Berufsunfähigkeit kann jeden treffen und stellt viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. In diesem Artikel erfährst du, wie sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente unterscheidet und warum die BU eine sinnvolle Ergänzung sein kann.
Du erhältst einen Überblick über die wesentlichen Unterschiede, die Voraussetzungen für den Leistungsbezug und die verschiedenen Versicherungsvarianten, um dir bei der Entscheidung für die richtige Absicherung zu helfen.
Inhalt
Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente – was ist der Unterschied?
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt – wie der Name schon sagt – im versicherten Leistungsfall. Denn die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für nach dem 2. Januar 1961 Geborene Leistungen nur noch bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Der zuvor ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle.
Genau diesen Fall sichert die private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Bei ihr geht es nicht um die reine Erwerbsminderung, sondern explizit um den zuvor ausgeübten Beruf, den der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ob der Versicherungsnehmer also in einem „artfremden“ Beruf arbeiten könnte, ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung irrelevant. Es ist für den Bezug der Leistung völlig unerheblich, ob ein Chirurg noch als Verkäufer im Einzelhandel oder als Kellner arbeiten könnte. Entscheidend ist für die BU, dass er die versicherte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Selbst die sogenannte „abstrakte Verweisung“, die es einem Versicherer früher erlaubte, seinen Kunden auf eine Tätigkeit zu verweisen, die dessen bisheriger Lebensstellung entspricht und die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte, ist kaum noch in den Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.
Wann und wie viel zahlt die Versicherung?
Die Bedingungen, die für eine Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllt sein müssen, unterscheiden sich ebenfalls von den Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort gibt es, in Abhängigkeit von der Zeit, die der Antragsteller maximal täglich arbeiten könnte, unterschiedliche Stufen möglicher Leistungen.
Diese Unterscheidung ist der Berufsunfähigkeitsversicherung fremd. Ausschlaggebend für die Leistung aus einer BU ist der Grad der festgestellten Berufsunfähigkeit und der vertraglich vereinbarte Grenzwert, ab dem die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet – meist liegt dieser bei 50 %. Ist dieser Wert erreicht, zahlt der Versicherer die volle BU-Rente.
Eine Versorgungslücke, wie sie bei einer nur zur Hälfte bewilligten Erwerbsminderungsrente entstehen kann, ist somit ausgeschlossen – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hatte die Berufsunfähigkeitsversicherung den tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten angepasst.
Welche Versicherungsvarianten gibt es?
Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständiger Vertrag wird dieser Vertragstyp auch als Zusatzbestandteil anderer Vorsorgeverträge angeboten – beispielsweise rundet die BU häufig die Rentenvorsorge ab.
Der zusätzliche Vorteil: Sollte der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachgehen können, wird auch der Hauptvertrag beitragsfrei gestellt – der Versicherungsnehmer erreicht also sein angestrebtes Versorgungsziel im Rentenvertrag, ohne dass eigene weitere Beiträge gezahlt werden müssten.
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