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Umsatzsteuer richtig an das Finanzamt abführen

Umsatzsteuer

Existenzgründer und kleinere Betriebe versuchen oft, die Buchhaltung selbst zu erledigen. Auch sie müssen – falls sie nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – eine monatliche, vierteljährliche oder bei kleinem Einkommen eine jährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt einreichen.

Wir zeigen Dir, wie das geht:-)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Der Meldezeitraum für die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird vom zuständigen Finanzamt festgelegt und muss genau eingehalten werden. Die Zahlung muss immer bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein. Hat man eine Dauerfristverlängerung beantragt, hat man einen Monat mehr Zeit.

Um den Zahlungsprozess zu vereinfachen, kann man ein Lastschriftverfahren mit dem Finanzamt vereinbaren.

Umsatzsteuer-Vorauszahlung errechnen

Wenn du deine Buchhaltungsdaten selbst erfasst, musst du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast ermitteln und die errechneten Daten fristgerecht über das Elster-Programm an das Finanzamt senden.

Dazu müssen Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und alle steuerrelevanten Daten für den gewünschten Zeitraum ermittelt werden.

Diese Ermittlung ist in kleinem Rahmen nicht allzu schwierig. Solltest du nur ganz wenige Belege zu bearbeiten haben, kannst du dies mit einem einfachen Taschenrechner nachvollziehen oder mit entsprechenden Excel-Tabellen etwas aufwändiger anfertigen.

Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen

Als Buchhalter oder Betriebsinhaber musst du die relevanten Ausgangsrechnungen heranziehen und entsprechende Aufstellungen zur Umsatzsteuerermittlung anfertigen. Dabei sind Beträge mit 19 % und 7 % zu unterscheiden, da diese Steuersätze im Steuerformular getrennt angegeben werden müssen.

Lege dir also eine Liste an, aus der genau hervorgeht, welche Gesamtsumme sich bei dir unter Angabe der Umsatzhöhe aufgrund erstellter Ausgangsrechnungen brutto, netto und nach Steuersätzen ergeben hat. Somit hast du diese Summe bereits ermittelt.

Vorsteuer in Eingangsrechnungen

Zeitschriften und Lebensmittel enthalten häufig nur 7 % Mehrwertsteuer bzw. Vorsteuer. Der Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergibt den Bruttobetrag.

Natürlich ist aus sämtlichen Eingangsrechnungen und Kassenbelegen, die diesen Zeitraum betreffen, die jeweilige ausgewiesene Mehrwertsteuer (für den Betrieb die genannte Vorsteuer) herauszurechnen und von der ermittelten Umsatzsteuer abzuziehen.

Umsatzsteuerzahllast

Der Nettobetrag aus Ausgangsrechnungen oder Kassenbuchführungen ist der Umsatz des Unternehmens. Die vermerkte Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) muss abzüglich der Vorsteuersummen aus betrieblich relevanten Eingangsbelegen fristgemäß an das Finanzamt abgeführt werden.

Es stellt sich folgende Aufstellung zusammen: “Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuerzahllast“. Diese Ermittlung ist in kleinem Rahmen gar nicht so schwierig.

Wer es sich jedoch nicht zutraut, verantwortungsvoll diese Steuerermittlung durchzuführen, kann diese Arbeiten einem Steuerberatungs- bzw. Buchhaltungsbüro übergeben. Frage dort nach den Stundensätzen oder welche Abrechnungsmodalitäten dort herrschen. Auch hier bleibt dir das Belege-Sammeln und Ordnen in der Regel als Unternehmer nicht erspart.

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