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Dienstreise ins EU-Ausland: Alles zur A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung)

A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung)

Auch bei einer kurzen Dienstreise in das europäische Ausland sollten sich Selbstständige mit den Themen „Entsendebescheinigung“ und Sozialversicherungspflicht beschäftigen: Wer die sogenannte „A1-Bescheinigung“ nicht mitführt, kann mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Bei dem A1-Formular handelt es sich um ein dreiseitiges Formblatt, das die für die Sozialversicherung wichtigen Daten einer Person und ihres Arbeitgebers enthält.

Das Formular soll bescheinigen, dass die Sozialversicherungspflichten eingehalten werden, die in dem jeweiligen Land gelten.

Wozu dient die A1-Bescheinigung?

Der Sinn der Sache ist die Sicherstellung der Sozialversicherung der Angestellten eines Unternehmens und von selbständig Tätigen.

Das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt grundsätzlich nur für Personen, die in Deutschland beschäftigt sind. Das würde zu dem Problem führen, dass ein entsendeter Arbeitnehmer oder selbstständig Tätiger auf einer Dienstreise ins Ausland nicht mehr dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. In § 4 SGB IV ist daher geregelt, dass bei einer Entsendung weiter deutsches Sozialversicherungsrecht angewendet wird und daher auch weiter Beiträge in die deutsche Sozialversicherung einzuzahlen sind.

Schwierig wird das, wenn die ausländische Rechtsordnung dem widerspricht. In solchen Fällen hätte man es mit einer Doppelversicherungspflicht zu tun. Um dieser Pflicht zu entgehen, muss jeder Beschäftigte seit Mai 2010 eine A1-Bescheinigung mitführen. Sie weist nach, dass der Angestellte oder selbstständig Tätige dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegt. Ausländische Sozialversicherungsbehörden sind daran gebunden.

Nach Europarecht ist jede Arbeits-Auslandsreise betroffen – auch nur ein Tag Kundentermin.  Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Deshalb muss dieses Formular stets mit im Gepäck sein.

Wann brauchst du die A1-Bescheinigung konkret?

JA, A1 nötig:

  • Geschäftsreise nach Österreich (Kundentermin, Messe, Schulung)
  • Dienstreise nach Frankreich (1 Tag oder 3 Monate)
  • Montagearbeiten in Polen
  • Homeoffice aus Portugal (auch 1 Woche!)
  • Multi-State-Worker (regelmäßig in mehreren EU-Ländern tätig)

NEIN, keine A1 nötig:

  • Urlaubsreise (rein privat)
  • UK-Reise nach Brexit (außer spezielles Sozialversicherungsabkommen)
  • Länder außerhalb EU/EWR (USA, Asien) – dort gelten andere Regelungen

Faustregel: Sobald du im EU-Ausland arbeitest (auch nur 1 Stunde!), brauchst du A1.

Homeoffice im EU-Ausland: A1 ist Pflicht!

Seit Corona arbeiten viele im Homeoffice – auch mal aus Spanien, Portugal oder Frankreich. Achtung: Auch das ist eine „Entsendung“ im Sinne der Sozialversicherung! Wenn du aus dem EU-Ausland arbeitest (auch nur für einen Tag!), brauchst du eine A1-Bescheinigung Sonst drohen Bußgelder, wenn du kontrolliert wirst (z.B. bei Polizeikontrolle, Hotel-Meldung).

Sonderfall „Digitale Nomaden“: Wer dauerhaft (>6 Monate) aus einem EU-Land arbeitet, ist dort sozialversicherungspflichtig – A1 reicht dann nicht mehr. Dann musst du dich im Zielland anmelden.

Wo bekomme ich das A1-Formular her?

Arbeitgeber können das A1-Formular ab dem 01.07.2019 nur noch elektronisch anfordern. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten, bei der der jeweilige Arbeitnehmer versichert ist. Unter Umständen können auch Versorgungskassen oder die deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

So beantragst du die A1-Bescheinigung:

Angestellte:

  • Arbeitgeber beantragt bei deiner Krankenkasse (elektronisch seit 2019)
  • Vorlaufzeit: 2-4 Wochen (in Eilfällen oft schneller)
  • Gültigkeit: max. 24 Monate

Selbständige:

  • Antrag bei deiner Krankenkasse (wenn gesetzlich versichert)
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (wenn privat versichert oder nur rentenversichert)
  • Vorlaufzeit: 2-4 Wochen

Tipp: Beantrage A1 mindestens 2 Wochen vor Abreise! Bei kurzfristigen Dienstreisen: Krankenkasse/Rentenversicherung kann in Eilfällen innerhalb von 1-2 Tagen ausstellen.

A1 gilt nur für EU/EWR-Länder

Die A1-Bescheinigung gilt für alle EU-Länder plus EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz.

Seit Brexit (2021): UK gehört nicht mehr dazu! Für Dienstreisen nach Großbritannien brauchst du keine A1, aber informiere dich über Visa-Anforderungen und Sozialversicherungsabkommen.

Welche Strafe droht, wenn das A1 fehlt?

Vor allem in Österreich und Frankreich finden strenge Kontrollen statt. Dabei können sich die Zollbehörden auch der Hilfe von Hotels bedienen, denn diese fragen ab, ob der Aufenthalt privater oder dienstlicher Natur ist. Auf diese Daten haben die Behörden Zugriff.

Bei Fehlen der A1-Bescheinigung drohen Bußgelder bis zu 25.000 € (in Österreich) oder 10.000 € (in Frankreich). In Belgien und den Niederlanden sind die Strafen ähnlich hoch. Die Bußgelder treffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – beide haften!

Zusätzlich droht:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im Zielland
  • Zutrittsverweigerung zur Baustelle oder zum Kunden
  • Haftung des Arbeitgebers für alle Kosten

Welche Länder kontrollieren am häufigsten?

  • Österreich: sehr streng (Baustellen, Hotels, Straßenkontrollen)
  • Frankreich: regelmäßige Kontrollen (Straßen, Baustellen)
  • Belgien, Niederlande: zunehmende Kontrollen seit 2020
  • Deutschland: kontrolliert ausländische Firmen (umgekehrt!)

Fazit: Vor jeder Dienstreise ins EU-Ausland A1-Bescheinigung beantragen – auch bei nur einem Tag Aufenthalt!

Hinweis: Multi-State-Worker (Dauer-A1)

Die A1-Bescheinigung nach Artikel 13 der EU-Verordnung ist für sogenannte Multi-State-Worker. Das sind Personen, die regelmäßig wiederkehrend – mindestens einen Tag im Monat oder fünf Tage im Quartal – in zwei oder mehr EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Für sie können Arbeitgeber Dauer-A1-Bescheinigungen beantragen (gültig bis zu 24 Monate).

Mehr Infos zur Entsendebescheinigung

Wer sich weiter ins Thema einlesen möchte und die Formulare sucht, findet hier gute Infos:

Formulare & Infos:

A1-Bescheinigung (Entsendebescheinigung)

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