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Betriebsschließungsversicherung – Schutz vor finanziellen Folgen einer angeordneten Schließung

Betriebsschließungsversicherung

Versicherungen sollen die finanziellen Einbußen ausgleichen, die sich infolge unvorhergesehener Ereignisse ergeben.

Dies gilt zum Beispiel für Zahlungen aus einer Risiko-Lebensversicherung an Hinterbliebene, an Geschädigte aus einer privaten Haftpflichtversicherung und aus einer KFZ-Haftpflichtversicherung infolge eines Verkehrsunfalls – im Extremfall in Millionenhöhe.

Bedeutungswandel der Betriebsschließungsversicherung

Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie war die Betriebsschließungsversicherung weitestgehend unbekannt und galt eher als exotisches Nebenprodukt. Zielgruppe dieser Vertragsart waren unter anderem gastronomische Betriebe, Hotels, Altenheime und lebensmittelverarbeitende Betriebe – zum Beispiel wegen der Salmonellengefahr, Keuchhusten, Scharlach oder anderen Krankheiten und Krankheitserregern. In vielen Fällen wurden die betroffenen Betriebe nach der Desinfizierung und Vernichtung der Waren 1 bis 2 Wochen nach Schließung erneut geöffnet – das finanzielle Risiko somit überschaubar.

Demzufolge wurde das Thema bis zum Frühjahr 2020 selten von Unternehmen aktiv nachgefragt. Versicherungsagenturen boten den Versicherungsschutz eher als prämienneutrale Zugabe an, um höhere Prämien zu kaschieren oder verkauften die Deckung an risikoaffine Unternehmer für eine geringe Mehrprämie.

Sowohl die Unternehmen als auch die Versicherungsunternehmen hatten die Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig eingeschätzt und die finanziellen Folgen als geringes Risiko gewertet – eine fatale Fehleinschätzung wie sich seit Ausbruch der Corona-Pandemie herausgestellt hat.

Versicherungsbedingungen weisen Lücken auf

Die Versicherungsverträge und die zugrundeliegenden Bedingungen waren bisher keinem Stresstest unterzogen worden. In vielen Verträgen war Voraussetzung für eine Leistungspflicht des Versicherers eine behördliche Anordnung, dass Betriebe auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geschlossen werden müssen – die Anordnung direkt an betroffene Unternehmen ist nicht zwingend und der Verdacht einer Ansteckung reicht aus.

Weil im Fall der Corona-Pandemie in den meisten Fällen kein konkreter Verdacht einer Ansteckung im jeweiligen Betrieb vorlag, sondern die behördliche Anordnung vorsorglich ausgesprochen wurde, lag aus Sicht der Versicherer bedingungsgemäß kein Versicherungsfall vor. Das hatte zur Folge, dass von zahlreichen Versicherern landauf und landab zunächst überwiegend Ablehnungen bei gemeldeten Schadensfällen ausgesprochen wurden. Doch die Bedingungen sind an dieser und anderen Stellen nicht wasserdicht (diverse Rechtsprechungen wie beim LG München I).

Als weiteres KO-Kriterium waren in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Covid-19 als neue und bis dahin gänzlich unbekannte Erkrankung noch nicht aufgeführt. Je nachdem, ob in den Bedingungen eine abschließende Auflistung der mitversicherten Erkrankungen oder nur eine exemplarische Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten enthalten war, hielten die Ablehnungen der Versicherer einer gerichtlichen Überprüfung stand oder eben nicht.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) stellt sich in einem Schreiben an die Zurich Versicherung an die Seite der zahlreichen klein- und mittelständischen Unternehmen. Seit Ausbruch der Pandemie hatten diese ihre Versicherungsverträge durchforstet und nach Rücksprache mit ihren Versicherungsmaklern und Anwälten festgestellt, dass die Versicherungsbedingungen zum größten Teil nicht eindeutig formuliert waren und viel Interpretationsspielraum ließen.

Fehleinschätzung der Risiken

Das Beispiel der Pandemie hat unter anderem verdeutlicht, dass das Risiko einer Betriebsschließung oft falsch eingeschätzt wurde.

Von daher wird dringend geraten, die aktuellen Versicherungen auf den Prüfstand zu stellen. Wer keinerlei Leistungen erhalten hat, abgesehen vom sog. Bayerischen Vergleich, sollte nun sich einen unabhängigen Fachmann zu Seite stellen, um die Bedingungen auf das wirkliche Risiko des Betriebes zu optimieren. Denn wer will denn für eine Versicherung bezahlen und dann im Leistungsfall keine Entschädigung zu erhalten? Lassen Sie alle gewerblichen Versicherungen überprüfen, alle Risiken des Betriebes genau ermitteln, damit Sie im nächsten Schadensfall auch versichert sind.

Wer einen echten Berater anstelle eines Vermittlers sucht, sollte seine Gesprächspartner vor einer Vereinbarung ausgiebig testen und auf die Probe stellen – zum Beispiel dadurch herauszufinden, ob und inwieweit dieser in der Lage ist, quer zu denken.

Nur so lassen sich zukünftig finanzielle Einbußen durch fehlerhaften Versicherungsschutz vermeiden.

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