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Vergabeverfahren für öffentliche Ausschreibungen – das ist zu beachten

Vergabeverfahren

Falls öffentliche Auftraggeber, also in der Regel der Bund, die Länder oder die Gemeinden, hierzulande einen Auftrag ausschreiben, sind spezielle Vorschriften im Vergabeverfahren zu beachten. Diese beinhaltet das Vergaberecht in Deutschland, da öffentliche Aufträge ein bedeutender Wirtschaftsbereich sind.

Was in diesem Zusammenhang zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber obligatorisch

Während Unternehmen aus der Privatwirtschaft frei entscheiden können, wie sie einen Auftrag ausschreiben oder an wen sie den Zuschlag erteilen, dürfen öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge ausschließlich im Zuge eines Vergabeverfahrens vergeben.

Dadurch sollen insbesondere Kosten gespart und eine Vetternwirtschaft verhindert werden. Zudem soll den privatwirtschaftlichen Unternehmen auf diese Weise ein fairer Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährt werden.

Verschiedene Verfahrensarten stehen zur Auswahl

Soll ein öffentlicher Auftrag vergeben werden, so können die öffentlichen Auftraggeber zwischen mehreren Verfahrensarten wählen. Allerdings besteht eine Grundbedingung darin, dass es sich stets um eine öffentliche Ausschreibung handeln muss.

Dieses Verfahren wird meistens auch als offenes Verfahren bezeichnet. Das Verfahren beinhaltet vor allem, dass jedermann von dem Auftrag erfährt und auch ein Angebot abgeben kann. In dem Zusammenhang ist es wichtig, die Definition von Angebot im Vergabeverfahren zu kennen.

In der Übersicht sind es die folgenden Vergabeverfahren, die von öffentlichen Auftraggebern genutzt werden können:

  • Öffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren)
  • Nicht offenes Verfahren (beschränkte Ausschreibung)
  • Freihändige Vergabe (Verhandlungsverfahren)

Nicht offenes Verfahren als Besonderheit

Eine andere Verfahrensart als die offene Vergabe können öffentliche Auftraggeber nur unter der Voraussetzung wählen, dass besondere Gründe vorliegen. Ein solches Verfahren wäre insbesondere die sogenannte beschränkte Ausschreibung.

Die beschränkte Ausschreibung wird auch als nichtoffenes Verfahren bezeichnet. In dem Fall darf sich nicht jeder Interessent auf den ausgeschriebenen Auftrag bewerben, sondern es werden nur selektierte Unternehmen gebeten, ein Angebot abzugeben.

Die freihändige Vergabe

Ein weiteres Verfahren ist die sogenannte freihändige Vergabe, häufig auch als Verhandlungsverfahren bezeichnet.

In diesem Fall kann der jeweilige Auftraggeber mit ausgewählten Unternehmen in Verhandlungen treten, zu welchen Bedingungen der Auftrag ausgeführt wird.

Wie geht es nach der Bekanntmachung weiter?

Unabhängig davon, welches Vergabeverfahren der öffentliche Auftraggeber nutzt, geht es anschließend nach einem bestimmten Muster weiter.

Im ersten Schritt findet der Versand der entsprechenden Vergabeunterlagen an interessierte Unternehmen statt. Anschließend hat jeder Interessent einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, um sich zu bewerben bzw. einen Angebot abzugeben. Dieser Zeitraum wird auch als Angebotsfrist bezeichnet. Beim offenen Verfahren ist der jeweilige Auftraggeber zudem verpflichtet, die Eignung der interessierten Unternehmen zu prüfen.

Ist diese Eignungsprüfung durchgeführt worden, findet eine Bewertung der Angebote statt. In der Regel wird das Angebot angenommen, welches aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers am wirtschaftlichsten ist.

Wichtig zu beachten ist, dass der Auftraggeber noch vor Erteilung des Auftrages alle anderen Interessenten, deren Angebote nicht angenommen wurden, über diesen Fakt unterrichten muss. Die nicht berücksichtigten Unternehmen haben nämlich die Möglichkeit, eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens zu beantragen.

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Kategorie: Recht & Steuern

von

Oliver Schoch

Gelernter Bankkaufmann mit über 15 Jahren Praxiserfahrungen in verschiedenen Bankbereichen. Seit 2008 als freiberuflicher Finanz-Redakteur tätig mit dem Themenschwerpunkt Finanzen. Verfassen von Fachartikeln, Blog-Beiträgen, eBooks, Ratgeber und News zu Themen wie zum Beispiel Geldanlage, Aktien, Finanzierungen, Versicherungen, Immobilien.

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