Dürfen Angestellte, die beruflich reisen müssen, die Reisezeit als Überstunden geltend machen? Oder können sie sich diese auszahlen lassen?
Beides ist möglich, allerdings müssen hierfür einige Bedingungen erfüllt sein. Der folgende Text geht der Sache auf den Grund, doch zunächst wird erläutert, wie eine dienstliche Reise definiert wird.
Inhalt
Was ist überhaupt eine Dienstreise?
Grundsätzlich handelt es sich um eine Dienstreise, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte und vor allem im Auftrag seines Arbeitgebers tätig ist.
Voraussetzung ist zudem, dass ein bestimmter Abstand zwischen der Firma und dem Zielort besteht. Wenn ein Termin in dem gleichen Stadtviertel stattfindet, kann zum Beispiel noch nicht von einer dienstlichen Reise gesprochen werden.
Das Problem ist, dass es bislang noch keine gesetzlichen Regelungen in dieser Hinsicht gibt. So muss von Fall zu Fall entschieden werden. In einer Millionenstadt wie Berlin handelt es eventuell schon um eine dienstliche Reise, wenn ein Meeting in einem anderen Stadtteil stattfindet.
Lassen sich Dienstreisen auf die eigentliche Arbeitszeit anrechnen?
Ob Reisen als Dienstzeiten angerechnet werden, ist davon abhängig, wie lange an dem Tag wirklich gearbeitet wird. Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass Angestellte täglich durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden arbeiten dürfen.
Als Faustregel gilt: muss der Arbeitnehmer während der Reisezeit arbeiten (sich zum Beispiel auf ein Meeting vorbereiten) oder einer anstrengenden Tätigkeit nachgehen (zum Beispiel Autofahren), so ist die Reisezeit auch Arbeitszeit. Hat er die Reisezeit zur freien Verfügung und kann entspannen (weil er zum Beispiel im Zug schlafen kann), dann ist die Reisezeit nicht als Arbeitszeit zu werten.
Zeiten, die auf dem Weg zu der Arbeitsstelle verbracht werden, werden natürlich nicht angerechnet.
Wann wird die Reisezeit bezahlt?
Dieses Thema ist juristisch sehr umstritten. Denn eine explizite und gesetzlich vorgeschriebene Regelung zur Vergütung gibt es bislang noch nicht. Daher sollten die Arbeitnehmer immer erst in ihren Arbeitsvertrag schauen, bevor sie dienstliche Reisen antreten.
Wenn diese allerdings außerhalb der regulären Dienstzeit stattfinden (in der Nacht oder am frühen Morgen), muss von Fall zu Fall entschieden werden. Eventuell spielt hierbei auch die berufliche Stellung eine Rolle, je höher das Gehalt, umso weniger wahrscheinlich ist die Wertung der Reisezeit als bezahlte Arbeitszeit….
Meist richtet sich die Rechtsprechung jedoch beim Thema „Vergütung von Reisezeiten“ nach dem oben genannten Muster.
Wie ist die Reisezeit bei Außendienstmitarbeitern geregelt?
Wenn das Reisen eine der Hauptleistungspflichten ist, wird die Reisezeit als ganz normale Arbeit angesehen. Dies betrifft beispielsweise Handelsvertreter, Außendienstmitarbeiter oder Lkw- und Taxifahrer.