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Innerbetrieblichen Verkehr planen und organisieren: Das sind die Voraussetzungen für den Logistikstandort

Logistikstandort
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Für einen reibungslos funktionierenden Warenein- und -ausgang sind innerbetriebliche Verkehrswege und Transportmöglichkeiten auf dem Logistikhof unerlässlich. Um Sicherheit auf allen Wegen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden, müssen Unternehmen an ihrem Logistikstandort einige Dinge beachten.

Der Aufbau eines Onlinehandels ist mit einem hohen logistischen Aufwand verknüpft. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die schnell wachsen, und vor die Herausforderung gestellt sind, ihren ersten Logistikstandort zu planen.

Um die Produkte vom Hersteller zum Kunden liefern zu können, sind konkret definierte Logistikprozesse unerlässlich. Nur so ist die effektive Planung, Steuerung und Kontrolle eines Unternehmens gewährleistet.

Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Organisation von Warenein- und -ausgang in der Lagerlogistik, die von der Kommunikation mit den Lieferanten bis hin zur Erfassung aller Waren im Lagerverwaltungssystem reicht. Nicht zu unterschätzen ist jedoch auch die Anlieferung und Bewegung der Waren auf dem Hof des Unternehmens mittels LKW und Transportsysteme.

Für Warenein- und -ausgang muss der innerbetriebliche Transport gewährleistet sein

Um reibungslose Abläufe bei der An- und Auslieferung sicherzustellen und Störungen im gesamten Betriebsablauf zu vermeiden, muss der innerbetriebliche Verkehr und Transport klar organisiert sein. Nur so ist gewährleistet, dass ankommende LKW ihre Transportgüter an den jeweiligen Toren entladen können oder Container zunächst auf eingeplanten Bereitstell- und Funktionsstellen rangiert und abgestellt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass hierfür unterschiedliche Transportfahrzeuge mit unterschiedlichen Fahrzeughöhen und -breiten zum Einsatz kommen. Neben LKW können für den Transport und zum Rangieren auf Logistikhöfen auch weitere Fahrzeugtypen eingesetzt werden, unter anderen bietet Kamag passende Lösungen für den innerbetrieblichen Verkehr.

Unternehmen, die erst einen Logistikstandort planen und aufbauen, müssen für den innerbetrieblichen Verkehr einige Dinge berücksichtigen. Denn nicht selten kommt es im Zusammenhang mit dem Transport auf Logistikhöfen zu zahlreichen Unfällen. Einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge, gab es 2019 rund 228.000 Unfälle im innerbetrieblichen Transport. Hierbei standen 5,3 Prozent der Unfälle im Zusammenhang mit Lastkraftwagen für den Transport von Gütern.

Umso wichtiger ist, dass der innerbetriebliche Verkehr hinsichtlich der Infrastruktur detailliert geplant und umgesetzt wird und dass es klare Regeln gibt.

Innerbetriebliche Verkehrswege sicher gestalten und klare Regeln festlegen

Zu den infrastrukturellen Voraussetzungen gehört etwa, dass die Verkehrswege ausreichend bemessen sind. Unterschieden wird hierbei zwischen innerbetrieblichen Verkehrswegen für Fahrzeuge, für Personenverkehr und für Fahrzeug- und Personenverkehr.

  • Bei ersteren muss ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern auf beiden Seiten des Fahrzeugs einkalkuliert werden, bei beidseitigem Verkehr doppelt so viel plus 0,4 Meter Begegnungsabstand.
  • Im zweiten Fall richtet sich die Breite der Wege nach der Anzahl der Personen: bis 5 Personen 0,875 Meter, bis 20 Personen 1 Meter, bis 100 Personen 1,25 Meter.
  • Bei letzterem ist am Rand ein Sicherheitsabstand von 0,75 Meter einzurechnen.

Breite und Durchfahrtshöhe bemessen sich an den Ausmaßen der eingesetzten Fahrzeuge einschließlich Ladung, wobei in der Höhe ein Sicherheitszuschlag von 20 Zentimetern hinzuzurechnen ist. Alle Wege und Flächen sollten nicht nur eben und rutschfest sein, sondern eindeutig gekennzeichnet, übersichtlich gestaltet und ausreichend beleuchtet sein. Bei Verkehrswegen in einer Höhe von über einem Meter über dem Boden ist ein mindestens 1 Meter hohes Geländer mit einer Fuß- und Knieleiste anzubringen.

Auf allen innerbetrieblichen Verkehrswegen muss die regelmäßige Reinigung ebenso gesichert sein wie die Instandhaltung. Verkehrswege sollten in jedem Fall freigehalten und nicht durch Container oder Fahrzeuge zugestellt werden. Dies gilt insbesondere für Fluchtwege und Notausgänge.

Da das Unternehmen für die Organisation der innerbetrieblichen Verkehrswege die Verantwortung trägt, ist es sinnvoll, innerbetriebliche Verkehrs- und Verhaltensregeln auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StvO) festzulegen. Dazu zählen zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Benutzung eines Sicherheitsgurtes für innerbetriebliche Fahrten, das Fahren nur mit Fahrerlaubnis bzw. Ausbildung und das Tragen von Schutzkleidung und Warnwesten.

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