Finanzen & Buchhaltung
Kommentare 1

Buchhaltung – Umsatzsteuer buchen

Umsatzsteuer buchen

Nach den Grundlagen der Buchhaltung und der Vorstellung der grundlegenden Buchungssätze folgen heute detailliertere Informationen zu speziellen Buchungssätzen. Nämlich solche mit enthaltener Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer taucht in ganz vielen Buchungssätzen auf, ein paar davon stelle ich anhand von Beispielen vor und erkläre, wie sie zu buchen sind.

Los geht’s!

Grundwissen Umsatzsteuer und Vorsteuer

Wer sich mit dem System der Umsatzsteuer noch nicht so gut auskennt, dem empfehle ich einen Blick in diesen Artikel:

Umsatzsteuer – Basiswissen

Und damit wir gleich immer wissen, wohin wir die Umsatzsteuer buchen müssen, die Basics vorab:

Die Vorsteuer ist eine Forderung an das Finanzamt und die Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Und wie wir ja schon gelernt haben: Forderungen stehen links in der Bilanz und Verbindlichkeiten rechts :-)

Fazit: das Konto für die Umsatzsteuer steht als Verbindlichkeitskonto natürlich rechts in der Bilanz. Zugänge werden daher rechts (+ im HABEN) gebucht, Abgänge links (- im SOLL).

Buchungen mit Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuer auf den Umsatz bzw. Erlös, den das Unternehmen mit seinen Leistungen und Lieferungen erzielt. Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird der Begriff Umsatzsteuer gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet.

Der Unternehmer muss die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Daher ist das Unternehmen verpflichtet ein Konto für die Umsatzsteuer zu erstellen.

Hier ein paar Beispiele für Buchungen, die das Umsatzsteuerkonto betreffen:

Leistungen werden auf Rechnung verkauft

Das ist eigentlich der Normalfall bei den meisten Unternehmen: ein Kunde bestellt etwas, egal ob Produkt oder Leistung, wir liefern es ihm und schicken eine entsprechende Rechnung mit, die der Kunde im Anschluss (hoffentlich) bezahlt.

Beispiel: Ich verkaufe Beratungsleistung im Wert von 5.000 EUR netto an einen Kunden und schreibe eine entsprechende Rechnung.

  • Insgesamt habe ich nun Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ford. a. LuL) i.H.v. 5.000 EUR Umsatz zzgl. 19% Umsatzsteuer (USt. 19 %), d.h. insgesamt 5.950 EUR.
  • Die Forderungskonten stehen auf der linken Seite der Bilanz, die Umsätze als Erfolgskonto auf der rechten Seite der Bilanz (als Unterkonto vom Gewinn-und-Verlust-Konto) und die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt und steht daher ebenfalls auf der rechten Seite der Bilanz.
  • Alle Konten erhöhen sich.
  • Also: der Betrag wird bei den Ford. a. LuL links (+ im SOLL) eintragen und bei den anderen beiden Konten rechts (+ im HABEN).

Buchungssatz:

Ford. a. LuL 5.950 EUR (+SOLL) an Umsatzerlöse 5.000 EUR (+HABEN)
USt.19% 950 EUR (+HABEN)
Verkauf auf Rechnung

Verkauf auf Rechnung

Leistungen werden bar verkauft

Das kennen wir aus jedem Kiosk. Nur Bares ist Wahres :-)

Beispiel: Ich verkaufe eine Zeitung im Wert von 3 EUR brutto an einen Kunden der bezahlt bar.

  • Insgesamt habe ich nun Kasseneinnahmen i.H.v. 3 EUR, mein Umsatz beträgt 2,80 EUR und die enthaltenen 7% Umsatzsteuer belaufen sich auf 0,20 EUR.
  • Mein Kassenbestand erhöht sich also um 3 EUR, meine Umsatzerlöse erhöhen sich um 2,80 EUR und das Finanzamt möchte gerne 7% Umsatzsteuer i.H.v. 0,20 EUR von mir erhalten.
  • Die Kasse steht auf der linken Seite der Bilanz, die Umsätze und die Umsatzsteuer auf der rechten Seite.
  • Alle Konten erhöhen sich.
  • Also: der Betrag wird bei der Kasse ebenfalls links (+ im SOLL) eingetragen und bei den anderen beiden Konten rechts (+ im HABEN).

Buchungssatz:

Kasse 3 EUR (+SOLL) an Umsatzerlöse 2,80 EUR (+HABEN)
USt.7% 0,20 EUR (+HABEN)
Barverkauf

Barverkauf

Rücknahme von Produkten mit Kaufpreiserstattung

Auch das ist ja kein Einzelfall. Ein Kunde gibt Ware zurück und möchte dafür natürlich auch sein Geld zurück. Nicht schön, aber buchen muss man es natürlich trotzdem korrekt.

Beispiel: Ein Kunde gibt einen defekten Wäschetrockner zurück und erhält den bar gezahlten Kaufpreis i.H.v. 399 EUR brutto aus der Kasse erstattet.

  • Insgesamt habe ich nun eine Barauszahlung aus der Kasse i.H.v. 399 EUR, mein Umsatz sinkt um 335,29 EUR und die im Kaufpreis enthaltenen 19% Umsatzsteuer i.H.v. 63,71 EUR muss ich auch wieder ausbuchen.
  • Mein Kassenbestand vermindert sich also um 399 EUR, meine Umsatzerlöse vermindern sich um 335,29 EUR und die Verbindlichkeiten ggü. dem Finanzamt reduzieren sich um 63,71 EUR.
  • Die Kasse steht auf der linken Seite der Bilanz, die Umsätze und die Umsatzsteuer auf der rechten Seite.
  • Alle Konten verringern sich.
  • Also: der Betrag wird bei der Kasse rechts (- im HABEN) eingetragen und bei den anderen beiden Konten links (- im SOLL).

Buchungssatz:

Umsatzerlöse 335,29 EUR (-SOLL) an Kasse 399 EUR (-HABEN)
USt.19% 63,71 EUR (-SOLL)
Rücknahme mit Erstattung

Rücknahme mit Erstattung

Nachträgliche Preisnachlässe buchen

Und noch ein letztes Beispiel: wir geben dem Kunden am Jahresende nachträglich einen Preisnachlass, d.h. einen Kundenbonus, da er mit uns einen sehr hohen Umsatz getätigt hat.

Das ist jetzt schon etwas komplizierter, denn beim Kauf der Waren ist ja noch nicht klar, ob und in welcher Höhe der Kundenbonus am Jahresende anfallen wird. Daher müssen zunächst alle Konten mit den normalen Beträgen gebucht werden, am Jahresende müssen sie dann um den gewährten Rabatt / Bonus korrigiert werden. Und damit das auch schön übersichtlich bleibt, gibt es ein eigenes Konto „Kundenboni“ dafür.

Los geht’s:

Beispiel: Wir haben mit unserem Kunden vereinbart, dass er bei Erreichen eines Jahresumsatzes i.H.v. 100.000 EUR netto einen Kundenbonus i.H.v. 2% erhält.

Teil 1: Leistungen werden auf Rechnung verkauft

  • Insgesamt haben wir Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ford. a. LuL) i.H.v. 100.000 EUR Umsatz zzgl. 19% Umsatzsteuer, d.h. insgesamt 119.000 EUR.

Das kennen wir schon, daher hier direkt der Buchungssatz:

Ford. a. LuL 119.000 EUR (+SOLL) an Umsatzerlöse 100.000 EUR (+HABEN)
USt.19% 19.000 EUR (+HABEN)

Teil 2: Wir gewähren einen Kundenbonus am Jahresende

  • Wie vereinbart gewähren wir einen Rabatt i.H.v. 2% auf die Nettosumme, d.h. 2.000 EUR Kundenbonus zzgl. 19% Umsatzsteuer i.H.v. 380 EUR.
  • Gleichzeitig vermindern sich natürlich die Forderungen ggü. dem Kunden um 2.380 EUR.
  • Das Konto Kundenboni ist wie ein Aufwandskonto zu betrachten und steht als Unterkonto des GuV-Kontos rechts in der Bilanz und die Umsatzsteuerkonten ebenfalls. Das Konto Ford. a. LuL steht links in der Bilanz.
  • Das Konto Kundenboni erhöht sich, die Konten USt. 19% und Ford. a. LuL vermindern sich.
  • Also: der Betrag wird bei den Kundenboni links (- im SOLL) eingetragen und bei der Umsatzsteuer ebenfalls (- im SOLL). Die Verringerung wird bei den Forderungen rechts (- im HABEN) erfasst.

Buchungssatz:

Kundenboni 2.000 EUR (-SOLL) an Ford. a. LuL 2.380 EUR (-HABEN)
USt.19% 380 EUR (-SOLL)

Teil 3: Verrechnung der Kundenboni mit den Umsatzerlösen

  • Die gewährten Kundenboni müssen zum Jahresende natürlich in die Bilanz eingehen, sie vermindern einfach unsere Umsatzerlöse.
  • D.h. wir buchen die Summe der gewährten Kundenboni mit dem Konto Umsatzerlöse gegen. Das Konto Kundenboni verringert sich auf 0 um 2.000 EUR (+ im HABEN), die Umsatzerlöse vermindern sich ebenfalls um 2.000 EUR (- im SOLL).

Buchungssatz:

Umsatzerlöse 2.000 EUR (-SOLL) an Kundenboni 2.000 EUR (+HABEN)
Nachträglicher Kundenbonus

Nachträglicher Kundenbonus

Ausblick

So – das soll erst einmal reichen, oder? Buchungen mit Vorsteuer nehmen wir dann in der nächsten Stunden durch :-)

Wer sich für den gesamten Grundkurs Buchhaltung interessiert, klickt hier:

Grundkurs Buchhaltung

Den Grundkurs Buchhaltung gibt es für nur 7,99 EUR als eBook zu kaufen:

Zu den eBooks!

Umsatzsteuer buchen

Pin it!

1 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wenn Du wissen möchtest, welche Daten wir beim Hinterlassen eines Kommentars speichern, schau bitte in unsere Datenschutzerklärung.