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Dienstreise: Wann ist Reisezeit auch Arbeitszeit?

Reisezeit - Arbeitszeit
Zuletzt aktualisiert am 21.03.26

Dürfen Angestellte, die beruflich reisen müssen, die Reisezeit als Überstunden geltend machen? Oder können sie sich diese auszahlen lassen?

Beides ist möglich, allerdings müssen hierfür einige Bedingungen erfüllt sein. Der folgende Text geht der Sache auf den Grund, doch zunächst wird erläutert, wie eine dienstliche Reise definiert wird.

Was ist überhaupt eine Dienstreise?

Grundsätzlich handelt es sich um eine Dienstreise, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte und im Auftrag seines Arbeitgebers tätig ist.

Voraussetzung ist zudem, dass ein bestimmter Abstand zwischen der Firma und dem Zielort besteht. Wenn ein Termin im gleichen Stadtviertel stattfindet, liegt in der Regel noch keine dienstliche Reise vor.

Gesetzliche Regelungen fehlen hier. Die Einordnung hängt von der konkreten Situation ab: In einer Millionenstadt wie Berlin kann bereits ein Meeting in einem anderen Stadtteil als Dienstreise gelten – in einer Kleinstadt eher nicht.

Lassen sich Dienstreisen auf die eigentliche Arbeitszeit anrechnen?

Ob Reisen als Dienstzeiten angerechnet werden, hängt davon ab, wie die Zeit verbracht wird. Im Arbeitszeitgesetz ist festgelegt, dass Angestellte täglich durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden arbeiten dürfen.

Die Faustregel:

  • Reisezeit = Arbeitszeit, wenn du während der Fahrt arbeitest (Vorbereitung auf ein Meeting) oder einer anstrengenden Tätigkeit nachgehst (selbst Auto fahren)
  • Reisezeit ≠ Arbeitszeit, wenn du die Zeit zur freien Verfügung hast und entspannen kannst (im Zug schlafen, Musik hören)

Zeiten auf dem Weg zur regulären Arbeitsstätte zählen grundsätzlich nicht als Arbeitszeit – auch nicht bei Dienstreisen.

Wann wird die Reisezeit bezahlt?

Dieses Thema ist juristisch umstritten, denn eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung zur Vergütung fehlt. Daher gilt: Erst in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag schauen, bevor du eine Dienstreise antrittst.

Bei Reisen außerhalb der regulären Dienstzeit (nachts oder am frühen Morgen) kommt es auf die Einzelfallbeurteilung an. Auch die berufliche Stellung kann eine Rolle spielen: Je höher das Gehalt, desto eher wird erwartet, dass Reisezeiten zur normalen Arbeitsleistung gehören.

Die Rechtsprechung orientiert sich meist an der oben genannten Faustregel: Wer während der Reise arbeitet oder selbst fährt, hat Anspruch auf Vergütung. Wer entspannen kann, eher nicht.

Wie ist die Reisezeit bei Außendienstmitarbeitern geregelt?

Wenn das Reisen eine der Hauptleistungspflichten ist, wird die Reisezeit als ganz normale Arbeit angesehen. Dies betrifft beispielsweise Handelsvertreter, Außendienstmitarbeiter oder Lkw- und Taxifahrer.

Bei diesen Berufsgruppen gibt es keine Diskussion: Die Reisezeit ist immer Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet.

Klare Regelungen schaffen Klarheit

Ob Reisezeit bezahlt wird, ist keine Bauchgefühl-Entscheidung. Arbeitsverträge sollten konkrete Regelungen enthalten – gerade wenn Dienstreisen regelmäßig anfallen. Wer als Arbeitgeber hier unpräzise bleibt, riskiert späteren Ärger.

Und für Arbeitnehmer gilt: Wenn der Vertrag nichts hergibt und die Reisezeit nicht vergütet wird, obwohl du während der Fahrt arbeitest oder selbst fährst, solltest du das klären. Denn wer nachts um 4 Uhr zum Flughafen fährt, arbeitet – auch wenn er noch nicht vor Ort ist.

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