgebern verschiedene Module, um Ihre Angestellten mit einer innovativen und einfach zu verwaltenden Lösung zu belohnen.