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Pauschale Vorsteuer: Legaler Steuertrick für Unternehmer

Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Pauschale Vorsteuer

Der berühmte Schuhkarton mit den Quittungen – für viele Unternehmer ein Alptraum. Für die meisten Steuerberater wahrscheinlich auch. Eine Alternative ist die pauschale Vorsteuer.

ACHTUNG: Zum 1.1.2023 ist die Regelung zur pauschalen Vorsteuerermittlung nach Durchschnittssätzen abgeschafft worden (§ 23 UStG sowie §§ 69-70 UStDV, gestrichen durch das „Jahressteuergesetz 2022„). Die nachfolgenden Hinweise gelten also nur für Veranlagungszeiträume bis 2022.

Buchhaltung sorgt bei branchenfremden Selbstständigen nur selten für messbare Ausschüttungen von Glückshormonen. Sie ist im Idealfall aber immerhin gut geeignet, um die Stunden oder Tage, an denen sich die Kreativität krankgemeldet hat, doch noch mit Sinn zu füllen.

Etwas schneller geht es mit der pauschalen Vorsteuer. Geregelt ist die in § 23 Umsatzsteuergesetz sowie in § 69 und § 70 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Diese Pauschale kann sogar zu Ausschlägen im Dopamin- und Endorphin-Haushalt führen, denn nicht selten lässt sich mit ihr Geld sparen.

Voraussetzungen für die pauschale Vorsteuer

Die Voraussetzungen für die pauschale Vorsteuer sind genau definiert. Davon profitieren können grundsätzlich alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Freiberufler, die die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllen – alle anderen können sich die weitere Lektüre schenken:

  • Der Umsatz im vergangenen Jahr muss unter 61.356 EUR liegen.
  • Der Unternehmer muss umsatzsteuerpflichtig sein.
  • Es darf keine Buchführungspflicht bestehen.

Vorsteuer-Pauschale spart die Einzelberechnung

Das Prinzip ist ausnahmsweise denkbar einfach: Die Umsatzsteuer muss nicht mehr einzeln aus den Belegen u. a. im Schuhkarton errechnet werden, sondern kann pauschal geltend gemacht werden.

Beispiel:

Ein freier Journalist erzielt einen Brutto-Jahresumsatz von 42.800 Euro. Darin enthalten sind 2.800 EUR Umsatzsteuer (bei einem Steuersatz von 7 Prozent). 4,8 Prozent seines Nettoumsatzes von 40.000 EUR darf er pauschal von den 2.800 EUR abziehen. In diesem Rechenbeispiel sind das 1.920 Euro. Es müssen also nur 880 EUR ans Finanzamt abgeführt werden.

Die Höhe der Pauschale variiert nach Branchen

Die Höhe dieser prozentualen Pauschale variiert je nach Branche. Gelistet sind die in der Anlage zur Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Darunter finden sich u. a.:

  • 23 Handwerksberufe
  • 18 Einzelhandelsbranchen
  • 6 sonstige Gewerbe (darunter Taxifahrer, Pensionen und Eisdielen)
  • 5 freie Berufe (darunter Grafiker, Journalisten, Schriftsteller und Künstler).

So kann jemand, der eine Drogerie betreibt, 10,9 Prozent des Umsatzes abziehen. Hochschullehrer dagegen nur 2,9 Prozent. Schriftsteller noch weniger, nämlich 2,6 Prozent. Die unterschiedlich hohen Pauschalen erklären sich mit dem durchschnittlich unterschiedlich hohen Aufwand, den die verschiedenen Branchen mit sich bringen.

Antrag auf pauschale Vorsteuer jederzeit formlos möglich

Die pauschale Vorsteuer kann mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt jederzeit beantragt werden – sogar rückwirkend, vorausgesetzt, der Steuerbescheid ist noch anfechtbar.

Bevor ein solcher Antrag gestellt wird, bietet es sich natürlich an, die Ergebnisse mit und ohne Pauschale zu vergleichen. Nicht in jedem Fall lohnt sich die pauschale Variante. Es sind eben Durchschnittswerte, und weil viele darunter liegen, muss es auch welche über dem Schnitt geben.

Professionelle Unterstützung für den Wechsel

Diese Überprüfung erfordert zwar keine höhere Steuermathematik, aber wer schon beim Anblick eines Finanzamt-Formulars Schweißausbrüche bekommt, ist gut beraten, sich professionelle Hilfe zu holen oder zumindest auf brauchbare Steuersoftware zurückzugreifen. Die Entscheidung, ob pauschal oder besser en Detail kann nämlich nicht jeden Monat nach Bedarf geändert werden, sondern ist für die folgenden fünf Jahre verbindlich.

Es kann also dann durchaus sinnvoll sein, auf eine pauschale Vorsteuer zu verzichten, wenn die Ausgaben in einem Jahr – z. B. Corona-bedingt – ausnahmsweise niedrig waren, es aber abzusehen ist, dass im folgenden Jahr wieder deutlich mehr Bewirtungsbelege eingereicht werden.

Und wer sich selbst noch mehr aufschlauen möchte zum Thema Vorsteuer & Umsatzsteuer, bitte hier entlang:

Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer / Vorsteuer

Pauschale Vorsteuer

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