Der Jahreswechsel ist ein guter Moment, um deine steuerlichen Pflichten im Blick zu behalten. Zu Beginn des neuen Jahres steht die letzte Umsatzsteuer-Voranmeldung für das Vorjahr an. Diese betrifft die Umsätze und Vorsteuern aus dem Dezember des vergangenen Jahres und markiert den Abschluss der Voranmeldungen für das alte Geschäftsjahr.
Die Abgabefrist hängt davon ab, ob du eine Dauerfristverlängerung nutzt:
- Ohne Dauerfristverlängerung: Die Voranmeldung für Dezember ist bis zum 10. Januar fällig.
- Mit Dauerfristverlängerung: Du hast einen Monat länger Zeit und gibst die Voranmeldung für Dezember bis zum 10. Februar ab.
Wichtig: Fehler oder Anpassungen aus dem Vorjahr dürfen nicht über diese Voranmeldung korrigiert werden. Dafür ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung zuständig.
Inhalt
- Warum ist die letzte Voranmeldung des Jahres so wichtig?
- Schritt 1: Unterlagen und Belege vollständig prüfen
- Schritt 2: Dauerfristverlängerung prüfen oder beantragen
- Schritt 3: Steuerliche Änderungen beachten
- Schritt 4: Keine Korrekturen aus dem Vorjahr in der Dezember-Voranmeldung
- Schritt 5: Fristen und Liquidität im Blick behalten
- Dein nächster Schritt
Warum ist die letzte Voranmeldung des Jahres so wichtig?
Die Dezember-Voranmeldung ist besonders relevant, da sie die Grundlage für den finalen Abschluss der Umsatzsteuerabrechnung des Vorjahres bildet. Mit ihr werden alle noch offenen Umsätze und Vorsteuern aus Dezember gemeldet. Gleichzeitig wird die Sondervorauszahlung, falls du eine Dauerfristverlängerung nutzt, für das neue Jahr berechnet und berücksichtigt.
Fehlerhafte Angaben können zu Nachfragen vom Finanzamt führen oder später in der Jahreserklärung aufwendig korrigiert werden müssen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung vermeidest du diese Probleme.
Schritt 1: Unterlagen und Belege vollständig prüfen
Für die Dezember-Voranmeldung ist es entscheidend, dass alle relevanten Umsätze und Vorsteuern erfasst sind. Gehe systematisch vor:
- Ausgangsrechnungen: Stelle sicher, dass alle im Dezember ausgestellten Rechnungen korrekt erfasst sind.
- Eingangsrechnungen: Prüfe, ob du alle Vorsteuerbeträge aus dem Dezember geltend machst. Achte darauf, dass alle Belege vorhanden sind.
- Zahlungen: Vergleiche deine Kontoauszüge mit den gebuchten Beträgen, um sicherzustellen, dass keine Zahlung übersehen wurde.
Schritt 2: Dauerfristverlängerung prüfen oder beantragen
Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es dir, die Abgabefrist deiner Voranmeldungen um einen Monat zu verschieben. Sie gilt immer nur für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Wichtige Punkte:
- Beantragung: Reiche den Antrag im Januar über das ELSTER-Portal ein. Die Dauerfristverlängerung gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und betrifft direkt die Voranmeldungen des neuen Jahres. Das bedeutet: Die Dezember-Voranmeldung des alten Jahres bleibt davon unberührt.
- Sondervorauszahlung: Monatlich abgabepflichtige Unternehmen müssen eine Sondervorauszahlung leisten, die 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres beträgt. Diese wird mit der Dezember-Voranmeldung des neuen Jahres verrechnet.
Schritt 3: Steuerliche Änderungen beachten
Der Jahreswechsel bringt häufig steuerliche Neuerungen mit sich, die ab Januar relevant werden. Prüfe frühzeitig, ob es Änderungen gibt, die sich auf deine zukünftigen Voranmeldungen auswirken könnten. Beispiele:
- Neue Steuersätze oder Freibeträge.
- Anpassungen bei der Vorsteuerabzugsfähigkeit.
- Änderungen in der Rechnungslegung.
Diese Punkte haben zwar keine direkte Auswirkung auf die Dezember-Voranmeldung, sind aber für deine Planung im neuen Jahr wichtig.
Schritt 4: Keine Korrekturen aus dem Vorjahr in der Dezember-Voranmeldung
Die Dezember-Voranmeldung dient ausschließlich dazu, die Umsätze und Vorsteuern des Dezembers zu melden. Fehler aus früheren Voranmeldungen oder Nachträge aus dem Vorjahr dürfen nicht in dieser Voranmeldung berichtigt werden. Diese Korrekturen gehören in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung des Vorjahres.
Beispiele für Korrekturen, die in die Jahreserklärung gehören:
- Nicht erfasste Rechnungen aus früheren Monaten.
- Nachträglich festgestellte Vorsteuerbeträge.
- Fehlerhafte Umsatzangaben in Voranmeldungen.
Schritt 5: Fristen und Liquidität im Blick behalten
Die Dezember-Voranmeldung ist oft mit einer größeren Zahllast verbunden, da viele Unternehmen im Dezember ein erhöhtes Umsatzvolumen haben (z. B. durch Weihnachtsgeschäfte). Plane entsprechend:
- Abgabefristen: Ohne Dauerfristverlängerung ist die Dezember-Voranmeldung bis zum 10. Januar fällig, mit Verlängerung bis zum 10. Februar.
- Zahlungsfristen: Stelle sicher, dass die Zahllast rechtzeitig überwiesen wird, um Mahngebühren zu vermeiden.
- Liquiditätsplanung: Berücksichtige die Sondervorauszahlung, falls du diese leisten musst.
Dein nächster Schritt
Gehe die Schritte durch, um deine letzte Umsatzsteuer-Voranmeldung des Jahres korrekt und stressfrei abzugeben. Eine sorgfältige Vorbereitung sorgt dafür, dass du das alte Jahr sauber abschließt und gut ins neue Jahr starten kannst.

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