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Pflichten als Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

GmbH, Geschäftsführer

Als Gründer stehen uns unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung, die wir unserem Unternehmen geben können. Sie teilen sich grob in Personen- und Kapitalgesellschaften. Als Unternehmensform ist die GmbH unter den Kapitalgesellschaften die meistverbreitete.

Wenn wir eine Kapitalgesellschaft gründen, benötigt diese einen Geschäftsführer. Muss dieser immer der Gründer sein? Und welche Pflichten ergeben sich aus dieser Rolle überhaupt?

Die GmbH als Unternehmensform

Insgesamt unterscheiden sich die Personen- und Kapitalgesellschaften durch diverse Variationen in der Gesellschafterstruktur, der Finanzierung, den Steuerpflichten, der Gewinnbeteiligung und der Geschäftsführung. Vor allem aber unterscheiden sie sich in einem wichtigen Punkt: der Haftung.

Bei Personengesellschaften sind die Gründer verpflichtet, mit ihrem gesamten Privatvermögen zu haften, falls das Unternehmen in Schieflage gerät. Bei Kapitalgesellschaften wiederum haben wir den Vorteil, dass die Gründer beschränkt haften, nämlich nur mit dem Geschäftsvermögen.

Wenn wir eine GmbH gründen, ist unser privates Vermögen also abgesichert, auch wenn die Firma scheitert. Noch dazu profitieren GmbHs häufig von einem besseren Ruf, da die Gründer zu Beginn 25.000 € Startkapital investieren müssen. So beweisen sie potenziellen Kunden, dass bereits ein ansprechendes Kapital vorliegt.

Wer übernimmt die Führung?

Jede Gesellschaft ist verpflichtet, einen Geschäftsführer einzustellen. Wie genau diese Stelle besetzt wird, kann aber unterschiedliche Formen annehmen.

Der Begriff Gesellschaft deutet bereits an, dass es, mit Ausnahme der Ein-Personen GmbH, mehrere Mitglieder darin gibt. Diese bestellen im Rahmen einer Gesellschafterversammlung den Geschäftsführer, können ihn danach in seiner Arbeit weisen und auch wieder entlassen. Dabei haben sie die folgenden Optionen:

  • Extern vs. Intern – Geschäftsführer können aus den eigenen Reihen bestimmt, aber auch von extern hinzugezogen werden.
  • Formal vs. Faktisch – Der formale Geschäftsführer ist im Handelsregister eingetragen. Es kann aber durchaus sein, dass er „faktisch“ gar nicht die Geschäfte führt, sondern z.B. ein Prokurist. Eine solche Person ist dann faktischer Geschäftsführer mit denselben Pflichten wie ein formal ordnungsgemäß bestellter Geschäftsführer.
  • Ein vs. mehrere Geschäftsführer – Es können auch mehrere Personen als Geschäftsführer benannt werden.
  • Gesellschafter vs. Angestellter – Der Geschäftsführer kann aus den Gründern der Gesellschaft ausgewählt werden, aber auch reguläre Angestellte können die Aufgabe übernehmen.

Wichtig ist, dass der Geschäftsführer eine natürliche Person sein muss, die zudem in den letzten fünf Jahren nicht für spezifische Straftaten verurteilt wurde oder ein Gericht/eine Verwaltungsbehörde für die Tätigkeit innerhalb des Gewerbes ein Verbot ausgesprochen hat.

Pflichten & Aufgaben des GmbH-Geschäftsführers

Welche Rechte, Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer hat, wird im gesetzlichen Rahmen in dem Geschäftsführervertrag festgehalten. Insgesamt ist es sein Ziel, den Zweck der Gesellschaft zu erfüllen oder voranzubringen, indem alle organisatorischen, personellen und kaufmännischen Maßnahmen ergriffen werden, die dafür notwendig sind.

Durch diverse Gesetze (GmbH-Gesetz, Insolvenz-Ordnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz usw.) sind feste Pflichten entstanden, die er dabei einhalten muss. Eine Auswahl aus diesen ist beispielsweise:

  • Buchführungspflicht
  • Bilanzierungen & Steuererklärungen
  • Mitarbeiterschutz (Arbeitsschutz, Gleichberechtigung etc.)
  • Jährliche Einberufung der Gesellschafterversammlung
  • Auskunftspflicht gegenüber Gesellschaftern, Versicherungen & Ämtern
  • Mitteilungspflicht an das Handelsregister
  • Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse
  • Sorgfaltspflicht
  • Kapitalerhaltung
  • Insolvenzantragspflicht
  • Interessenvertretung der Gesellschaft & Risikominimierung
  • und viele mehr.

Die Geschäftsführerbefugnis gibt ihm in Bezug auf seine Aufgaben das Recht, selbst zu entscheiden, wie der Zweck des Unternehmens erreicht wird. Wie er sich ausgestaltet, ist individuell von dem Unternehmen abhängig.

Einige Aufgaben gehören aber in den meisten Fällen dazu. Dazu gehören:

  • Vertretung der GmbH nach Außen
  • Definition des Unternehmenszwecks, einzelner Ziele und der entsprechenden Maßnahmen
  • Organisation, Unternehmensplanung & Kontrolle
  • Mitarbeiterführung, -bindung & -förderung
  • Überwachung & Kontrolle über Finanzen
  • Priorisieren und Delegieren von Aufgaben
  • Vorantreiben des Unternehmenswachstums
  • und vieles mehr.

Fazit

Neben vielen anderen Rechtsformen und potenziellen Neuentwürfen ist die GmbH eine der häufigsten gewählten Unternehmensformen für Gründer. Als Geschäftsführer ist man die oberste Leitungsstelle einer GmbH. Die Person wird durch die Gesellschafter bestimmt, durch diese angeleitet und entlassen.

Daneben entscheiden rechtliche Pflichten und vertraglich bestimmte Aufgaben, wie der Geschäftsführer handelt. Insgesamt muss er das Unternehmen auf organisatorischer, kaufmännischer und personeller Ebene leiten und dafür sorgen, dass es seine Ziele erreicht und wächst. Dafür delegiert er viele dieser wichtigen Aufgaben an Stellen wie die Personalabteilung, um insgesamt auf der Entscheidungsebene durch Überwachung und Kontrolle die richtigen Wege einschlagen zu können.

GmbH, Geschäftsführer

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Foto: Paul Hanaoka / unsplash.com

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